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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Um auch die kohortenstarken Beamtenjahrgänge in die volle Wirkung <strong>der</strong> „Pension mit 67“<br />

einzubeziehen, könnte die Einführung beschleunigt werden. Beginnend im Jahr 2012 wird<br />

dabei die Altersgrenze jährlich um drei Monate angehoben, so dass sich das in Tabelle 5<br />

dargestellte Schema ergibt.<br />

Tabelle Tabelle 5: : Stufenweise Anhebung <strong>der</strong> Regelaltersgrenze<br />

Jahrgang Jahrgang Anhebung Anhebung in in Monate Monaten Monate<br />

Altersgrenze<br />

Jahr Monat<br />

1947 3 65 3<br />

1948 3 65 6<br />

1949 3 65 9<br />

1950 3 66 0<br />

1951 3 66 3<br />

1952 3 66 6<br />

1953 3 66 9<br />

1954 3 67 0<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ wäre demnach bereits im Jahr 2019 abgeschlossen<br />

<strong>und</strong> nicht erst im Jahr 2029. Die volle Wirkung setzt somit zehn Jahre früher ein. Alle<br />

Beamten, die 1954 <strong>und</strong> später geboren sind, sind von <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Altersgrenze voll<br />

betroffen. Betrachtet man die Auswirkungen dieser Maßnahme auf den Barwert <strong>der</strong><br />

zukünftigen Ruhegehaltsausgaben, so verringert sich dieser leicht von 11,4 Mrd. Euro im<br />

Szenario <strong>der</strong> Pension mit 67 bis zum Jahr 2029 auf 11,3 Mrd. Euro im Fall einer vorzeitigen<br />

Einführung bis 2019. Aussagekräftiger sind allerdings die zusätzlichen jährlichen<br />

Entlastungen, wie sie in Abbildung 30 illustriert werden. Die beschleunigte Einführung <strong>der</strong><br />

„Pension mit 67“ bewirkt zwar zusätzliche Einsparungen, da nun ein größerer Teil <strong>der</strong><br />

kohortenstarken Beamtenjahrgänge von den Kürzungen betroffen ist. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Altersstruktur <strong>der</strong> bremischen Beamtenpopulation bleibt <strong>der</strong> Effekt dieser weitergehenden<br />

Reformvariante aber überschaubar. Die zusätzlichen jährlichen Einsparungen erhöhen sich<br />

bis zum Jahr 2028 auf 8,2 Mio. Euro. In den Folgejahren gehen die dämpfenden Effekte <strong>der</strong><br />

beschleunigten Einführung <strong>der</strong> „Pension mit 67“ langsam zurück <strong>und</strong> betragen 2050 noch<br />

3,7 Mio. Euro. Dies liegt daran, dass die Beamtenjahrgänge, die von <strong>der</strong> früheren Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Altersgrenze betroffen waren, langsam versterben. Alle Kohorten, die nach 2029 in<br />

Pension gehen, haben bei beiden Varianten dieselben Abschläge, so dass in <strong>der</strong> langen<br />

Frist die Entlastungswirkung einer beschleunigten Einführung ganz verschwinden wird.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Altersstruktur des Landebeamten Bremens müsste die Einführung <strong>der</strong><br />

„Pension mit 67“ noch schneller vollzogen werden, wenn dadurch Einsparungen in<br />

nennenswertem Umfang gelingen sollen.<br />

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