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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Konsolidierungshilfen erhält. Im Fall des Stadtstaates betragen die jährlichen Zahlungen<br />

300 Mio. Euro. Die mittelfristige Finanzplanung <strong>der</strong> Freien Hansestadt sieht vor, dass die<br />

jährlichen Finanzierungsdefizite zwar kontinuierlich abgebaut werden sollen, <strong>der</strong><br />

Schuldenstand bis 2019 aber um weitere 6 Mrd. Euro auf dann 22,1 Mrd. Euro steigen wird.<br />

Dies wird sich unmittelbar in höheren Ausgaben für Zinsen nie<strong>der</strong>schlagen. Daneben<br />

werden sich, wie die vorliegende Studie gezeigt hat, auch die Ausgaben für die<br />

<strong>Beamtenversorgung</strong> in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Der Gr<strong>und</strong> dafür liegt in<br />

dem Einstellungsverhalten <strong>der</strong> 1970er <strong>und</strong> 1980er Jahre, als zahlreiche neue Beamte in den<br />

Landesdienst eintraten. Diese sind während ihrer aktiven Zeit im Vergleich zu Angestellten<br />

die günstigeren Arbeitnehmer, da für sie keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt<br />

werden müssen. Ihre Versorgung nach Eintritt in den Ruhestand wird aber direkt aus dem<br />

laufenden Haushalt finanziert. Basierend auf dem gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerten<br />

Alimentationsprinzip gab das Land Bremen als Dienstherr jedem Mitarbeiter, <strong>der</strong> in das<br />

Beamtenverhältnis berufen wurde, eine implizite Leistungszusage. Diese bestand darin,<br />

nach Eintritt in den Ruhestand die Versorgung des Pensionärs <strong>und</strong> im Todesfall seiner<br />

Hinterbliebenen sicherzustellen. Jedes Unternehmen, das handelsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

unterworfen ist, müsste für eine solche Leistungszusage durch entsprechende<br />

Rückstellungen in seiner Bilanz vorsorgen. Der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die deutschen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

bildeten über Jahrzehnte aber keinerlei Rücklagen für das absehbare Ereignis, dass die<br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge irgendwann einmal ihre Altersgrenze erreichen <strong>und</strong><br />

in den Ruhestand eintreten. Erst im Jahr 1999 wurde eine verpflichtende<br />

Versorgungsrücklage für die Beamten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingeführt. Einige<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, darunter auch Bremen, richteten darüber hinaus zusätzliche<br />

Versorgungsfonds ein. Insgesamt betrachtet sind die gebildeten Rücklagen aber nicht<br />

ausreichend, um das Wachstum <strong>der</strong> Versorgungsausgaben auffangen zu können. Bildlich<br />

gesprochen ähneln sie eher dem berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Auf die<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> kommt in den nächsten Jahren die Herausfor<strong>der</strong>ung zu, bestehende<br />

Finanzierungsdefizite abzubauen <strong>und</strong> nach 2020 keine neue Schulden mehr zu machen,<br />

also Ausgaben <strong>und</strong> Einnahmen in Einklang zu bringen. Gerade angesichts <strong>der</strong> bereits<br />

bestehenden Schuldenlast <strong>und</strong> dem absehbaren Wachstum <strong>der</strong> Versorgungsausgaben<br />

wird dies alles an<strong>der</strong>e als einfach werden. Im Beson<strong>der</strong>en gilt dies für B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> wie<br />

Bremen, die sich bereits seit Jahren im Haushaltsnotstand befinden <strong>und</strong> chronisch<br />

überschuldet sind.<br />

Die vorliegende Studie untersuchte, wie sich die Ruhegehaltsausgaben des Stadtstaates<br />

Bremen bis zum Jahr 2050 entwickeln werden. Diese sind determiniert durch die<br />

Einstellungspolitik <strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte, also die Altersstruktur <strong>der</strong><br />

Beamtenpopulation im Status quo. In Letzterer ist die seit 1993 laufende<br />

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