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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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Vst.-Dir.<br />

Mag. Bernd Spohn<br />

Revision Kredit<br />

Vst.-Dir.<br />

Mag. Margareta Steffel<br />

Revision Ware<br />

RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE RAHMEN -<br />

BEDINGUNGEN<br />

für Revisionsverbände und deren Mitglieder<br />

1. DIE GENOSSENSCHAFTLICHE<br />

REVISION<br />

Die für Aktiengesellschaften und große sowie<br />

mittelgroße GmbHs verpflichtend vorgeschriebene<br />

Abschlussprüfung erstreckt sich da -<br />

rauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

und Lageberichts beachtet wurden. Auf Fragen<br />

der Zweckmäßigkeit der Wirtschaftsführung ist<br />

bei einer derartigen Gesetzmäßigkeitsprüfung<br />

grundsätzlich nicht einzugehen. Lediglich bei<br />

Bestandsgefährdung besteht eine Redepflicht des<br />

Abschlussprüfers.<br />

Die genossenschaftliche Revision geht darüber<br />

hinaus. Nicht nur im deutschen Sprachraum<br />

hat sich das Prinzip einer materiellen Prüfung, der<br />

sogenannten „Genossenschaftsrevision“, bewährt<br />

und dementsprechend bis heute durchgesetzt.<br />

Im Rahmen einer derartigen Genossenschaftsrevision<br />

ist nicht nur die Gesetzmäßigkeit und<br />

Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses<br />

einschließlich Lagebericht zu prüfen, sondern<br />

auch, ob die Geschäftsführung den Geboten der<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht.<br />

Darüber hinaus erstreckt sich eine derartige<br />

Revision auch auf die Frage, ob die Genossen-<br />

schaft ihren satzungsmäßigen Förderungsauftrag<br />

erfüllt hat.<br />

Mit einer solchen materiellen Prüfung ist<br />

auch die Möglichkeit verbunden, Prüfungsverfolgungsmaßnahmen<br />

zu setzen und dadurch auf die<br />

Abstellung der aufgezeigten Mängel hinzuwirken.<br />

Genossenschaftsrevision ist die<br />

traditionsreichste Form der<br />

Wirtschaftsprüfung im deutschen<br />

Sprachraum<br />

Der Gedanke, die einzelnen Genossenschaften<br />

durch einen verbandsmäßigen Zusammenschluss<br />

aneinander zu binden, um durch<br />

gegenseitige Unterstützung und Beratung ihre<br />

Gesundung und Gesunderhaltung im Dienste der<br />

Wirtschaft zu stärken, ist fast ebenso alt wie die<br />

moderne Genossenschaftsbewegung im deutschen<br />

Sprachraum. Als es im 19. Jahrhundert zu<br />

ersten wirtschaftlichen Fehlschlägen durch Missmanagement,<br />

Unwissenheit oder auch Unlauterkeit<br />

der gewählten Genossenschaftsorgane kam,<br />

lag es für die Genossenschaftsverbände nahe,<br />

ihren Mitgliedsgenossenschaften nicht nur Beratung<br />

und Erfahrungsaustausch, sondern auch<br />

eine Prüfung vor Ort anzubieten. Schon in den<br />

Jahren 1881 und 1882 wurde die Durchführung<br />

solcher Prüfungen für alle den Verbänden ange-

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