20.11.2012 Aufrufe

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Versorgungsausgaben auswirken würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass in Zukunft<br />

nicht nur Hochschulzeiten, son<strong>der</strong>n auch alle an<strong>der</strong>en beruflichen Ausbildungszeiten<br />

keine Berücksichtigung mehr finden.<br />

Diese Maßnahme wäre primär für Beamten des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes<br />

relevant. Den maximalen Ruhegehaltssatz in Höhe von 71,75 Prozent erreicht man nach 40<br />

Dienstjahren. 71 Da die Angehörigen des einfachen <strong>und</strong> mittleren Dienstes in <strong>der</strong> Regel<br />

deutlich vor dem Alter von 25 Jahre in den Beruf eintreten, wirkt sich für sie eine mögliche<br />

Berücksichtigung ihrer Ausbildungszeit in <strong>der</strong> Regel nicht pensionssteigernd aus. Betroffen<br />

davon sind dagegen die Angehörigen des gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes.<br />

Zugangsvoraussetzung zu ersterem ist ein abgeschlossenes Studium an einer<br />

Fachhochschule, im Fall des höheren Dienstes einer Universität. Je nach individueller<br />

Studiendauer hätte <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Anrechenbarkeit dieser Ausbildungszeiten<br />

Konsequenzen für die spätere Pensionshöhe. 72<br />

Die Modellierung <strong>der</strong> fiskalischen Auswirkungen gestaltet sich recht schwierig, da bei <strong>der</strong><br />

Berechnung <strong>der</strong> zukünftigen Ruhegehaltsausgaben nicht nach Laufbahnart differenziert<br />

wird. Auch innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Laufbahngruppen lässt sich die Höhe <strong>der</strong> möglichen<br />

Ersparnis aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> heterogenen Erwerbsbiographien nur recht unpräzise berechnen.<br />

Daher wird <strong>der</strong> Versuch unternommen, mittels verschiedener Szenarien eine untere bzw.<br />

obere Grenze <strong>der</strong> Entlastungswirkung zu schätzen. Dabei wird angenommen, dass <strong>der</strong><br />

Wegfall <strong>der</strong> Berücksichtigung von Ausbildungszeiten für einen Beamten im Durchschnitt<br />

mit einem Verlust ruhegehaltsfähiger Zeiten einhergeht, <strong>der</strong> durch den Parameter �<br />

repräsentiert wird. � = 1 würde demnach bedeuten, dass <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Anrechenbarkeit<br />

von Ausbildungszeiten dazu führt, dass sich <strong>der</strong> maximale Ruhegehaltssatz eines<br />

durchschnittlichen Beamten in Höhe von 71,75 Prozent um den Steigerungswert eines<br />

Jahres (1,7935 Prozent) verringert. Tabelle 6 gibt die Barwerte <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Ruhegehaltsausgaben für verschiedene Werte von � an.<br />

Tabelle Tabelle 6: : Effekte Effekte verschiedener Wirkungsannahm<br />

Wirkungsannahmen Wirkungsannahm<br />

en bezüglich des des Wegfalls <strong>der</strong><br />

Ruhegehalts<br />

Ruhegehaltsfähigkeit Ruhegehalts fähigkeit von Ausbildungszeiten<br />

Ausbildungszeiten<br />

� = 0 � = 0,5 � = 1 � = 1,5 � = 2 � = 2,5 � = 3<br />

Barwert<br />

Barwert 11,7<br />

Mrd.<br />

11,6<br />

Mrd.<br />

11,5<br />

Mrd.<br />

11,4<br />

Mrd.<br />

11,3<br />

Mrd.<br />

11,1<br />

Mrd.<br />

11,1<br />

Mrd.<br />

∆ -0,85% -1,71% -2,56% -3,42% -4,27% -5.13%<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

71 Dieser Wert ergibt sich durch die Division des maximalen Ruhegehaltssatzes von 71,75 Prozent durch den<br />

jährlichen Steigerungsfaktor (1,7935 Prozent).<br />

72 Zum Eintrittsalter in den einzelnen Laufbahngruppen vgl. Dritter Versorgungsbericht (2005), S. 335.<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!