JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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Mag. Thomas Regner<br />
Managementunterstützung<br />
Schulze-Delitzsch-<br />
Haftungsgenossenschaft SDH<br />
Gegenstand dieses Unternehmens ist die<br />
Erfüllung der Aufgaben der Einlagensicherung<br />
gemäß § 93 ff BWG. Jeder Fachverband hat eine<br />
Einlagensicherungseinrichtung zu unterhalten –<br />
die dem System Schulze-Delitzsch verbundenen<br />
Kreditinstitute (<strong>Volksbank</strong>en, ÖV<strong>AG</strong>, Investkredit<br />
Bank, u.a.) gehören der Schulze-Delitzsch-<br />
Haftungsgenossenschaft an.<br />
Im Berichtszeitraum waren alle Einlagen<br />
und Guthaben, einschließlich Zinsen, von natürlichen<br />
Personen mit EUR 100.000,– gesichert,<br />
Einlagen von nicht natürlichen Personen waren<br />
mit einem Betrag von höchstens EUR 50.000,–<br />
gesichert. Die fünf österreichischen Einlagen -<br />
sicherungseinrichtungen der Banksektoren verwalten<br />
derzeit gesicherte Einlagen (Einlagen -<br />
bestände, Depotbestände und Provisionserträge)<br />
in der Höhe von rd. ‰ 182,4 Mrd., wovon auf die<br />
Einlagensicherung des österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Verbundes<br />
rd. ‰ 15,4 Mrd. oder rd. 8,4%<br />
entfallen.<br />
Neben einer Schutzvorkehrung, wie es die<br />
Einlagensicherung ist, wurde auch für die Wertpapiervermögen<br />
im Falle der Zahlungsunfähigkeit<br />
einer Bank oder Wertpapierfirma eine Anleger-Entschädigungsrichtlinie<br />
vorgesehen. Forderungen<br />
von natürlichen wie auch von nicht natürlichen<br />
Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich<br />
aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere<br />
ergeben können, sind bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von höchstens EUR 20.000,– gesichert.<br />
Stellt der ÖGV, insbesondere im Rahmen<br />
der gesetzlichen Prüfung oder des Früherkennungssystems<br />
fest, dass Mitglieder durch die Verletzung<br />
gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen,<br />
der Grundsätze ordentlicher Geschäftsführung<br />
(GOG) oder des Bankwesengesetzes<br />
(BWG) Gefahren für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />
schaffen, unterliegen diese Mit -<br />
glieder einer befristeten Einflussnahme der<br />
Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft auf<br />
ihre Geschäftsführung.<br />
<strong>Volksbank</strong>en-Beteiligungs -<br />
gesellschaft mbH – VB-BG<br />
Gegenstand der VB-BG ist die Förderung<br />
von Banken nach dem System Schulze-Delitzsch<br />
durch eine Verbesserung der Kapitalausstattung<br />
in Form von Beteiligungen an diesen Unternehmungen.<br />
Durch diese Gesellschaft können ordentliche<br />
Mitglieder der Gruppe Kredit (<strong>Volksbank</strong>en)<br />
des ÖGV durch Kapitalzuführung bzw. organisatorische,<br />
beratende und personelle Hilfestellungen,<br />
um eine bestandssichernde Rentabilität<br />
und Eigenkapitalstruktur herzustellen, unterstützt<br />
werden.<br />
<strong>Volksbank</strong>enbetreuung –<br />
Managementunterstützung<br />
Der ÖGV hat zur Sicherheit der einzelnen<br />
Mitgliedsbank ein Frühwarnsystem und ein Risikomanagement-System<br />
mit klaren Inhalten entwickelt<br />
und umgesetzt. Auffälligkeiten aus dem<br />
Frühwarnsystem werden unverzüglich der<br />
Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft berichtet,<br />
insbesondere wenn sie zu einer Beanspruchung<br />
der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft<br />
als Einlagensicherung des <strong>Volksbank</strong>ensektors<br />
führen könnten. In besonderen Fällen<br />
sieht die die Satzung der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft<br />
reg.Gen.m.b.H. Maßnahmen<br />
zur Beseitigung von Risiken, die die Banken<br />
beeinträchtigen können, vor.<br />
Auf Basis der Feststellung der Prüfung und<br />
den Ergebnissen der laufenden Meldungen kann<br />
noch lange bevor eine <strong>Volksbank</strong> in Schieflage<br />
kommt bzw. die Inanspruchnahme der Schulze-<br />
Delitzsch-Haftungsgenossenschaft erforderlich ist,<br />
Beratung und Unterstützung angeboten werden.<br />
Die gesamthafte Betreuung der Solidaritätseinrichtungen<br />
des <strong>Volksbank</strong>enverbundes und<br />
die Identifikation von erforderlichen und die Koordination<br />
von beschlossenen Präventionsmaßnahmen<br />
stellen ein wesentliches Aufgabengebiet<br />
diese Abteilung dar. Neben der Einberufung und<br />
Protokollierung der Sitzungen, Abwicklung des<br />
Schriftverkehrs, Erstellung, Ausfertigung und<br />
Evidenthaltung der Verträge und deren Kontrolle<br />
erfolgt die Führung des Rechnungswesens, die<br />
zeitgerechte und ordnungsgemäße Erstellung der<br />
Jahresabschlüsse.