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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Jährliche nominale Wachstumsraten für die Pensionen, die kleiner als ein Prozent sind,<br />

werden politisch kaum durchsetzbar sein. Somit wird es quasi mit Sicherheit zu einem<br />

starken Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben <strong>und</strong> einer damit einhergehenden Belastung des<br />

Landeshaushalts Bremens kommen. Außerdem handelt es sich bei � um die nominale<br />

Wachstumsrate vor Wirken <strong>der</strong> Anpassungsformel <strong>der</strong> Pensionen, die in den untersuchten<br />

Reformvarianten zusätzlich den Nachhaltigkeitsfaktor (NHF) enthält. Das<br />

Bruttoversorgungsniveau geht durch den Nachhaltigkeitsfaktor, wie ausführlich<br />

dargestellt wurde, zurück. Wenn die Pensionen von vorne herein schon mit geringerer<br />

Rate als die Besoldung <strong>der</strong> aktiven Beamten wachsen, also ein Keil entsteht, sinkt das<br />

tatsächliche Bruttoversorgungsniveau, sprich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Pension an den<br />

ruhegehaltsfähigen Bezügen, noch stärker.<br />

Millionen Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Abbildung Abbildung 45 45: 45 : Abhängigkeit Abhängigkeit <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben Ruhegehaltsausgaben von von <strong>der</strong> <strong>der</strong> Wachstumsrate Wachstumsrate g<br />

g<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Abbildung 46 verdeutlicht die dämpfende Wirkung <strong>der</strong> Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong><br />

Rentenreformen auf die <strong>Beamtenversorgung</strong>. In <strong>der</strong> Variante „nominales Nullwachstum“<br />

(� = 0,5) wird im Jahr 2018 (2020) mit 357,9 (372,9) Mio. Euro das Maximum erreicht.<br />

Danach sinken die Ruhegehaltsausgaben bis zum Jahr 2050 wie<strong>der</strong> auf 253,2 bzw. 309,1<br />

Mio. Euro. Liegt die durchschnittliche Wachstumsrate bei einem Prozent, steigt die<br />

Belastung bis 2022 zunächst auf bis zu 395,5 Mio. Euro, um danach bis 2042 auf 343,4 Mio.<br />

Jahr<br />

g=0 g=0,5 g=1 g=1,5 g=2 g=2,5 g=3<br />

77

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