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Pädagogik|Gesundheit|Kommunikation 19 - bei der vhs Lüneburg

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Anhang<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Vertragsschluss<br />

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.<br />

Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung <strong>der</strong> Volkshochschule REGION <strong>Lüneburg</strong> (nachstehend<br />

VHS genannt) o<strong>der</strong> Zahlung des Teilnehmerentgeltes einerseits und Annahme durch die VHS<br />

an<strong>der</strong>erseits wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Es besteht die Möglichkeit sich<br />

• persönlich<br />

• schriftlich (Anmeldekarten finden Sie am Ende des Programmheftes)<br />

• telefonisch (0 41 31 / 15 66 -0)<br />

• per Fax (0 41 31 / 15 66 -150)<br />

• per Email (<strong>vhs</strong>info@<strong>vhs</strong>.lueneburg.de)<br />

• o<strong>der</strong> auf unserer Internetseite (www.<strong>vhs</strong>.lueneburg.de) anzumelden.<br />

Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung.<br />

Die Anmeldungen werden von <strong>der</strong> VHS in zeitlicher Reihenfolge entgegengenommen.<br />

Sie können auch durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen.<br />

Benachrichtigungen erfolgen nur, wenn <strong>der</strong> Kurs bereits belegt ist o<strong>der</strong> nicht wie angegeben<br />

stattfindet.<br />

2. Entgelt<br />

Das vereinbarte Teilnahmeentgelt wird <strong>bei</strong> Veranstaltungsbeginn fällig.<br />

Mögliche Zahlarten:<br />

• per Lastschrift<br />

• Barzahlung im Kundenservice<br />

• per Überweisung<br />

Nach dem 3. Kurstag wird gegen eine Aufwandsentschädigung von EUR 3,00 eine Rechnung<br />

mit Überweisungsauftrag erstellt, sofern we<strong>der</strong> ein Lastschrifteinzugsverfahren<br />

vereinbart, noch die offen stehende Gebühr vollständig beglichen worden ist.<br />

Die Rücklastschriftgebühren durch ein vereinbartes, gescheitertes Lastschrifteinzugsverfahren<br />

werden an den Teilnehmer/in in entstandener Höhe weiterberechnet.<br />

Das Entgelt muss auch dann gezahlt werden, wenn <strong>der</strong> Kurs nur einmal besucht wurde.<br />

Bei Fernbleiben von <strong>der</strong> Veranstaltung o<strong>der</strong> Abmelden nach dem jeweils ausgeschriebenen<br />

Anmeldeschluss werden 50% <strong>der</strong> Kursgebühr in Form eines „Ausfallentgeltes“ erhoben.<br />

Wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall <strong>der</strong><br />

Kursleitung) ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht stattfinden kann, wird das Entgelt nach dem Verhältnis<br />

<strong>der</strong> abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang <strong>der</strong> Veranstaltung geschuldet.<br />

Bei Ausfall einer Veranstaltung wird das gegebenenfalls vorab entrichtete Entgelt in voller Höhe<br />

zurückerstattet.<br />

3. Ermäßigungen<br />

Folgende Personen können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises <strong>bei</strong> Anmeldung,<br />

spätestens jedoch bis Kursbeginn, einen Antrag auf Ermäßigung stellen, sofern <strong>der</strong> Kurs<br />

eine Ermäßigung vorsieht: Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Wehrpflichtige,<br />

Zivildienstleistende, Menschen, die ein freiwilliges o<strong>der</strong> ökologisches Jahr ableisten, Empfänger/<br />

innen von ALG I o<strong>der</strong> II, Wohngeldberechtigte, Sozialhilfeempfänger/innen, Inhaber/innen <strong>der</strong><br />

GIRO-PRIVILEG-Karte <strong>der</strong> Sparkasse <strong>Lüneburg</strong> (gilt nicht für Lehrgänge). Ermäßigungen müssen<br />

für jedes Semester neu beantragt werden. Eine rückwirkende Gewährung erfolgt nicht.<br />

4. Leistungsumfang, Schriftform<br />

Der Umfang <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> VHS ergibt sich aus <strong>der</strong> Veranstaltungsbeschreibung im jeweils<br />

aktuellem Kursangebot. Die Kursleitung ist zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertragsbedingungen und zur<br />

Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Än<strong>der</strong>ungen jedwe<strong>der</strong> Art bedürfen <strong>der</strong> Schriftform.<br />

5. Prüfungen, Bescheinigungen<br />

Der Vertrag <strong>bei</strong>nhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen<br />

werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% <strong>der</strong> Unterrichtseinheiten<br />

besucht wurden. Ein Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung besteht jedoch generell<br />

erst nach Begleichung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen. Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenfrei. Für<br />

jede weitere werden <strong>bei</strong> Selbstabholung EUR 3,00 und <strong>bei</strong> Versand EUR 4,00 berechnet. Ein<br />

Versand erfolgt nur <strong>bei</strong> Vorauszahlung.<br />

6. Rücktritt vom Vertrag<br />

Teilnehmer/innen<br />

Ein kostenfreier Rücktritt ist nur im Rahmen <strong>der</strong> ausgewiesenen Anmeldefristen möglich.<br />

Bei Fernbleiben von <strong>der</strong> Veranstaltung o<strong>der</strong> Abmelden nach dem jeweils ausgewiesenen<br />

Anmeldeschluss werden 50% des Entgeltes erhoben.<br />

Bei Schulabschluss- und weiteren Lehrgängen gelten abweichende Regelungen,<br />

die ggf. in einem geson<strong>der</strong>ten Vertrag vereinbart werden.<br />

Abmeldungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kursleitung sind nicht wirksam.<br />

Das gesetzliche Wi<strong>der</strong>rufsrecht <strong>bei</strong> Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht<br />

berührt.<br />

VHS<br />

Die VHS behält sich vor, einzelne im Veranstaltungsprogramm aufgeführte Veranstaltungen<br />

nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen. Die VHS<br />

kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn sich <strong>der</strong> Teilnehmer/innen in Zahlungsverzug<br />

befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche gegen<br />

die VHS sind ausgeschlossen. Ferner kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Ende<br />

<strong>der</strong> Anmeldefrist die Mindestzahl von Teilnehmer/innen nicht erreicht ist. Abweichend hiervon<br />

kann die VHS auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und<br />

/ o<strong>der</strong> Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer<br />

VHS-Veranstaltung besteht nicht. Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigen Grund<br />

kündigen.<br />

• Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Fällen vor:<br />

• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehen<strong>der</strong><br />

Abmahnung und Androhung <strong>der</strong> Kündigung durch die Kursleitung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch<br />

Lärm- und Geräuschbelästigungen o<strong>der</strong> durch querulatorisches Verhalten,<br />

• Ehrverletzungen aller Art gegenüber <strong>der</strong> Kursleitung, gegenüber<br />

Teilneh mer/innen o<strong>der</strong> Beschäftigten <strong>der</strong> VHS,<br />

• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter,<br />

Geschlecht, Hautfarbe, Volks- o<strong>der</strong> Religionszugehörigkeit etc.),<br />

• Missbrauch <strong>der</strong> Veranstaltungen für parteipolitische o<strong>der</strong> weltanschauliche<br />

Zwecke o<strong>der</strong> für Agitationen aller Art,<br />

• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.<br />

• Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer /innen<br />

auch von einer Veran staltungseinheit ausschließen.<br />

• Der Vergütungsanspruch <strong>der</strong> VHS wird durch eine solche Kündigung o<strong>der</strong> durch einen<br />

Ausschluss nicht berührt.<br />

7. Organisatorische Än<strong>der</strong>ung<br />

Vorbehalten bleiben <strong>der</strong> VHS, Programmän<strong>der</strong>ung aus aktuellem Anlass, sowie <strong>der</strong> Wechsel <strong>der</strong><br />

ausgeschriebenen Kursleitung und Unterrichtsräumen. Daraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von <strong>der</strong> VHS nicht zu vertretenden<br />

Gründen ausfallen (<strong>bei</strong>spielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt<br />

werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt,<br />

gilt Ziffer 2 ’Entgelt’ dieser AGB´s. Die Veranstaltungen werden häufig nicht in VHS-eigenen<br />

Räumen durchgeführt. Die jeweiligen Hausordnungen sind einzuhalten. Grundsätzlich darf in den<br />

Unterrichtsstätten nicht geraucht und keine alkoholischen Getränke zu sich genommen werden.<br />

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Handys sind während des Unterrichts ab- bzw.<br />

stumm zu schalten.<br />

8. Datenschutz<br />

Zu Zwecken <strong>der</strong> Vertragsdurchführung erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die VHS die<br />

personenbezogenen Daten <strong>der</strong> Teilnehmer/innen. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen<br />

ausschließlich statistischen Zwecken. Aktuelle Informationen über die Datenerhebung erfahren<br />

Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> VHS. Die VHS gewährleistet die Nutzung <strong>der</strong> personenbezogenen Daten im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben und verpflichtet sich, ihre Mitar<strong>bei</strong>ter und Dritte, durch welche die<br />

Aufträge ausgeführt werden, schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses<br />

nach § 5 BDSG zu verpflichten. Die VHS gewährleistet, dass das System und die von den<br />

Teilnehmer/innen übermittelten Daten nach dem <strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Technik hinreichend<br />

gesichert werden.<br />

9. Haftung<br />

Die Haftung <strong>der</strong> VHS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

erfolgt keine Haftung <strong>bei</strong> Verlust von Gegenständen, Diebstahl o<strong>der</strong> Unfall. Die VHS schließt<br />

jegliche Haftung für Schäden an selbst mitgebrachten elektronischen o<strong>der</strong> elektrischen Geräten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Verlust aus. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und<br />

Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen <strong>der</strong> VHS. Insoweit tritt die VHS nur als<br />

Vermittler auf.<br />

10. Urheberschutz<br />

Fotografieren, Filmen o<strong>der</strong> Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung<br />

<strong>der</strong> VHS gestattet. Evtl. ausgehändigtes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung<br />

<strong>der</strong> VHS auf keinster Weise vervielfältigt werden.<br />

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />

des gesamten Vertrages zur Folge.<br />

12. Gültigkeit<br />

Mit <strong>der</strong> Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.<br />

13. Bankverbindung<br />

Sparkasse <strong>Lüneburg</strong> • BLZ: 240 501 10 • Kto: 84715<br />

Stand: 12/2010<br />

Erscheinungsweise: zweimal im Jahr | Auflage: 90.000 | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte in Stadt- und Landkreis <strong>Lüneburg</strong><br />

Herausgeber: VHS REGION <strong>Lüneburg</strong>, Haagestr. 4, 21335 <strong>Lüneburg</strong> | Verantwortlich: Gerhard Cassens, Leiter <strong>der</strong> Volkshochschule | Geschäftsführer: Peter Koch |<br />

Aufsichtsrat: Rolf Rehfeldt, Prof. Dr. Hartwig Donner, Heike Gratzke, Manfred Harms, Irene Kuckulies, Claudia Kutzick, Dr. Andreas Liebert, Ulrich Löb, Brigitte Mertz, Manfred Nahrstedt, Eckhard Neubauer,<br />

Malte Riechey, Karin-Ose Röckseisen, Dr. Gerhard Scharf, Christiane Scholl, Jörg Ven<strong>der</strong>bosch, Thomas Wiebe.<br />

Fotos: (Titel:) www.kuttig-fotos.com | www.tonwert21.de | gd | ck | Anzeigen: ADS & more. Karin Greife, www.adsandmore.de<br />

Druck: v. Stern‘sche Druckerei GmbH & Co KG, <strong>Lüneburg</strong>.<br />

Alle Rechte vorbehalten | Nachdruck nur mit schriftl. Genehmigung <strong>der</strong> VHS | Alle Angaben ohne Gewähr | Satzfehler, Irrtum und Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten.<br />

Die VHS REGION <strong>Lüneburg</strong> ist eine Einrichtung <strong>der</strong> Bildungs- und Kultur gemeinnützige GmbH Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>/Landkreis <strong>Lüneburg</strong>.

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