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GESTALTUNG TECHNISCHER UNTERSTÜTZUNGSKOMPONENTEN 51<br />
Abbildung 10:Datenhaltung und Datenzugriffe für den Facharbeiter<br />
Die Datenzugriffsrechte für den Facharbeiter dürfen also nicht restriktiv bestimmt<br />
sein. Er muß die technische und formelle Möglichkeit haben, auf die Daten zugreifen<br />
zu können (lesen und ändern), die für die optimale Nutzung seiner Entscheidungs-<br />
und Handlungsspielräume wichtig sind. Darüber hinaus muß er eigene individuelle<br />
Daten bzw. Informationen festhalten können und sie bei Bedarf - der von ihm selbst<br />
bestimmt wird - weitergeben und wiederverwenden zu können (siehe Abbildung 10).<br />
Die Nutzung umfangreicher Datenbestände darf nicht dazu führen, daß Kommunika-<br />
tion überflüssig erscheint. Daraus leiten sich folgende Anforderungen ab:<br />
1. Gemeinsam mit der Facharbeiterin und dem Facharbeiter muß entwickelt wer-<br />
den, auf welche zentralen oder dezentralen Daten und Informationen bzw. Infor-<br />
mationssysteme er lesend oder ändernd zugreifen darf. Diese Datenzugriffs-<br />
rechte müssen abgestimmt sein auf die für ihn notwendigen Entscheidungs- und<br />
Handlungsspielräume.