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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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ser ent gegengewirkt werden kann. Konkret sind<br />

die Ziele der ESFS die Übernahme aller Aufgaben<br />

der derzeitigen EU-Ausschüsse der Aufsichtsbehörden;<br />

Gewährleistung eines Satzes gemeinsamer<br />

Vorschriften; die Gewährleistung der<br />

konsistenten Anwendung der EU-Vorschriften;<br />

Festsetzungen wie Krisensituationen koordiniert<br />

und effektiv gemanagt werden, die Festlegung<br />

von Schutzmaßnahmen, um Auswirkungen auf<br />

die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten<br />

zu verhindern;<br />

In diesem Zusammenhang kann jede Behörde<br />

neben den nicht bindenden Rechtsakten,<br />

wie Leitlinien und Empfehlungen, und den Entwürfen<br />

technischer Standards unter bestimmten<br />

Umständen auch bindende an nationale Aufsichtsbehörden<br />

oder einzelne Finanzinstitute gerichtete<br />

Beschlüsse annehmen, gegen die zusammen<br />

mit bestimmten anderen Beschlüssen ein<br />

Rechtsbehelf eingelegt werden kann.<br />

ZIEL der EBA<br />

– Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts,<br />

insbesondere mittels einer wirksamen<br />

und konsistenten Regulierung und<br />

Überwachung auf hohem Niveau;<br />

– Schutz der Einleger und Anleger;<br />

– Gewährleistung der Integrität, Effizienz und<br />

ordnungsgemäßen Funktionsweise der Fi -<br />

nanzmärkte;<br />

– Schutz der Stabilität des Finanzsystems und<br />

– Ausbau der internationalen Koordinierung der<br />

Aufsicht.<br />

ZUSAMMENSETZUNG der EBA<br />

1. einem Aufsichtsorgan;<br />

2. einem Verwaltungsrat;<br />

3. einem Vorsitzenden;<br />

4. einem Exekutivdirektor;<br />

5. einem Beschwerdeausschuss.<br />

AUFGABEN der EBA<br />

– Ausarbeitung gemeinsamer Aufsichts- und<br />

Regulierungsstandards;<br />

– Sicherstellung der kohärenten Anwendung<br />

von EU-Recht;<br />

– Anregung der Delegation von Aufgaben und<br />

Zuständigkeiten der nationalen Behörden;<br />

– Zusammenarbeit mit dem ESRB;<br />

– „Peer Reviews“ nationalen Aufsichtsbehörden<br />

Sicherung der Kohärenz der Aufsicht -<br />

sergebnisse;<br />

– Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes;<br />

– Steuerung der Aufsichts-Colleges;<br />

– Mitwirkung bei der Überwachung von Systemrisiken,<br />

Rettungs- und Sanierungsplänen;<br />

– Entwicklung von Verfahren für die Sanierung<br />

insolvenzbedrohter Institute;<br />

– Übernahme von Aufgaben, die der EBA in EU-<br />

Rechtsvorschriften übertragen werden;<br />

– Förderung der Transparenz, Einfachheit und<br />

Fairness auf den Märkten.<br />

BEFUGNISSE der EBA<br />

– Entwurf und Erlassung bindender technischer<br />

Regulierungs- und Durchführungsstandards;<br />

– Vorlage der Entwürfe an die Europäische<br />

Kommission nach Durchführung von Anhörungen<br />

und Erstellung von Auswirkungsstudien;<br />

– Annahme der bindenden Standards durch die<br />

EK binnen 3 Monaten;<br />

– EK hat die Standards auch dem Rat und dem<br />

EP zuzuleiten;<br />

– Veröffentlichung der Standards im Amtsblatt;<br />

– Erlassung von Leitlinien und Empfehlungen;<br />

– Nicht verpflichtend anzuwenden, jedoch<br />

„comply or explain Prinzip“ seitens der Aufsichtsbehörden;<br />

– Überwachung der Einhaltung von Unionsrecht.<br />

Maßnahmen im Krisenfall<br />

EBA hat ein Koordinierungsrecht der nationalen<br />

Aufsichtsbehörden in Krisenfällen. Bei<br />

Erfordernis eines koordinierten Vorgehens können<br />

die ESAs für die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

verbindliche Entscheidungen treffen. Kommt<br />

die nationale Aufsicht in einer Krisensituation dem<br />

Auftrag nicht nach kommt es zu einem Durchgriff<br />

der EBA auf Einzelinstitute! Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />

zwischen Aufsichtsbehörden<br />

in grenzüberschreitenden Fällen sowie<br />

Koordinierung und Mitwirkung in den Aufsichts-<br />

Colleges. Entwicklung und Durchführung von<br />

Stress-Tests ist eine weitere Maßnahme der EBA<br />

gepaart mit der Aufsicht über Einrichtungen mit<br />

pan-europ. Kontext: Rating-Agenturen.<br />

Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />

und die Geschäftsleitung<br />

Europäische<br />

Interessenvertretung<br />

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