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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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17das letzte Schuljahr der Mittelstufe wiederholt hat. Sie oder er muss die gymnasiale Oberstufe verlassen.(6) Ein freiwilliger Rückgang aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ist bis zu Beginndes zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase möglich, sofern die Schülerin oder der Schüler nichtbereits die Einführungsphase wiederholt hat. Im Übrigen bleibt § 14 der Verordnung zur Gestaltungdes Schulverhältnisses vom 21. <strong>Juni</strong> 2000 (ABl. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung unberührt.Über die Zulassung zur Qualifikationsphase ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Wiederholungsjahreserneut zu entscheiden. Die Regelungen über die Verweildauer (§ 3) sind zu beachten.(7) Im Übrigen gelten § 10 Abs. 1-3 und 5-6, § 11 sowie § 12 Abs. 2-4 und 9-10 der Verordnung zurGestaltung des Schulverhältnisses vom 21. <strong>Juni</strong> 2000 (ABl. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung.§ 13Qualifikationsphase(1) Gegen Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler aus dem Angebot derSchule nach Begabung und Neigung zwei Leistungsfächer oder eine Leistungsfachkombination. Minderjährigewählen im Einvernehmen mit den Eltern, welche die letzte Entscheidung haben. VolljährigeSchülerinnen und Schüler treffen ihre Wahl selbst. Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art desKurses, nicht auf die Unterrichtserteilung durch eine bestimmte Lehrkraft. Über Art und Umfang desKurs- und Fächerangebotes entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage derpersonellen und sächlichen Möglichkeiten. Die Schule kann für Schülerinnen und Schüler, die in einemFach zur Abiturprüfung nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden, den Besuch bestimmter Kursedes jeweiligen Fachs vorschreiben.(2) Ein Leistungsfach muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaftsein. Als weiteres Leistungsfach kann ein von der Schule angebotenes Fach nach Abs. 3 gewähltwerden. Die Schülerinnen und Schüler können nur ein Fach als Leistungsfach wählen, in demsie am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht haben oder gleichwertige Kenntnissenachweisen.(3) In der gymnasialen Oberstufe können folgende Fächer als Leistungsfächer angeboten werden:- Deutsch,- Englisch,- Französisch,- Latein,- Politik und Wirtschaft,- Geschichte,- Erdkunde,

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