JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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Eine Studie des CEPS (Centre for European<br />
Policy Studies) aus September <strong>2010</strong>, an der<br />
der ÖGV im Rahmen des Groupement mitgewirkt<br />
hat, „INVESTIGATING DIVERSITY IN THE BAN-<br />
KING SECTOR IN EUROPE“ (Erforschung der<br />
Vielfalt des europäischen Bankwesens), untermauert<br />
die zentralen Entwicklungen, Performance<br />
und Rolle der Genossenschaftsbanken in Europa.<br />
Beratung der <strong>Volksbank</strong>en, Publikationen<br />
und Veranstaltungen<br />
Die Interessenvertretung umfasst nicht nur<br />
Vorträge zu den jeweils aktuellen Themen, Stellungnahmen<br />
und Vertretungen in Gremien, sondern<br />
auch die Beratung und Betreuung der einzelnen<br />
Banken.<br />
Seminare<br />
Es werden mehrmals jährlich von der Interessenvertretung<strong>Volksbank</strong>-Akademie-Seminare<br />
zu BWG und Erbrecht abgehalten sowie<br />
auch eine Vorlesung an der Wirtschaftsuniversität<br />
Wien zum Thema Genossenschaftswesen und<br />
Verbund. In diesem Zusammenhang erfolgt auch<br />
die Betreuung von Dissertationen, Diplomarbeiten<br />
und Masterthesen sowie die Unterstützung<br />
bei wissenschaftlichen Arbeiten an der Wirtschaftsuniversität<br />
Wien durch den ÖGV.<br />
Zur Zusammenarbeit mit der VB-Akademie<br />
zählt auch die Überarbeitung und Approbation<br />
von Skripten und Unterlagen, beispielsweise<br />
„Wirtschafts- und Währungsunion“, „Vermögen<br />
verantwortungsvoll weitergeben“ und „Privatstiftung“.<br />
Informationsdatenbanken<br />
Zur Beratung zählt neben der Beantwortung<br />
von zahlreichen aktuellen Anfragen und Informationen<br />
durch Rundschreiben auch die Zur-<br />
Verfügung-Stellung und laufende Wartung der<br />
Datenbanken (EU-Richtlinien, BWG).<br />
Rundschreiben zu BWG-Interpretationen<br />
Über BWG-Änderungen werden unsere<br />
Mitglieder aktuell mittels Rundschreiben in der<br />
Lotus Notes-Datenbank informiert, so bspw. über<br />
die neue Europäische Bankenaufsichtsbehörde<br />
(EBA; RS Dir. 3/2011), neue Aufsichtsregeln (RS<br />
Dir. 37/<strong>2010</strong>), aber auch sonstige BWG-Neuerungen<br />
aus z.B. dem Bereich Meldewesen (Anzeige<br />
der Eigentümerverhältnisse, RS Dir. 2 /<strong>2010</strong> und<br />
RS Meldewesen 1/<strong>2010</strong>).<br />
A. AUFSICHT<br />
1. Intra Group Exposures –<br />
ÖGV erreicht hohe<br />
Eigenmittelersparnis<br />
Seit 1.1.2009 ist es den einzelnen <strong>Volksbank</strong>en<br />
sowie der ÖV<strong>AG</strong> möglich, Forderungen<br />
gegen andere <strong>Volksbank</strong>en respektive die ÖV<strong>AG</strong><br />
mit 0 % zu gewichten.<br />
Mit der sektorneutralen Implementierung<br />
der Intra-Group Exposure Bestimmung in § 22a<br />
Abs. 9 BWG ist dem ÖGV ein weiterer wichtiger<br />
Schritt zur gesetzlichen Gleichstellung dezentraler<br />
Verbundgruppen mit dem Konzern gelungen.<br />
Bei der Regelung des § 22a Abs. 9 BWG<br />
handelt es sich um eine Regelung, die es ermöglicht,<br />
Forderungen innerhalb einer Verbundgruppe<br />
unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung<br />
zur Unterlegung mit Eigenmitteln zu<br />
befreien.<br />
Ende 2008 schließlich wurde dem ÖGV<br />
von der FMA bestätigt, dass die entsprechenden<br />
rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung<br />
des § 22a Abs. 9 BWG für die dem institutionellen<br />
Sicherungssystem des <strong>Volksbank</strong>ensektors<br />
angeschlossenen Kreditinstitute gegeben sind.<br />
Dieser historische Meilenstein bedeutet<br />
für die <strong>Volksbank</strong>en und die ÖV<strong>AG</strong> die Möglichkeit<br />
einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der<br />
gegenseitigen Verantwortung und damit die<br />
Nichtunterlegung von wechselseitigen Forderungen<br />
mit Eigenkapital. Durch langfristiges und beharrliches<br />
Verfolgen von strategischen Zielen hat<br />
der ÖGV als Interessenvertreter damit einen wichtigen<br />
Erfolg für den Erhalt von starken, unabhängigen<br />
<strong>Volksbank</strong>en und einen starken Verbund<br />
erreicht.<br />
Die FMA hat Ende Dezember <strong>2010</strong> nach<br />
erstmaliger Überprüfung sowohl durch die KPMG<br />
als auch die OeNB die Erfüllung der Erfordernisse<br />
für ein institutionelles Sicherungssystem durch<br />
Bescheid bestätigt. Damit ist auch weiterhin die<br />
Nutzung der BWG-mäßigen Vorteile für die Mit-