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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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einer Entlastung in Höhe von 11,1 Prozent führen. Am wirksamsten erweist sich <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>der</strong> allein zu einem Rückgang des Barwertes um 7,7 Prozent führt.<br />

Die „Pension mit 67“ ergibt isoliert betrachtet ein Einsparvolumen von 2,6 Prozent, <strong>der</strong><br />

Wegfall <strong>der</strong> Ausbildungszeiten mit <strong>der</strong> angenommenen Wirkung entlastet um 1,7 Prozent.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Rückkoppelungseffekten fällt die Entlastung des gesamten Pakets etwas<br />

geringer aus als die Summe <strong>der</strong> einzelnen Reformschritte. Abbildung 39 bildet die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> jährlichen Ruhegehaltsausgaben im Fall des GRV-Reformpaketes ab.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 39 39: 39 : Entlastung durch Übertragung des GRV GRV-Reformpaket<br />

GRV<br />

Reformpaket<br />

Reformpakets<br />

Reformpaket<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Jahr<br />

Status quo GRV-Reformpaket<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Die Übertragung <strong>der</strong> rentenrechtlichen Reformen auf die <strong>Beamtenversorgung</strong> führt zu<br />

einer deutlichen Dämpfung des zukünftigen Anstiegs <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben. Im Jahr<br />

2020 (2030) müssen statt 461,8 (530,2) Mio. Euro nun 434,7 (455,8) Mio. Euro aufgewendet<br />

werden. Die Ersparnis liegt damit bei 5,9 (14,0) Prozent. Die Entlastungswirkung nimmt in<br />

<strong>der</strong> Folge stark zu. Die Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2040 verringern sich um 17,3<br />

Prozent von 560 Mio. Euro auf 463 Mio. Euro. Im Jahr 2050 muss Bremen statt 692,4 Mio.<br />

Euro im Status quo 559,1 Mio. Euro für Pensionen ausgeben, insgesamt also 19,3 Prozent<br />

o<strong>der</strong> knapp ein Fünftel weniger. Eine konsequente Eins-zu-Eins-Übertragung würde damit<br />

bereits in naher Zukunft zu deutlich vergrößerten Spielräumen für den Landeshaushalt<br />

führen, wie Abbildung 40 zeigt. Die Entlastungswirkung steigt kontinuierlich an <strong>und</strong> würde<br />

im Jahr 2020 (2030) bereits 27,1 Mio. Euro (74,4 Mio. Euro) betragen. Im Jahr 2040 wären es<br />

96,9 Mio. Euro, für das Jahr 2050 liegt die Einsparung bei 133,3 Mio. Euro.<br />

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