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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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einen Überblick über die jährlichen Zuführungen seit Gründung <strong>der</strong> Versorgungsrücklage,<br />

die jeweils im darauf folgenden Haushaltsjahr kassenwirksam wurden. Bis zum Jahr 2009<br />

beliefen sich die Zuführungen, ohne Anlageerfolg, auf 55,24 Mio. Euro. Daneben konnte<br />

die Versorgungsrücklage bis dato Erträge in Höhe von 8,4 Mio. Euro erzielen.<br />

Tabelle Tabelle 2: : : Zuführungen Zuführungen in die Versorgungsrücklage na nach na<br />

ch Haushaltsjahren<br />

Jahr Jahr<br />

Zuführung Zuführung in in Mio. Mio. Euro Euro Euro<br />

Erträge Erträge in in Mio. Mio. Euro<br />

Euro<br />

2000 0,885 0<br />

2001 1,554 0,1<br />

2002 3,187 0,1<br />

2003 8,800 0,3<br />

2004 1,712 0,6<br />

2005 6,930 0,7<br />

2006 8,060 1,0<br />

2007 8,402 1,4<br />

2008 7,506 1,8<br />

2009 8,200 2,4<br />

insgesamt 55,24 8,4<br />

Quelle: Senatorin <strong>der</strong> Finanzen 30<br />

Neben <strong>der</strong> verpflichtend vorgeschriebenen Versorgungsrücklage beschloss die Bremische<br />

Bürgerschaft mit dem am 13. Juli 2005 verkündeten Versorgungsvorsorgegesetz (VerVorG)<br />

die Einführung eines zusätzlichen Versorgungsfonds, <strong>der</strong> den Namen „Rücklage zur<br />

Versorgungsvorsorge“ trägt. Der Fonds wurde als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts errichtet.<br />

Die jährlich zugeführten Mittel des Landes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Stadtgemeinde Bremen, <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Bremerhaven sowie <strong>der</strong> Eigenbetriebe, Gesellschaften, Son<strong>der</strong>haushalte<br />

<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Einrichtungen stammen aus Verbeamtungseffekten von bisher angestellten<br />

Beschäftigten bzw. aus <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>besetzung von Angestelltenstellen durch Beamte, also<br />

aus den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

31 Daneben werden dem<br />

Anstaltsvermögen Versorgungskostenzuschläge für refinanziertes Personal sowie<br />

Versorgungskostenumlagen aus ausgeglie<strong>der</strong>ten Einrichtungen übertragen. 32 Die<br />

Finanzmittel des Son<strong>der</strong>vermögens werden zu marktüblichen Bedingungen in Anleihen,<br />

zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind. Ferner verbriefte For<strong>der</strong>ungen bei einer inländischen<br />

öffentlichen Sparkasse, wenn sie von <strong>der</strong> zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur<br />

Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, o<strong>der</strong> bei einem an<strong>der</strong>en Kreditinstitut, das einer für die<br />

Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört. Vgl. § 1807 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 BGB. Nach Auskunft<br />

<strong>der</strong> Senatorin <strong>der</strong> Finanzen werden die Mittel in Euro denominierte Wertpapiere öffentlich-rechtlicher<br />

Emittenten investiert, wobei auf eine ausgewogene Fälligkeits- <strong>und</strong> Emittentenstruktur geachtet wird.<br />

30 Vgl. Senator <strong>der</strong> Finanzen (2001) sowie Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009b).<br />

31 Dabei wird natürlich nicht berücksichtigt, dass auch ein neuer, zukünftiger Pensionsanspruch begründet<br />

wird, <strong>der</strong> nach Eintritt in den Ruhestand zu befriedigen ist. Es handelt sich dabei also um eine<br />

Lastverschiebung in die Zukunft.<br />

32 Vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2010), S. 67.<br />

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