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Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Fahrnispfand

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76 WOLFGANG WIEGAND: <strong>Eigentumsvorbehalt</strong>, <strong>Sicherungsübereignung</strong> <strong>und</strong> <strong>Fahrnispfand</strong><br />

V. Das <strong>Fahrnispfand</strong><br />

A. Pfandrechtliche Prinzipien <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>begriffe<br />

1. Das «Pfandrecht»<br />

2. Bestimmtheit des Pfandobjekts<br />

3. Akzessorietät<br />

B. Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die möglichen Pfandgegenstände<br />

1. Art. 884 ZGB - Pfandrecht an körperlichen Sachen<br />

2. Art. 899 ZGB - Pfandrecht an Rechten<br />

C. Die Rechtsverhältnisse<br />

1. Der Pfand- oder Pfandbestellungsvertrag<br />

a) Rechtsnatur <strong>und</strong> Inhalt<br />

b) Auswirkungen der neueren b<strong>und</strong>esgerichtlichen Rechtsprechung<br />

zum «generellen Forderungskreis»<br />

2. Die Verfügung<br />

3. Mögliche Konstellationen<br />

D. Verwendung <strong>und</strong> praktische Bedeutung des Pfandrechts<br />

E. Einzelfragen<br />

1. Übertragung der Forderung<br />

2. Übertragung des Pfandrechts bei mehreren Forderungen<br />

3. Weiterverpfändung (Art. 887 ZGB)<br />

a) Allgemeine Anwendung<br />

b) Besondere Bestimmungen im Bankbereich<br />

VI. Rechtspolitische Würdigung<br />

Anhang<br />

I. Gr<strong>und</strong>lagen<br />

A.Die verschiedenen Erscheinungsformen<br />

der Mobiliarsicherheiten<br />

Wie sich aus dem Begriff «Mobiliarsicherheiten» ergibt, geht es dabei prinzipiell<br />

um Sicherungsrechte an beweglichen Vermögenswerten (Mobilien). Damit<br />

sind die Mobiliarsicherheiten zunächst abzugrenzen von den Immobiliarsicherheiten.<br />

d.h. den Sicherungsrechten an Gr<strong>und</strong>stücken 1 ; zusammengefasst<br />

bilden Mobiliar- <strong>und</strong> Immobiharsicherheiten die sog. Realsicherheiten, die<br />

wiederum abzugrenzen sind von den Sicherungsinstrumenten, die durch persönliche<br />

Haftung eines Dritten, insb. durch Bürgschaft oder Garantie, begründet<br />

werden (sog. Personalsicherheiten) 2 .<br />

Vgl. dazu WIEGAND (Hrsg.). Theorie <strong>und</strong> Praxis der Gr<strong>und</strong>pfandrechte. Berner Bankrechtstag<br />

(BBT) Band 3. Bern 1996.<br />

Vgl. dazu WIEGAND (Hrsg.), Personalsicherheiten. Berner Bankrechtstag (BBT) Band 4 Bern<br />

1997.

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