JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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ser ent gegengewirkt werden kann. Konkret sind<br />
die Ziele der ESFS die Übernahme aller Aufgaben<br />
der derzeitigen EU-Ausschüsse der Aufsichtsbehörden;<br />
Gewährleistung eines Satzes gemeinsamer<br />
Vorschriften; die Gewährleistung der<br />
konsistenten Anwendung der EU-Vorschriften;<br />
Festsetzungen wie Krisensituationen koordiniert<br />
und effektiv gemanagt werden, die Festlegung<br />
von Schutzmaßnahmen, um Auswirkungen auf<br />
die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten<br />
zu verhindern;<br />
In diesem Zusammenhang kann jede Behörde<br />
neben den nicht bindenden Rechtsakten,<br />
wie Leitlinien und Empfehlungen, und den Entwürfen<br />
technischer Standards unter bestimmten<br />
Umständen auch bindende an nationale Aufsichtsbehörden<br />
oder einzelne Finanzinstitute gerichtete<br />
Beschlüsse annehmen, gegen die zusammen<br />
mit bestimmten anderen Beschlüssen ein<br />
Rechtsbehelf eingelegt werden kann.<br />
ZIEL der EBA<br />
– Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts,<br />
insbesondere mittels einer wirksamen<br />
und konsistenten Regulierung und<br />
Überwachung auf hohem Niveau;<br />
– Schutz der Einleger und Anleger;<br />
– Gewährleistung der Integrität, Effizienz und<br />
ordnungsgemäßen Funktionsweise der Fi -<br />
nanzmärkte;<br />
– Schutz der Stabilität des Finanzsystems und<br />
– Ausbau der internationalen Koordinierung der<br />
Aufsicht.<br />
ZUSAMMENSETZUNG der EBA<br />
1. einem Aufsichtsorgan;<br />
2. einem Verwaltungsrat;<br />
3. einem Vorsitzenden;<br />
4. einem Exekutivdirektor;<br />
5. einem Beschwerdeausschuss.<br />
AUFGABEN der EBA<br />
– Ausarbeitung gemeinsamer Aufsichts- und<br />
Regulierungsstandards;<br />
– Sicherstellung der kohärenten Anwendung<br />
von EU-Recht;<br />
– Anregung der Delegation von Aufgaben und<br />
Zuständigkeiten der nationalen Behörden;<br />
– Zusammenarbeit mit dem ESRB;<br />
– „Peer Reviews“ nationalen Aufsichtsbehörden<br />
Sicherung der Kohärenz der Aufsicht -<br />
sergebnisse;<br />
– Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes;<br />
– Steuerung der Aufsichts-Colleges;<br />
– Mitwirkung bei der Überwachung von Systemrisiken,<br />
Rettungs- und Sanierungsplänen;<br />
– Entwicklung von Verfahren für die Sanierung<br />
insolvenzbedrohter Institute;<br />
– Übernahme von Aufgaben, die der EBA in EU-<br />
Rechtsvorschriften übertragen werden;<br />
– Förderung der Transparenz, Einfachheit und<br />
Fairness auf den Märkten.<br />
BEFUGNISSE der EBA<br />
– Entwurf und Erlassung bindender technischer<br />
Regulierungs- und Durchführungsstandards;<br />
– Vorlage der Entwürfe an die Europäische<br />
Kommission nach Durchführung von Anhörungen<br />
und Erstellung von Auswirkungsstudien;<br />
– Annahme der bindenden Standards durch die<br />
EK binnen 3 Monaten;<br />
– EK hat die Standards auch dem Rat und dem<br />
EP zuzuleiten;<br />
– Veröffentlichung der Standards im Amtsblatt;<br />
– Erlassung von Leitlinien und Empfehlungen;<br />
– Nicht verpflichtend anzuwenden, jedoch<br />
„comply or explain Prinzip“ seitens der Aufsichtsbehörden;<br />
– Überwachung der Einhaltung von Unionsrecht.<br />
Maßnahmen im Krisenfall<br />
EBA hat ein Koordinierungsrecht der nationalen<br />
Aufsichtsbehörden in Krisenfällen. Bei<br />
Erfordernis eines koordinierten Vorgehens können<br />
die ESAs für die nationalen Aufsichtsbehörden<br />
verbindliche Entscheidungen treffen. Kommt<br />
die nationale Aufsicht in einer Krisensituation dem<br />
Auftrag nicht nach kommt es zu einem Durchgriff<br />
der EBA auf Einzelinstitute! Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen Aufsichtsbehörden<br />
in grenzüberschreitenden Fällen sowie<br />
Koordinierung und Mitwirkung in den Aufsichts-<br />
Colleges. Entwicklung und Durchführung von<br />
Stress-Tests ist eine weitere Maßnahme der EBA<br />
gepaart mit der Aufsicht über Einrichtungen mit<br />
pan-europ. Kontext: Rating-Agenturen.<br />
Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />
und die Geschäftsleitung<br />
Europäische<br />
Interessenvertretung<br />
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