JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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Vst.-Dir.<br />
Mag. Bernd Spohn<br />
Revision Kredit<br />
Vst.-Dir.<br />
Mag. Margareta Steffel<br />
Revision Ware<br />
RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMEN -<br />
BEDINGUNGEN<br />
für Revisionsverbände und deren Mitglieder<br />
1. DIE GENOSSENSCHAFTLICHE<br />
REVISION<br />
Die für Aktiengesellschaften und große sowie<br />
mittelgroße GmbHs verpflichtend vorgeschriebene<br />
Abschlussprüfung erstreckt sich da -<br />
rauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
und Lageberichts beachtet wurden. Auf Fragen<br />
der Zweckmäßigkeit der Wirtschaftsführung ist<br />
bei einer derartigen Gesetzmäßigkeitsprüfung<br />
grundsätzlich nicht einzugehen. Lediglich bei<br />
Bestandsgefährdung besteht eine Redepflicht des<br />
Abschlussprüfers.<br />
Die genossenschaftliche Revision geht darüber<br />
hinaus. Nicht nur im deutschen Sprachraum<br />
hat sich das Prinzip einer materiellen Prüfung, der<br />
sogenannten „Genossenschaftsrevision“, bewährt<br />
und dementsprechend bis heute durchgesetzt.<br />
Im Rahmen einer derartigen Genossenschaftsrevision<br />
ist nicht nur die Gesetzmäßigkeit und<br />
Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses<br />
einschließlich Lagebericht zu prüfen, sondern<br />
auch, ob die Geschäftsführung den Geboten der<br />
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht.<br />
Darüber hinaus erstreckt sich eine derartige<br />
Revision auch auf die Frage, ob die Genossen-<br />
schaft ihren satzungsmäßigen Förderungsauftrag<br />
erfüllt hat.<br />
Mit einer solchen materiellen Prüfung ist<br />
auch die Möglichkeit verbunden, Prüfungsverfolgungsmaßnahmen<br />
zu setzen und dadurch auf die<br />
Abstellung der aufgezeigten Mängel hinzuwirken.<br />
Genossenschaftsrevision ist die<br />
traditionsreichste Form der<br />
Wirtschaftsprüfung im deutschen<br />
Sprachraum<br />
Der Gedanke, die einzelnen Genossenschaften<br />
durch einen verbandsmäßigen Zusammenschluss<br />
aneinander zu binden, um durch<br />
gegenseitige Unterstützung und Beratung ihre<br />
Gesundung und Gesunderhaltung im Dienste der<br />
Wirtschaft zu stärken, ist fast ebenso alt wie die<br />
moderne Genossenschaftsbewegung im deutschen<br />
Sprachraum. Als es im 19. Jahrhundert zu<br />
ersten wirtschaftlichen Fehlschlägen durch Missmanagement,<br />
Unwissenheit oder auch Unlauterkeit<br />
der gewählten Genossenschaftsorgane kam,<br />
lag es für die Genossenschaftsverbände nahe,<br />
ihren Mitgliedsgenossenschaften nicht nur Beratung<br />
und Erfahrungsaustausch, sondern auch<br />
eine Prüfung vor Ort anzubieten. Schon in den<br />
Jahren 1881 und 1882 wurde die Durchführung<br />
solcher Prüfungen für alle den Verbänden ange-