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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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4.2 4.2 Projektion Projektion Projektion <strong>der</strong> <strong>der</strong> Versorgungsausgaben Versorgungsausgaben im im im Status Status quo<br />

quo<br />

Durch die Übertragung <strong>der</strong> Riester-Treppe <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung auf den<br />

Bereich <strong>der</strong> <strong>Beamtenversorgung</strong> sinkt, wie eingangs bereits dargestellt, <strong>der</strong> maximale<br />

Ruhegehaltssatz schrittweise von 75 auf 71,75 Prozent <strong>und</strong> entsprechend auch <strong>der</strong><br />

jährliche Steigerungsfaktor von 1,875 Prozent auf 1,79375 Prozent. Von dieser Maßnahme<br />

sind neben den aktiven Beamten auch die Pensionäre betroffen. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

wurden auch Beamte in den Kreis <strong>der</strong> Riester-För<strong>der</strong>berechtigten aufgenommen, können<br />

also staatlich unterstützte private Altersvorsorge betreiben.<br />

Diese Maßnahme, die im Kern nichts an<strong>der</strong>es als eine Kürzung des Ruhegehaltes ist,<br />

verringert die zukünftigen Pensionslasten des B<strong>und</strong>eslandes Bremen. Im Basisjahr 2009<br />

wurde, wie in Abschnitt 2.3 erläutert, die 6. Stufe <strong>der</strong> schrittweisen Absenkung des<br />

maximalen Ruhegehaltssatzes von 75 auf 71,75 Prozent erreicht. Geht man bezüglich <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lebenserwartung vom Basisszenario aus <strong>und</strong> unterstellt eine jährliche<br />

Wachstumsrate <strong>der</strong> Beamtenbesoldung <strong>und</strong> Pensionen in Höhe von zwei Prozent, einen<br />

Zinssatz von drei Prozent sowie die Fortsetzung <strong>der</strong> Absenkung, beliefe sich <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Barwert aller bis zum Jahr 2050 anfallenden Ruhegehaltsausgaben auf 11,7 Mrd. Euro.<br />

Vereinfacht gesagt müsste das Land Bremen diese Summe in seiner Bilanz als Rückstellung<br />

ausweisen, wenn es den für Unternehmen geltenden bilanziellen Vorschriften unterworfen<br />

wäre. Die jährlichen Ruhegehaltsausgaben würden von 318,6 Mio. Euro im Jahr 2009 auf<br />

692,4 Mio. Euro im Jahr 2050 ansteigen. Bei <strong>der</strong> Modellierung wurde davon ausgegangen,<br />

dass <strong>der</strong> stufenweise Übergang zum neuen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent bis zum<br />

Jahr 2012 vollzogen ist. Berücksichtigt man neben <strong>der</strong> expliziten Verschuldung Bremens<br />

am Kreditmarkt in Höhe von 16,01 Mrd. Euro (Stand Ende 2009) diese zusätzliche implizite<br />

Verschuldung in Form schweben<strong>der</strong> Leistungsversprechen, erhält man eine<br />

Gesamtverschuldung in Höhe von 27,7 Mrd. Euro, was knapp 104 Prozent des bremischen<br />

Bruttoinlandsproduktes (BIP) des Jahres 2009 entspricht.<br />

Ohne die Übertragung des Riester-Faktors würde <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong><br />

Ruhegehaltsverpflichtungen 12,2 Mrd. Euro betragen. Diese Reform brachte damit eine<br />

Entlastung in Höhe von 4,1 Prozent. Ohne die schrittweise Absenkung des<br />

Versorgungsniveaus hätte Bremen im Jahr 2009 Pensionszahlungen in Höhe von 327,2<br />

Mio. Euro leisten müssen. Dieser Wert hätte sich bis 2020 auf 482,2 Mio. Euro erhöht, im<br />

Jahr 2050 wären 722,9 Mio. Euro fällig geworden. Abbildung 26 stellt die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Übertragung des Riester-Faktors auf den zukünftigen Verlauf <strong>der</strong> jährlichen<br />

Ruhegehaltsausgaben dar. Doch auch in diesem Szenario, das dem aktuellen Status quo<br />

entspricht, wird es zu einem deutlichen Anstieg <strong>der</strong> jährlichen Ruhegehaltsausgaben<br />

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