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Ausgabenprojektion und Reformszenarien der Beamtenversorgung ...

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Abbildung Abbildung 27 27: 27 27:<br />

: Jährliche Wachstumsrate Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben<br />

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

Interessant ist ein Vergleich zwischen dem eben dargestellten Basisszenario dieser Studie,<br />

dem eine jährliche Wachstumsrate <strong>der</strong> Ruhegehälter in Höhe von zwei Prozent zugr<strong>und</strong>e<br />

liegt, <strong>und</strong> <strong>der</strong> Variante eines nominalen Nullwachstums. Während im ersten Fall, unterstellt<br />

man das Inflationsziel <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank, von einem Inflationsausgleich<br />

ausgegangen wird, blieben im zweiten Fall die Ruhegehälter auf dem Niveau des<br />

Basisjahres 2009. Dies würde für die Pensionäre im Lauf <strong>der</strong> Jahre einen enormen<br />

Realwertverlust bedeuten, was die Umsetzbarkeit dieser Variante sehr unwahrscheinlich<br />

macht. Abbildung 28 stellte die beiden genannten Szenarien einan<strong>der</strong> gegenüber.<br />

Selbst unter <strong>der</strong> Annahme von nominalen Nullwachstum würde sich <strong>der</strong> Barwert <strong>der</strong> bis<br />

zum Jahr 2050 anfallenden Ruhegehaltszahlungen Bremens auf 8,5 Mrd. Euro summieren.<br />

Ausgehend von 318,6 Mio. Euro im Basisjahr 2009 würden sich die Pensionsaufwendungen<br />

allein durch die demographische Struktur <strong>der</strong> Beamtenpopulation bis zum Jahr 2021 auf<br />

ein Maximum von 379 Mio. Euro erhöhen, um danach wie<strong>der</strong> abzusinken. Es kommt somit<br />

zu einem Anstieg <strong>der</strong> Ruhegehaltsausgaben, <strong>der</strong> nichts mit <strong>der</strong> gewählten jährlichen<br />

Wachstumsrate <strong>der</strong> Pensionen zu tun hat. 57 Im Jahr 2038 würde erstmals wie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausgangswert unterschritten, das Minimum würde 2044 mit 301 Mio. Euro erreicht.<br />

Der bogenförmige Verlauf lässt sich damit erklären, dass in den Jahren bis 2020 <strong>der</strong> Rest<br />

<strong>der</strong> kohortenstarken Beamtenjahrgänge in den Ruhestand eintritt, was dazu führt, dass die<br />

Jahr<br />

57 Vgl. dazu auch die den Fall g=0 <strong>der</strong> Sensitivitätsanalyse in Kapitel 4.9<br />

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