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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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Es ist daher unser Hauptbestreben, die<br />

Klauseln, welche per se als missbräuchlich gesehen<br />

werden bzw. Klauseln, die als missbräuchlich<br />

vermutet werden, wobei der Gegenbeweis<br />

durch das verwendende Kreditinstitut zu erbringen<br />

ist, gängige und durchaus übliche Formu -<br />

lierungen aus unseren Verträgen nicht erfasst.<br />

Ein erster Teilerfolg konnte dahingehend<br />

erzielt werden, dass die „perse Missbräuchlichkeit“<br />

einer Regel, die es dem Unternehmer erlaubt,<br />

den mit dem Verbraucher zum Vertragsabschlusszeitpunkt<br />

vereinbarten Preis einseitig zu<br />

erhöhen, ohne dem Verbraucher das Recht aus<br />

Beendigung des Vertrages einzuräumen, für<br />

Finanzdienstleistungen explizit aufgehoben<br />

wurde. Dies gilt jedoch nur insofern der Preis an<br />

den Veränderungen einer Notierung oder eines<br />

Börsenindexes oder von Kursschwankungen auf<br />

dem Kapitalmarkt abhängt, die der Unternehmer<br />

nicht kontrollieren kann. Dieser Punkt des ak -<br />

tuellsten Entwurfs wurde von uns besonders<br />

begrüßt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Änderung<br />

im endgültigen Richtlinientext tatsächlich<br />

so aufgenommen wird. Der Europäische Rat hat<br />

im Jänner 2011 dem vorgeschlagenen Ansatz zugestimmt,<br />

das IMCO (Internal Market and Consumer<br />

Protection) Komitee hat sich am 1.2.2011<br />

für den generellen Ausschluss von Finanzdienstleitungen<br />

vom Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie<br />

ausgesprochen.<br />

Im März 2011 werden in der Sitzung des<br />

Europäischen Parlaments weitere Änderungen<br />

erwartet, sodass eine Annahme der Verbraucherrechte-Richtlinie<br />

in der ersten Lesung unwahrscheinlich<br />

ist.<br />

11. Kosten für Bankdienst -<br />

leistungen –<br />

„bank account fees“<br />

Im Bereich Transparenz der Kosten für<br />

Bankdienstleistungen ist nun nach dem „Consumer<br />

Market Scoreboard“ und einer Datensammlung<br />

für Preise von Bankdienstleitungen eine<br />

Form der Selbstregulierung geplant. Dies wurde<br />

von uns befürwortet, damit in dem Bereich von<br />

einer neuen Verordnung abgelassen wird. Das<br />

Kick-off Meeting der Kommission, bei dem wir<br />

via EACB vertreten waren und unsere Anliegen<br />

vorbringen konnten, fand im November <strong>2010</strong><br />

statt.<br />

Die Forderungen zur Erhöhung und Vergleichbarkeit<br />

der Transparenz der Kosten für<br />

Bankdienstleistungen (insbesondere Zahlungsdienstleistungen)<br />

sind sehr weitgehend. Wir<br />

haben im Konsultationsprozess daher folgende<br />

Punkte vorgebracht: Es können Produktinno -<br />

vationen verlangsamt werden und durch ein vereinheitlichtes<br />

Produkt- und Preismodell Einschränkungen<br />

für Konsumenten entstehen. Es ist<br />

zu befürchten, dass sich regionale Besonder -<br />

heiten in der Produkt- oder Preisgestaltung, die<br />

sich aufgrund des bevorzugten nationalen<br />

Nutzungsverhaltens ergeben, nicht in den vor ge -<br />

gebenen Strukturen abbilden lassen. Die Umsetzung<br />

der Informationsanforderungen ist mit<br />

einem wesentlichen organisatorischen und tech -<br />

nischen Umsetzungsaufwand (und -kosten) verbunden.<br />

Den Bemühungen zur Erarbeitung eines<br />

Vorschlages zu einer Selbstverpflichtung der<br />

(europäischen) Kreditwirtschaft zur Transparenz<br />

der Kosten von Bankdienstleistungen, stehen wir<br />

grundsätzlich positiv gegenüber, wenn dadurch<br />

die Erfordernisse der Kommission erfüllt werden<br />

können ohne dass eine Verordnung erlassen wird.<br />

Betont haben wir, dass jede Form der Standardi -<br />

sierung von Bankprodukten bzw. des Wegfalls<br />

der freien Ausgestaltung von Bankprodukten abgelehnt<br />

wird.<br />

Ein „kombinierter“ Ansatz wird befürwortet:<br />

eine Anzahl von standardisierten Produkten<br />

gemäß dem Glossar und zusätzlich eine freie<br />

Palette an zusätzlichen Produkten, deren Preismodell<br />

zwar regelkonform gestaltet und ver -<br />

öffentlicht werden muss, aber sonst keinen weiteren<br />

Einschränkungen unterliegt. Das Erstellen<br />

eines Glossars, in dem die 10-20 wichtigsten<br />

Begriffe rund um das Girokonto (z. B.: Girokonto,<br />

Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Bankomat-<br />

und Kreditkarte, Kontoauszug) erläutert werden,<br />

erachten wir als einen guten Weg, um die<br />

Forderungen der Kommission ohne großen Aufwand<br />

für die Banken zu erfüllen.<br />

Der konkrete Vorschlag für selbstregu -<br />

lierende Prinzipien wird der Europäischen Kom-<br />

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