JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
glieder der Schulze Delitzsch Haftungsgenossenschaft<br />
und damit aller Mitglieder des ÖGV, insbesondere<br />
die 0 % Gewichtung im Bereich der<br />
Solvabilität und der Großveranlagung gesichert.<br />
2. Geldwäscherei<br />
Nach der Umsetzung der 3. Geldwäscherei-Richtlinie<br />
2005/60/EG und der FATF Sonderempfehlung<br />
Nr. VII stellten die neuen Bestimmungen<br />
deutlich höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten<br />
der Kreditinstitute und die damit verbundenen<br />
organisatorischen Ausgestaltungen.<br />
Die umfassende Unterstützung des ÖGV<br />
im Bereich Geldwäscherei besteht einerseits in<br />
der Interessenvertretung, aber auch durch das<br />
Einrichten einer eigenen Geldwäscherei-Datenbank<br />
mit Informationen und Vorlagen zum Bereich<br />
Geldwäscherei. Die Online-Datenbank zur<br />
Überprüfung der Echtheit von Legitimationsdokumenten<br />
beziehen Sektor-Institute zu Sonderkonditionen.<br />
In ERFA-Veranstaltungen und sektorweiten<br />
Arbeitskreisen wirkt auch die Interessenvertretung<br />
mit.<br />
3. EU-Reform der<br />
Einlagensicherung<br />
Anlässlich der von der Kommission im Mai<br />
2009 initiierten öffentlichen Konsultation zur<br />
neuer lichen Revision der Einlagensicherungsrichtlinie<br />
94/19/EC wurde im Rahmen des Groupements<br />
zur Koordinierung der Stellungnahmen der<br />
einzelnen genossenschaftlichen Verbände die<br />
"Task Force Einlagensicherung" etabliert. In<br />
dieser Arbeitsgruppe wurden die jeweiligen nationalen<br />
Einlagensicherungssysteme dargestellt,<br />
um bestmöglich die verschiedenen Anliegen bzw.<br />
nationalen Besonderheiten berücksichtigen zu<br />
können. Im Jahr <strong>2010</strong> wurden die ersten EU-<br />
Vorschläge für eine europaweite Reform der Einlagensicherung<br />
bekannt.<br />
Der ÖGV hat dabei im Rahmen der nationalen<br />
und europäischen Interessenvertretung<br />
folgende Punkte vorgebracht:<br />
– Gedeckte, statt sicherungspflichtige Einlagen<br />
als Bemessungsgrundlage heranzuziehen;<br />
– Keine weitere Verkürzung der Auszahlungsfrist;<br />
– Signifikante Herabsetzung der ex-ante<br />
Zielausstattung;<br />
– Verlängerung des Aufbauzeitrahmens auf<br />
mind. 15 Jahre;<br />
– Verwendung der in das Einlagensicherungssystem<br />
angesparten finanziellen Mittel auch<br />
für präventive und insitutssichernde<br />
Maßnahmen;<br />
– Im Sinne eines europäischen level-playing<br />
field und zur Vermeidung von Topping-up<br />
Problemen sollten die Kriterien für die<br />
Inanspruchnahme der gesetzlichen<br />
Einlagen sicherung harmonisiert werden;<br />
– Ablehnung einer Kreditvergabe zwischen<br />
verschiedenen Einlagensicherungs -<br />
systemen;<br />
– Pan-europäische Sicherungssysteme sind<br />
mangels flächendeckender noch ent -<br />
wickelter Früherkennungssysteme nach<br />
dem derzeitigen Stand des EU-Bankrechts<br />
verfrüht;<br />
– Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit bei<br />
Auszahlungen von gesicherten Beträgen,<br />
um den Leistungsumfang der Einlagensicherung<br />
auf tatsächliche Ansprüche zu<br />
begrenzen. (z.B. für einen Kredit gesperrte<br />
Einlagen);<br />
– Wahrung der Autonomie der einzelnen<br />
Sicherungseinrichtungen;<br />
– Einhebung einer Aufnahmegebühr für neu<br />
aufgenommene Institute;<br />
– Möglichkeit für Einhebung eines Selbst -<br />
behaltes.<br />
Im Jahr 2011 werden die 3 vorliegenden<br />
Vorschläge der Präsidentschaft, der Kommission<br />
und des Parlaments im Rahmen des Trilogs zusammengeführt.<br />
Der ÖGV nimmt aber schon<br />
heute an der Entwicklung der Texte teil.<br />
Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />
und die Geschäftsleitung<br />
Interessenvertretung in Österreich<br />
023