Pädagogik|Gesundheit|Kommunikation 19 - bei der vhs Lüneburg
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Anhang<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Vertragsschluss<br />
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.<br />
Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung <strong>der</strong> Volkshochschule REGION <strong>Lüneburg</strong> (nachstehend<br />
VHS genannt) o<strong>der</strong> Zahlung des Teilnehmerentgeltes einerseits und Annahme durch die VHS<br />
an<strong>der</strong>erseits wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Es besteht die Möglichkeit sich<br />
• persönlich<br />
• schriftlich (Anmeldekarten finden Sie am Ende des Programmheftes)<br />
• telefonisch (0 41 31 / 15 66 -0)<br />
• per Fax (0 41 31 / 15 66 -150)<br />
• per Email (<strong>vhs</strong>info@<strong>vhs</strong>.lueneburg.de)<br />
• o<strong>der</strong> auf unserer Internetseite (www.<strong>vhs</strong>.lueneburg.de) anzumelden.<br />
Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung <strong>der</strong> Anmeldung.<br />
Die Anmeldungen werden von <strong>der</strong> VHS in zeitlicher Reihenfolge entgegengenommen.<br />
Sie können auch durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgen.<br />
Benachrichtigungen erfolgen nur, wenn <strong>der</strong> Kurs bereits belegt ist o<strong>der</strong> nicht wie angegeben<br />
stattfindet.<br />
2. Entgelt<br />
Das vereinbarte Teilnahmeentgelt wird <strong>bei</strong> Veranstaltungsbeginn fällig.<br />
Mögliche Zahlarten:<br />
• per Lastschrift<br />
• Barzahlung im Kundenservice<br />
• per Überweisung<br />
Nach dem 3. Kurstag wird gegen eine Aufwandsentschädigung von EUR 3,00 eine Rechnung<br />
mit Überweisungsauftrag erstellt, sofern we<strong>der</strong> ein Lastschrifteinzugsverfahren<br />
vereinbart, noch die offen stehende Gebühr vollständig beglichen worden ist.<br />
Die Rücklastschriftgebühren durch ein vereinbartes, gescheitertes Lastschrifteinzugsverfahren<br />
werden an den Teilnehmer/in in entstandener Höhe weiterberechnet.<br />
Das Entgelt muss auch dann gezahlt werden, wenn <strong>der</strong> Kurs nur einmal besucht wurde.<br />
Bei Fernbleiben von <strong>der</strong> Veranstaltung o<strong>der</strong> Abmelden nach dem jeweils ausgeschriebenen<br />
Anmeldeschluss werden 50% <strong>der</strong> Kursgebühr in Form eines „Ausfallentgeltes“ erhoben.<br />
Wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall <strong>der</strong><br />
Kursleitung) ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht stattfinden kann, wird das Entgelt nach dem Verhältnis<br />
<strong>der</strong> abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang <strong>der</strong> Veranstaltung geschuldet.<br />
Bei Ausfall einer Veranstaltung wird das gegebenenfalls vorab entrichtete Entgelt in voller Höhe<br />
zurückerstattet.<br />
3. Ermäßigungen<br />
Folgende Personen können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises <strong>bei</strong> Anmeldung,<br />
spätestens jedoch bis Kursbeginn, einen Antrag auf Ermäßigung stellen, sofern <strong>der</strong> Kurs<br />
eine Ermäßigung vorsieht: Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Wehrpflichtige,<br />
Zivildienstleistende, Menschen, die ein freiwilliges o<strong>der</strong> ökologisches Jahr ableisten, Empfänger/<br />
innen von ALG I o<strong>der</strong> II, Wohngeldberechtigte, Sozialhilfeempfänger/innen, Inhaber/innen <strong>der</strong><br />
GIRO-PRIVILEG-Karte <strong>der</strong> Sparkasse <strong>Lüneburg</strong> (gilt nicht für Lehrgänge). Ermäßigungen müssen<br />
für jedes Semester neu beantragt werden. Eine rückwirkende Gewährung erfolgt nicht.<br />
4. Leistungsumfang, Schriftform<br />
Der Umfang <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> VHS ergibt sich aus <strong>der</strong> Veranstaltungsbeschreibung im jeweils<br />
aktuellem Kursangebot. Die Kursleitung ist zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertragsbedingungen und zur<br />
Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Än<strong>der</strong>ungen jedwe<strong>der</strong> Art bedürfen <strong>der</strong> Schriftform.<br />
5. Prüfungen, Bescheinigungen<br />
Der Vertrag <strong>bei</strong>nhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen<br />
werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% <strong>der</strong> Unterrichtseinheiten<br />
besucht wurden. Ein Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung besteht jedoch generell<br />
erst nach Begleichung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen. Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenfrei. Für<br />
jede weitere werden <strong>bei</strong> Selbstabholung EUR 3,00 und <strong>bei</strong> Versand EUR 4,00 berechnet. Ein<br />
Versand erfolgt nur <strong>bei</strong> Vorauszahlung.<br />
6. Rücktritt vom Vertrag<br />
Teilnehmer/innen<br />
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur im Rahmen <strong>der</strong> ausgewiesenen Anmeldefristen möglich.<br />
Bei Fernbleiben von <strong>der</strong> Veranstaltung o<strong>der</strong> Abmelden nach dem jeweils ausgewiesenen<br />
Anmeldeschluss werden 50% des Entgeltes erhoben.<br />
Bei Schulabschluss- und weiteren Lehrgängen gelten abweichende Regelungen,<br />
die ggf. in einem geson<strong>der</strong>ten Vertrag vereinbart werden.<br />
Abmeldungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kursleitung sind nicht wirksam.<br />
Das gesetzliche Wi<strong>der</strong>rufsrecht <strong>bei</strong> Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht<br />
berührt.<br />
VHS<br />
Die VHS behält sich vor, einzelne im Veranstaltungsprogramm aufgeführte Veranstaltungen<br />
nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen. Die VHS<br />
kann vom Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn sich <strong>der</strong> Teilnehmer/innen in Zahlungsverzug<br />
befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche gegen<br />
die VHS sind ausgeschlossen. Ferner kann die VHS vom Vertrag zurücktreten, wenn nach Ende<br />
<strong>der</strong> Anmeldefrist die Mindestzahl von Teilnehmer/innen nicht erreicht ist. Abweichend hiervon<br />
kann die VHS auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und<br />
/ o<strong>der</strong> Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer<br />
VHS-Veranstaltung besteht nicht. Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigen Grund<br />
kündigen.<br />
• Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Fällen vor:<br />
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehen<strong>der</strong><br />
Abmahnung und Androhung <strong>der</strong> Kündigung durch die Kursleitung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch<br />
Lärm- und Geräuschbelästigungen o<strong>der</strong> durch querulatorisches Verhalten,<br />
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber <strong>der</strong> Kursleitung, gegenüber<br />
Teilneh mer/innen o<strong>der</strong> Beschäftigten <strong>der</strong> VHS,<br />
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter,<br />
Geschlecht, Hautfarbe, Volks- o<strong>der</strong> Religionszugehörigkeit etc.),<br />
• Missbrauch <strong>der</strong> Veranstaltungen für parteipolitische o<strong>der</strong> weltanschauliche<br />
Zwecke o<strong>der</strong> für Agitationen aller Art,<br />
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.<br />
• Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer /innen<br />
auch von einer Veran staltungseinheit ausschließen.<br />
• Der Vergütungsanspruch <strong>der</strong> VHS wird durch eine solche Kündigung o<strong>der</strong> durch einen<br />
Ausschluss nicht berührt.<br />
7. Organisatorische Än<strong>der</strong>ung<br />
Vorbehalten bleiben <strong>der</strong> VHS, Programmän<strong>der</strong>ung aus aktuellem Anlass, sowie <strong>der</strong> Wechsel <strong>der</strong><br />
ausgeschriebenen Kursleitung und Unterrichtsräumen. Daraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von <strong>der</strong> VHS nicht zu vertretenden<br />
Gründen ausfallen (<strong>bei</strong>spielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt<br />
werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt,<br />
gilt Ziffer 2 ’Entgelt’ dieser AGB´s. Die Veranstaltungen werden häufig nicht in VHS-eigenen<br />
Räumen durchgeführt. Die jeweiligen Hausordnungen sind einzuhalten. Grundsätzlich darf in den<br />
Unterrichtsstätten nicht geraucht und keine alkoholischen Getränke zu sich genommen werden.<br />
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Handys sind während des Unterrichts ab- bzw.<br />
stumm zu schalten.<br />
8. Datenschutz<br />
Zu Zwecken <strong>der</strong> Vertragsdurchführung erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die VHS die<br />
personenbezogenen Daten <strong>der</strong> Teilnehmer/innen. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen<br />
ausschließlich statistischen Zwecken. Aktuelle Informationen über die Datenerhebung erfahren<br />
Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> VHS. Die VHS gewährleistet die Nutzung <strong>der</strong> personenbezogenen Daten im Rahmen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben und verpflichtet sich, ihre Mitar<strong>bei</strong>ter und Dritte, durch welche die<br />
Aufträge ausgeführt werden, schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses<br />
nach § 5 BDSG zu verpflichten. Die VHS gewährleistet, dass das System und die von den<br />
Teilnehmer/innen übermittelten Daten nach dem <strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Technik hinreichend<br />
gesichert werden.<br />
9. Haftung<br />
Die Haftung <strong>der</strong> VHS beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
erfolgt keine Haftung <strong>bei</strong> Verlust von Gegenständen, Diebstahl o<strong>der</strong> Unfall. Die VHS schließt<br />
jegliche Haftung für Schäden an selbst mitgebrachten elektronischen o<strong>der</strong> elektrischen Geräten<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Verlust aus. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und<br />
Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen <strong>der</strong> VHS. Insoweit tritt die VHS nur als<br />
Vermittler auf.<br />
10. Urheberschutz<br />
Fotografieren, Filmen o<strong>der</strong> Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung<br />
<strong>der</strong> VHS gestattet. Evtl. ausgehändigtes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung<br />
<strong>der</strong> VHS auf keinster Weise vervielfältigt werden.<br />
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />
des gesamten Vertrages zur Folge.<br />
12. Gültigkeit<br />
Mit <strong>der</strong> Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.<br />
13. Bankverbindung<br />
Sparkasse <strong>Lüneburg</strong> • BLZ: 240 501 10 • Kto: 84715<br />
Stand: 12/2010<br />
Erscheinungsweise: zweimal im Jahr | Auflage: 90.000 | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte in Stadt- und Landkreis <strong>Lüneburg</strong><br />
Herausgeber: VHS REGION <strong>Lüneburg</strong>, Haagestr. 4, 21335 <strong>Lüneburg</strong> | Verantwortlich: Gerhard Cassens, Leiter <strong>der</strong> Volkshochschule | Geschäftsführer: Peter Koch |<br />
Aufsichtsrat: Rolf Rehfeldt, Prof. Dr. Hartwig Donner, Heike Gratzke, Manfred Harms, Irene Kuckulies, Claudia Kutzick, Dr. Andreas Liebert, Ulrich Löb, Brigitte Mertz, Manfred Nahrstedt, Eckhard Neubauer,<br />
Malte Riechey, Karin-Ose Röckseisen, Dr. Gerhard Scharf, Christiane Scholl, Jörg Ven<strong>der</strong>bosch, Thomas Wiebe.<br />
Fotos: (Titel:) www.kuttig-fotos.com | www.tonwert21.de | gd | ck | Anzeigen: ADS & more. Karin Greife, www.adsandmore.de<br />
Druck: v. Stern‘sche Druckerei GmbH & Co KG, <strong>Lüneburg</strong>.<br />
Alle Rechte vorbehalten | Nachdruck nur mit schriftl. Genehmigung <strong>der</strong> VHS | Alle Angaben ohne Gewähr | Satzfehler, Irrtum und Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten.<br />
Die VHS REGION <strong>Lüneburg</strong> ist eine Einrichtung <strong>der</strong> Bildungs- und Kultur gemeinnützige GmbH Hansestadt <strong>Lüneburg</strong>/Landkreis <strong>Lüneburg</strong>.