JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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Es ist daher unser Hauptbestreben, die<br />
Klauseln, welche per se als missbräuchlich gesehen<br />
werden bzw. Klauseln, die als missbräuchlich<br />
vermutet werden, wobei der Gegenbeweis<br />
durch das verwendende Kreditinstitut zu erbringen<br />
ist, gängige und durchaus übliche Formu -<br />
lierungen aus unseren Verträgen nicht erfasst.<br />
Ein erster Teilerfolg konnte dahingehend<br />
erzielt werden, dass die „perse Missbräuchlichkeit“<br />
einer Regel, die es dem Unternehmer erlaubt,<br />
den mit dem Verbraucher zum Vertragsabschlusszeitpunkt<br />
vereinbarten Preis einseitig zu<br />
erhöhen, ohne dem Verbraucher das Recht aus<br />
Beendigung des Vertrages einzuräumen, für<br />
Finanzdienstleistungen explizit aufgehoben<br />
wurde. Dies gilt jedoch nur insofern der Preis an<br />
den Veränderungen einer Notierung oder eines<br />
Börsenindexes oder von Kursschwankungen auf<br />
dem Kapitalmarkt abhängt, die der Unternehmer<br />
nicht kontrollieren kann. Dieser Punkt des ak -<br />
tuellsten Entwurfs wurde von uns besonders<br />
begrüßt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Änderung<br />
im endgültigen Richtlinientext tatsächlich<br />
so aufgenommen wird. Der Europäische Rat hat<br />
im Jänner 2011 dem vorgeschlagenen Ansatz zugestimmt,<br />
das IMCO (Internal Market and Consumer<br />
Protection) Komitee hat sich am 1.2.2011<br />
für den generellen Ausschluss von Finanzdienstleitungen<br />
vom Anwendungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie<br />
ausgesprochen.<br />
Im März 2011 werden in der Sitzung des<br />
Europäischen Parlaments weitere Änderungen<br />
erwartet, sodass eine Annahme der Verbraucherrechte-Richtlinie<br />
in der ersten Lesung unwahrscheinlich<br />
ist.<br />
11. Kosten für Bankdienst -<br />
leistungen –<br />
„bank account fees“<br />
Im Bereich Transparenz der Kosten für<br />
Bankdienstleistungen ist nun nach dem „Consumer<br />
Market Scoreboard“ und einer Datensammlung<br />
für Preise von Bankdienstleitungen eine<br />
Form der Selbstregulierung geplant. Dies wurde<br />
von uns befürwortet, damit in dem Bereich von<br />
einer neuen Verordnung abgelassen wird. Das<br />
Kick-off Meeting der Kommission, bei dem wir<br />
via EACB vertreten waren und unsere Anliegen<br />
vorbringen konnten, fand im November <strong>2010</strong><br />
statt.<br />
Die Forderungen zur Erhöhung und Vergleichbarkeit<br />
der Transparenz der Kosten für<br />
Bankdienstleistungen (insbesondere Zahlungsdienstleistungen)<br />
sind sehr weitgehend. Wir<br />
haben im Konsultationsprozess daher folgende<br />
Punkte vorgebracht: Es können Produktinno -<br />
vationen verlangsamt werden und durch ein vereinheitlichtes<br />
Produkt- und Preismodell Einschränkungen<br />
für Konsumenten entstehen. Es ist<br />
zu befürchten, dass sich regionale Besonder -<br />
heiten in der Produkt- oder Preisgestaltung, die<br />
sich aufgrund des bevorzugten nationalen<br />
Nutzungsverhaltens ergeben, nicht in den vor ge -<br />
gebenen Strukturen abbilden lassen. Die Umsetzung<br />
der Informationsanforderungen ist mit<br />
einem wesentlichen organisatorischen und tech -<br />
nischen Umsetzungsaufwand (und -kosten) verbunden.<br />
Den Bemühungen zur Erarbeitung eines<br />
Vorschlages zu einer Selbstverpflichtung der<br />
(europäischen) Kreditwirtschaft zur Transparenz<br />
der Kosten von Bankdienstleistungen, stehen wir<br />
grundsätzlich positiv gegenüber, wenn dadurch<br />
die Erfordernisse der Kommission erfüllt werden<br />
können ohne dass eine Verordnung erlassen wird.<br />
Betont haben wir, dass jede Form der Standardi -<br />
sierung von Bankprodukten bzw. des Wegfalls<br />
der freien Ausgestaltung von Bankprodukten abgelehnt<br />
wird.<br />
Ein „kombinierter“ Ansatz wird befürwortet:<br />
eine Anzahl von standardisierten Produkten<br />
gemäß dem Glossar und zusätzlich eine freie<br />
Palette an zusätzlichen Produkten, deren Preismodell<br />
zwar regelkonform gestaltet und ver -<br />
öffentlicht werden muss, aber sonst keinen weiteren<br />
Einschränkungen unterliegt. Das Erstellen<br />
eines Glossars, in dem die 10-20 wichtigsten<br />
Begriffe rund um das Girokonto (z. B.: Girokonto,<br />
Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Bankomat-<br />
und Kreditkarte, Kontoauszug) erläutert werden,<br />
erachten wir als einen guten Weg, um die<br />
Forderungen der Kommission ohne großen Aufwand<br />
für die Banken zu erfüllen.<br />
Der konkrete Vorschlag für selbstregu -<br />
lierende Prinzipien wird der Europäischen Kom-<br />
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