Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Fahrnispfand
Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Fahrnispfand
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WOLFGANG WIEGAND: Eigentumsvorbehall, <strong>Sicherungsübereignung</strong> <strong>und</strong> <strong>Fahrnispfand</strong> 131<br />
dium «Internet» 264 . Ein solches elektronisches Register hätte - wirksame<br />
Schutzvorrichtungen <strong>und</strong> Zutrittsschranken vorausgesetzt - gegenüber konventionellen<br />
Registern auch den Vorteil eines hohen Datenschutzes: Unter<br />
der Voraussetzung, dass die Einsichtnahme von der Zustimmung des kreditsuchenden<br />
Schuldners abhängig sein muss, bestünde darüber hinaus Gewähr,<br />
dass nur genau die erbetene Information freigegeben wird. Zudem bin ich<br />
überzeugt, dass der früher oft gehörte Einwand der hohen Kosten heute infolge<br />
des technischen Fortschritts weitgehend entkräftet ist <strong>und</strong> sich ein solches<br />
elektronisches Register kostengünstig führen Hesse, zumindest teilweise finanzierbar<br />
über die Erhebung von Eintragungs- <strong>und</strong> Einsichtsgebühren.<br />
Neben der Einführung eines solchen Registers sollten an der bisherigen gesetzlichen<br />
Regelung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, m.a.W.<br />
das Faustpfandprinzip nicht angetastet werden. Denn für kleinere, vor allem<br />
private Kreditgeschäfte muss das traditionelle Pfandrecht nach wie vor zur<br />
Verfügung stehen, <strong>und</strong> in diesen Bereichen macht es auch Sinn, aus den bisherigen<br />
Überlegungen (Drittschutz <strong>und</strong> Schutz des Pfandgläubigers) am Erfordernis<br />
festzuhalten, dem Pfandgläubiger den unmittelbaren Besitz an der<br />
Sache verschaffen zu müssen.<br />
Die bisherigen Ausführungen zu <strong>Eigentumsvorbehalt</strong>, <strong>Sicherungsübereignung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Fahrnispfand</strong> haben gezeigt, dass im Bereich der Kreditsicherung<br />
durch bewegliche Sachen in der Schweiz grosse Defizite bestehen, die besser<br />
früher als später behoben werden sollten. Die Schweiz muss versuchen, die<br />
Modernisierung ihres Mobiliarsicherheitensystems an die Hand zu nehmen<br />
<strong>und</strong> deren Umsetzung entweder selbständig anzustreben oder - mit Blick auf<br />
Bestrebungen auf internationaler Ebene - ggf. in eine grössere internationale<br />
Entwicklung einzufügen.<br />
Erwähnt sei nur. dass der Verkehr zwischen Banken <strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en zunehmend auf diesem<br />
Wege abgewickeil wird. Nachdem die K<strong>und</strong>en bereits seit geraumer Zeit den Service «Telebanking»<br />
in Anspruch nehmen konnten, ist nunmehr auch «Internetbanking» möglich: bei letzterem<br />
wird die Verbindung zwischen K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Bank über das World-Wide-Web (WWW) hergestellt.<br />
Dabei sorgen aufwendige Verschlüsselungs-Software <strong>und</strong> Zutrittsüberprüfungen für<br />
einen hohen Schutz bei der Datenübermittlung <strong>und</strong> vor dem Eindringen Unbefugter.