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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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15§ 10Zeugnisse(1) In der gymnasialen Oberstufe erstellt die Schule eine EDV-Datei, für deren Sicherung, gegebenenfallsin Papierform, gesorgt wird, oder ein Kursheft mit den benötigten Stamm- und Schulbesuchsdatennach dem Muster der Anlage 1.(2) In jedem Halbjahr werden die belegten Fächer, Kurse einschließlich Kursart, Kursthemen und dieerreichten Notenpunkte für jede Schülerin und jeden Schüler erfasst.(3) Am Ende jedes Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis nach dem Musterder Anlage 1, Seiten 4 und 5.(4) Am Ende der Einführungsphase wird in den Unterlagen nach Abs. 3 der Beschluss der Zulassungskonferenzvermerkt: „Zugelassen/Nicht zugelassen zur Qualifikationsphase laut Konferenzbeschlussvom ...“.(5) Wer vor der Abiturprüfung die Schule verlässt, erhält ein Abgangszeugnis (Anlage 2 oder 3). Wervier Halbjahre in der Qualifikationsphase verbracht hat, erhält ein Abgangszeugnis mit den Ergebnissendieser Halbjahre. Hat eine Schülerin oder ein Schüler mehr als vier Halbjahre die Qualifikationsphasebesucht, so werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils die Ergebnisse des zweitenDurchgangs aufgenommen. Über begründete Ausnahmen entscheidet das Staatliche Schulamt.§ 11Einführungsphase(1) In der Einführungsphase sollen personale, soziale und fachliche Kompetenzen gezielt gefördertund spezifische Lernarrangements verstärkt angeboten werden, um unter anderem einen Ausgleichunterschiedlicher Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern vor Eintritt in die Qualifikationsphaseherzustellen. Dazu gehören vertiefender Unterricht in den Fächern Deutsch, Fremdsprachenund Mathematik, das Angebot an neu beginnenden Fächern (beispielsweise Informatik, Philosophie,Wirtschaftswissenschaften), Schulbesuche im Ausland nach § 4 und Betriebspraktika. Die Schulekann im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Kompensations- bzw. Orientierungs- bzw. Profilbildungsstundenentsprechend einsetzen und die Zahl der Unterrichtsstunden für alle oder für einenTeil der Schülerinnen und Schüler erhöhen oder weitere Fächer (beispielsweise zwei musikalischkünstlerischeFächer, Erdkunde) anbieten. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz.(2) In der Einführungsphase wird im Rahmen der personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeitender Schule verbindlicher Unterricht gemäß der Stundentafel nach Anlage 6 erteilt. Die Kontingent-und Jahresstundentafel gibt den für das Schuljahr einzuhaltenden Mindestrahmen für die von den

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