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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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52Dritter AbschnittNichtschülerabiturprüfung§ 42Regelungen zur Prüfung für Nichtschülerinnen und NichtschülerFür Personen, die das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife im Rahmen einer Nichtsschülerabiturprüfungerwerben wollen, ohne Schülerin oder Schüler einer öffentlichen Schule oder anerkanntenErsatzschule mit dem Bildungsgang gymnasiale Oberstufe, berufliches Gymnasium, Abendgymnasiumoder Hessenkolleg zu sein, gelten die Bestimmungen der §§ 22 bis 41 nach Maßgabe der nachfolgendenBestimmungen.§ 43Antrag auf Zulassung zur Prüfung(1) Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung ist bis zum 15. Dezember an das zuständigeStaatliche Schulamt zu richten.(2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges und Angaben über die bisherigeTätigkeit bis zur Gegenwart,2. ein eigenhändig unterzeichnetes Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein darf,3. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Geburtsurkunde,4. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Zeugnisses einer Nichtschülerprüfung,in dem der mittlere Abschluss bestätigt wird, oder des Abschluss- oder Abgangszeugnissesder zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule,5. der Nachweis über den ersten Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in den letzten zwölf Monatenvor dem Meldetermin, gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Vorbereitungsinstitutes inHessen,6. für nicht seit wenigstens einem Jahr in Hessen lebende oder arbeitende deutsche Staatsbürgereine Bescheinigung eines Vorbereitungsinstituts aus Hessen,7. eine Erklärung, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller in den zwölf Monaten vor demMeldetermin Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasiums,der gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule, einer gymnasialen Oberstufenschule,eines beruflichen Gymnasiums, eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs gewesen ist,8. eine Erklärung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller gegenwärtig bei keiner anderenStelle eine Zulassung zu einer Prüfung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt, beantragthat,

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