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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Abbildung Abbildung 42 42: 42 : Jährliche Entlas Entlastung Entlas<br />

tung des Reformpaket<br />

Reformpakets Reformpaket<br />

II<br />

II<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

In Szenario „Reformpaket II“ betragen die Ruhegehaltsausgaben des Jahres 2030 (2040)<br />

149 Prozent (161 Prozent) des Basisjahres 2009, was im Vergleich zum Status quo ohne<br />

Reform aber immerhin einer Dämpfung von 17 (15) Prozentpunkten entspricht. Im Jahr<br />

2050 muss das 1,95-fache <strong>der</strong> Pensionszahlungen des Jahres 2009 aufgewendet werden,<br />

ohne die Maßnahmen ergäbe sich <strong>der</strong> Faktor 2,17.<br />

Der Vergleich <strong>der</strong> beiden Reformpakete in Abbildung 43 zeigt, dass das „Reformpaket II“<br />

im Vergleich zu einer Eins-zu-Eins-Übertragung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beschlossenen Maßnahmen (GRV-Reformpaket) in den ersten Jahren<br />

zusätzliche Entlastungen bewirkt. Das Maximum wird im Jahr 2017 mit Einsparungen in<br />

Höhe von 10,1 Mio. Euro erreicht. Ab dem Jahr 2025 än<strong>der</strong>t sich Bild <strong>und</strong> das GRV-<br />

Reformpaket entfaltet eine größere Entlastungswirkung, die sich im Jahr 2030 (2040) auf<br />

20,3 (49,3) Mio. Euro beläuft <strong>und</strong> bis 2050 auf 61,7 Mio. Euro ansteigt. Gr<strong>und</strong> dafür ist die<br />

Wirkungsweise des systemkonformen Nachhaltigkeitsfaktors, <strong>der</strong>, wie in Abschnitt 4.4<br />

dargestellt, unmittelbar auf die Verän<strong>der</strong>ung des Verhältnisses von Pensionären <strong>und</strong><br />

gewichteten Einkommensteuerzahlern reagiert.<br />

Abbildung 44 illustriert noch einmal den Ausgabenverlauf des Status quo sowie <strong>der</strong><br />

beiden Reformvarianten. Hier wird wie<strong>der</strong>um deutlich, dass das Reformpaket II anfangs für<br />

einen niedrigeren Pensionsaufwand sorgt, ab dem Jahr 2025 die GRV-Variante aber<br />

eindeutig die größere Entlastungswirkung für den Landeshaushalt entfaltet.<br />

Jahr<br />

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