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GESTALTUNG TECHNISCHER UNTERSTÜTZUNGSKOMPONENTEN 51<br />

Abbildung 10:Datenhaltung und Datenzugriffe für den Facharbeiter<br />

Die Datenzugriffsrechte für den Facharbeiter dürfen also nicht restriktiv bestimmt<br />

sein. Er muß die technische und formelle Möglichkeit haben, auf die Daten zugreifen<br />

zu können (lesen und ändern), die für die optimale Nutzung seiner Entscheidungs-<br />

und Handlungsspielräume wichtig sind. Darüber hinaus muß er eigene individuelle<br />

Daten bzw. Informationen festhalten können und sie bei Bedarf - der von ihm selbst<br />

bestimmt wird - weitergeben und wiederverwenden zu können (siehe Abbildung 10).<br />

Die Nutzung umfangreicher Datenbestände darf nicht dazu führen, daß Kommunika-<br />

tion überflüssig erscheint. Daraus leiten sich folgende Anforderungen ab:<br />

1. Gemeinsam mit der Facharbeiterin und dem Facharbeiter muß entwickelt wer-<br />

den, auf welche zentralen oder dezentralen Daten und Informationen bzw. Infor-<br />

mationssysteme er lesend oder ändernd zugreifen darf. Diese Datenzugriffs-<br />

rechte müssen abgestimmt sein auf die für ihn notwendigen Entscheidungs- und<br />

Handlungsspielräume.

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