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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Abbildung Abbildung 40 40: 40 : Jährliche Entl Entlastung Entl<br />

astung durch durch das das GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV Reformpaket<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

W<strong>und</strong>erwerke kann aber eine auch noch so weitgehende Reform nicht leisten. Denn<br />

aufgr<strong>und</strong> des Einstellungsverhaltens in <strong>der</strong> Vergangenheit wird es zu einem deutlichen<br />

Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben kommen. Bis zum Jahr 2020 (2030) werden sie sich trotz<br />

<strong>der</strong> durchgeführten Reformen im Vergleich zum Basisjahr 2009 um den Faktor 1,38 (1,43)<br />

erhöhen. Im Jahr 2040 betragen sie 145 Prozent des 2009er Wertes, 2050 sogar 175<br />

Prozent. Im Status quo, ohne Übertragung <strong>der</strong> Reformen, wären es 2040 176 Prozent <strong>und</strong><br />

2050 dann 217 Prozent des Ausgangswertes.<br />

Die Kombination einer beschleunigten Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ mit dem<br />

systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktor <strong>und</strong> dem Wegfall <strong>der</strong> Ruhegehaltsfähigkeit von<br />

Ausbildungszeiten stellt, wie bereits ausgeführt, eine wirkungsgleiche Übertragung <strong>der</strong><br />

rentenrechtlichen Reformen dar. Im Folgenden wird diese Variante als Reformpaket II<br />

bezeichnet. Unter diesem Szenario würde <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis zum Jahr 2050 anfallenden<br />

Versorgungsausgaben um 7,7 Prozent von 11,7 Mrd. Euro auf 10,8 Mrd. Euro zurückgehen.<br />

Der systemkonforme Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> die Entwicklung des Quotienten aus<br />

Pensionären <strong>und</strong> Einkommensteuerzahlern abbildet, sorgt isoliert betrachtet für eine<br />

Senkung um 4,3 Prozent. Die beschleunigte Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ verringert<br />

ceteris paribus den Barwert um 3,4 Prozent, die Wirkung des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten bleibt unverän<strong>der</strong>t bei 1,7 Prozent. Auch hier<br />

führen Rückkopplungseffekte dazu, dass die Summe <strong>der</strong> prozentualen Einsparungen ein<br />

wenig größer ist als die Entlastungswirkung des Reformpaketes. Abbildung 41 stellt<br />

Jahr<br />

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