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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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glieder der Schulze Delitzsch Haftungsgenossenschaft<br />

und damit aller Mitglieder des ÖGV, insbesondere<br />

die 0 % Gewichtung im Bereich der<br />

Solvabilität und der Großveranlagung gesichert.<br />

2. Geldwäscherei<br />

Nach der Umsetzung der 3. Geldwäscherei-Richtlinie<br />

2005/60/EG und der FATF Sonderempfehlung<br />

Nr. VII stellten die neuen Bestimmungen<br />

deutlich höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten<br />

der Kreditinstitute und die damit verbundenen<br />

organisatorischen Ausgestaltungen.<br />

Die umfassende Unterstützung des ÖGV<br />

im Bereich Geldwäscherei besteht einerseits in<br />

der Interessenvertretung, aber auch durch das<br />

Einrichten einer eigenen Geldwäscherei-Datenbank<br />

mit Informationen und Vorlagen zum Bereich<br />

Geldwäscherei. Die Online-Datenbank zur<br />

Überprüfung der Echtheit von Legitimationsdokumenten<br />

beziehen Sektor-Institute zu Sonderkonditionen.<br />

In ERFA-Veranstaltungen und sektorweiten<br />

Arbeitskreisen wirkt auch die Interessenvertretung<br />

mit.<br />

3. EU-Reform der<br />

Einlagensicherung<br />

Anlässlich der von der Kommission im Mai<br />

2009 initiierten öffentlichen Konsultation zur<br />

neuer lichen Revision der Einlagensicherungsrichtlinie<br />

94/19/EC wurde im Rahmen des Groupements<br />

zur Koordinierung der Stellungnahmen der<br />

einzelnen genossenschaftlichen Verbände die<br />

"Task Force Einlagensicherung" etabliert. In<br />

dieser Arbeitsgruppe wurden die jeweiligen nationalen<br />

Einlagensicherungssysteme dargestellt,<br />

um bestmöglich die verschiedenen Anliegen bzw.<br />

nationalen Besonderheiten berücksichtigen zu<br />

können. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden die ersten EU-<br />

Vorschläge für eine europaweite Reform der Einlagensicherung<br />

bekannt.<br />

Der ÖGV hat dabei im Rahmen der nationalen<br />

und europäischen Interessenvertretung<br />

folgende Punkte vorgebracht:<br />

– Gedeckte, statt sicherungspflichtige Einlagen<br />

als Bemessungsgrundlage heranzuziehen;<br />

– Keine weitere Verkürzung der Auszahlungsfrist;<br />

– Signifikante Herabsetzung der ex-ante<br />

Zielausstattung;<br />

– Verlängerung des Aufbauzeitrahmens auf<br />

mind. 15 Jahre;<br />

– Verwendung der in das Einlagensicherungssystem<br />

angesparten finanziellen Mittel auch<br />

für präventive und insitutssichernde<br />

Maßnahmen;<br />

– Im Sinne eines europäischen level-playing<br />

field und zur Vermeidung von Topping-up<br />

Problemen sollten die Kriterien für die<br />

Inanspruchnahme der gesetzlichen<br />

Einlagen sicherung harmonisiert werden;<br />

– Ablehnung einer Kreditvergabe zwischen<br />

verschiedenen Einlagensicherungs -<br />

systemen;<br />

– Pan-europäische Sicherungssysteme sind<br />

mangels flächendeckender noch ent -<br />

wickelter Früherkennungssysteme nach<br />

dem derzeitigen Stand des EU-Bankrechts<br />

verfrüht;<br />

– Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit bei<br />

Auszahlungen von gesicherten Beträgen,<br />

um den Leistungsumfang der Einlagensicherung<br />

auf tatsächliche Ansprüche zu<br />

begrenzen. (z.B. für einen Kredit gesperrte<br />

Einlagen);<br />

– Wahrung der Autonomie der einzelnen<br />

Sicherungseinrichtungen;<br />

– Einhebung einer Aufnahmegebühr für neu<br />

aufgenommene Institute;<br />

– Möglichkeit für Einhebung eines Selbst -<br />

behaltes.<br />

Im Jahr 2011 werden die 3 vorliegenden<br />

Vorschläge der Präsidentschaft, der Kommission<br />

und des Parlaments im Rahmen des Trilogs zusammengeführt.<br />

Der ÖGV nimmt aber schon<br />

heute an der Entwicklung der Texte teil.<br />

Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />

und die Geschäftsleitung<br />

Interessenvertretung in Österreich<br />

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