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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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wie<strong>der</strong>um die unter den getroffenen Annahmen bis zum Jahr 2050 jährlich anfallenden<br />

Ruhegehaltsausgaben dar. Im Jahr 2020 (2030) muss Bremen bei Inkrafttreten dieses<br />

Reformpaketes statt 461,8 (530,2) Mio. Euro noch 425,2 (476,1) Mio. Euro aufwenden, was<br />

einer Entlastung von 7,9 (10,2) Prozent entspricht. Die Ruhegehaltsausgaben des Jahres<br />

2040 sinken um 8,5 Prozent von 560 Mio. Euro im Ausgangsszenario auf 512,3 Mio. Euro.<br />

Für 2050 ergibt sich ein Rückgang von 10,3 Prozent, statt 692,4 Mio. Euro sind für<br />

Pensionen dann 620,8 Mio. Euro aufzubringen.<br />

Millionen Euro<br />

750<br />

700<br />

650<br />

600<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

Abbildung Abbildung 41 41: 41 : Entlastu Entlastungswirkung Entlastu<br />

ngswirkung des des Reformpaket<br />

Reformpakets Reformpaket II<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Das Reformpaket II führt, wie Abbildung 42 zeigt, anfangs recht schnell zu deutlichen<br />

Einsparungen. Im Jahr 2020 (2030) liegt die Entlastung im Vergleich zum Status quo bei<br />

36,6 Mio. Euro (54,1 Mio. Euro). Im Jahr 2033 wird mit 55,1 Mio. Euro das vorläufige<br />

Maximum erreicht. Danach gehen die Einsparungen wie<strong>der</strong> leicht zurück <strong>und</strong> belaufen<br />

sich 2040 auf 47,6 Mio. Euro. In <strong>der</strong> Folge kommt es wie<strong>der</strong> zu einem leichten Anstieg. Im<br />

Jahr 2050 beträgt die Entlastungswirkung bei einer wirkungsgleichen Übertragung <strong>der</strong><br />

rentenrechtlichen Reformen 71,6 Mio. Euro.<br />

Jahr<br />

Status quo Reformpaket II<br />

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