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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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In den kommenden Jahren zeichnet sich trotz des fortgesetzten Konsolidierungskurses<br />

keine Verbesserung ab. Die Auswirkungen <strong>der</strong> Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise führten sogar<br />

zu einem erheblichen Rückschlag. Die Finanzplanung 2009-2013 geht von deutlich<br />

steigenden Finanzierungssalden aus, die wie<strong>der</strong> die Milliardengrenze übersteigen. 45 Auch<br />

die Primärsalden werden gemäß dieser Projektion wie<strong>der</strong> negative Werte annehmen. Trotz<br />

<strong>der</strong> bereits unternommenen, umfangreichen Anstrengungen kommen auf die Freie<br />

Hansestadt Bremen bereits in naher Zukunft zusätzliche finanzpolitische<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen zu. Die Fö<strong>der</strong>alismusreform-Kommission II beschloss ab dem Jahr 2020<br />

für die B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> ein gr<strong>und</strong>sätzliches Neuverschuldungsverbot. Als Unterstützung zur<br />

Einhaltung dieses Ziels erhalten fünf B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, darunter Bremen, im Zeitraum<br />

zwischen 2011 <strong>und</strong> 2019 Konsolidierungshilfen. Für die Freie Hansestadt Bremen sind<br />

hierfür jährlich 300 Mio. Euro vorgesehen. Bedingung ist aber, dass bis zum Jahr 2020 die<br />

Finanzierungsdefizite aus eigener Kraft vollständig abgebaut werden müssen. Ausgehend<br />

vom Basiswert 2010 ist das Finanzierungsdefizit jedes Jahr um ein Zehntel des<br />

Ausgangswertes zu verringern, wobei konjunkturell bedingte Verän<strong>der</strong>ungen zulässig<br />

sind. Auf welche Art <strong>und</strong> Weise die Finanzierungsdefizite <strong>und</strong> Verän<strong>der</strong>ungsschritte in<br />

konjunkturelle <strong>und</strong> strukturelle Faktoren geglie<strong>der</strong>t, ist noch nicht abschließend geklärt.<br />

Die Finanzplanung geht für den Stadtstaat von einem jährlichen Rückgang des<br />

Finanzierungsdefizits zwischen 42 <strong>und</strong> 46 Mio. Euro aus, um die Vorgaben <strong>der</strong><br />

Fö<strong>der</strong>alismuskommission zu erfüllen. Dieser Konsolidierungspfad würde implizieren, dass<br />

die Verschuldung bis zum Jahr 2019 auf 22,1 Mrd. Euro steigen wird. Die gr<strong>und</strong>legende<br />

Problematik des Landeshaushaltes ist die große Altschuldenlast <strong>und</strong> die daraus<br />

resultierende Zinsbelastung. Bremen ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie ein hoher<br />

Schuldenstand die fiskalische Handlungsfähigkeit in zunehmendem Maße einschränkt <strong>und</strong><br />

man letztlich in einen Teufelskreis aus steigenden Zinsausgaben <strong>und</strong> wachsen<strong>der</strong><br />

Verschuldung eintritt. 46 Um eine dauerhafte Sanierung zu erreichen, hofft die Freie<br />

Hansestadt im Zuge <strong>der</strong> im Jahr 2019 anstehenden Neuordnung des<br />

Län<strong>der</strong>finanzausgleichs auf eine Lösung. 47<br />

45 Die vorläufige Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 weist ein Finanzierungsdefizit von 1 Mrd. Euro aus.<br />

46 Berechnungen des Finanzsenats zeigen, dass Bremen, hätte es das gleiche Zinsausgabenniveau je<br />

Einwohner wie die Län<strong>der</strong> <strong>und</strong> Gemeinden des übrigen B<strong>und</strong>esgebietes, seit 2008 einen ausgeglichenen<br />

Haushalt hätte. Wäre zudem die Entwicklung <strong>der</strong> steuerabhängigen Einnahmen parallel zum<br />

B<strong>und</strong>esdurchschnitt verlaufen, hätte man seit 2006 sogar Finanzierungsüberschüsse verzeichnen können,<br />

vgl. Senatorin <strong>der</strong> Finanzen (2009a), S. 26f.<br />

47 Da die Freie Hansestadt Bremen aus ihrer Sicht die bestehende Haushaltsnotlage nicht aus eigener Kraft<br />

bewältigen kann, wurde am 7. April 2006 ein Normenkontrollantrag beim B<strong>und</strong>esverfassungsgericht gestellt.<br />

In diesem Verfahren soll die Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes (FAG)<br />

überprüft werden. Nach Auffassung Bremens ist die fö<strong>der</strong>ale Gemeinschaft zu finanzieller Hilfeleistung<br />

verpflichtet, wenn sich ein B<strong>und</strong>esland in einer Haushaltsnotlage befindet, zu <strong>der</strong>en Überwindung es aus<br />

eigener Kraft nicht mehr in <strong>der</strong> Lage ist. Bremen möchte damit eine Fortsetzung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>sanierungshilfen<br />

erreichen.<br />

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