10.07.2015 Aufrufe

OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

62genen Fächer Datenverarbeitung und Programmiertechnik mit jeweils mindestens fünf Wochenstundenverbindlich.(3) In der Qualifikationsphase werden für die einzelnen Ausbildungsgänge charakteristische Leistungsfächerund berufsbezogene Grundkursfächer wie folgt festgelegt:charakteristischesgemeinsame zusätzliche Grundkurse imLeistungsfach gesellschafts- mathematisch-naturwissenwissenschaftlichenschaftlich-technischenAufgabenfeld1. im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld:Wirtschafts- spezielle Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen/wissenschaften (Bankbetriebslehre oder Datenverarbeitung(nur gymnasialeIndustriebetriebslehre)Oberstufe)2. im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld:Datenverarbeitung Betriebswirtschaftslehre numerische Mathematik(in Verbindung mitProgrammiertechnikdem LeistungsfachLabortechnikMathematik)(4) Mit dem Besuch der zusätzlichen Grundkurse können fachspezifische Verpflichtungen für denErwerb der allgemeinen Hochschulreife nicht ersetzt werden. Die Ergebnisse dieser Grundkurse könnenin die Gesamtqualifikation eingebracht werden, wenn die Schülerinnen und Schüler alle übrigenAuflagen erfüllt haben.(5) Über die in den zusätzlichen Grundkursen nach Abs. 3 behandelten Inhalte und die in ihnen erzieltenErgebnisse stellt die Schule auf Antrag zusätzlich zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreifeeine besondere Bescheinigung aus.(6) Polyvalente Kurse, die sich an den Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe und denen für beruflicheSchulen orientieren, sind auf die Verpflichtungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreifeund auf die Verpflichtungen für die berufliche Qualifikation anrechenbar. Betriebswirtschaftslehre oderRechnungswesen/Datenverarbeitung kann im doppeltqualifizierten Bildungsgang viertes oder fünftesAbiturprüfungsfach sein.(7) Wer die allgemeine Hochschulreife erworben hat und nach der Verordnung über die Ausbildungund Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen, die auf einen mittleren Abschluss aufbauen(Assistentenberufe) vom 17. Februar 2000 (ABl. S. 183) in der jeweils geltenden Fassung unterrichtetwurde, kann eine Prüfung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüftenAssistenten ablegen. Für die Prüfung gilt die in Satz 1 genannte Verordnung mit der Maßgabe, dass in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!