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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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Mag. Thomas Regner<br />

Managementunterstützung<br />

Schulze-Delitzsch-<br />

Haftungsgenossenschaft SDH<br />

Gegenstand dieses Unternehmens ist die<br />

Erfüllung der Aufgaben der Einlagensicherung<br />

gemäß § 93 ff BWG. Jeder Fachverband hat eine<br />

Einlagensicherungseinrichtung zu unterhalten –<br />

die dem System Schulze-Delitzsch verbundenen<br />

Kreditinstitute (<strong>Volksbank</strong>en, ÖV<strong>AG</strong>, Investkredit<br />

Bank, u.a.) gehören der Schulze-Delitzsch-<br />

Haftungsgenossenschaft an.<br />

Im Berichtszeitraum waren alle Einlagen<br />

und Guthaben, einschließlich Zinsen, von natürlichen<br />

Personen mit EUR 100.000,– gesichert,<br />

Einlagen von nicht natürlichen Personen waren<br />

mit einem Betrag von höchstens EUR 50.000,–<br />

gesichert. Die fünf österreichischen Einlagen -<br />

sicherungseinrichtungen der Banksektoren verwalten<br />

derzeit gesicherte Einlagen (Einlagen -<br />

bestände, Depotbestände und Provisionserträge)<br />

in der Höhe von rd. ‰ 182,4 Mrd., wovon auf die<br />

Einlagensicherung des österreichischen <strong>Volksbank</strong>en-Verbundes<br />

rd. ‰ 15,4 Mrd. oder rd. 8,4%<br />

entfallen.<br />

Neben einer Schutzvorkehrung, wie es die<br />

Einlagensicherung ist, wurde auch für die Wertpapiervermögen<br />

im Falle der Zahlungsunfähigkeit<br />

einer Bank oder Wertpapierfirma eine Anleger-Entschädigungsrichtlinie<br />

vorgesehen. Forderungen<br />

von natürlichen wie auch von nicht natürlichen<br />

Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich<br />

aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere<br />

ergeben können, sind bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von höchstens EUR 20.000,– gesichert.<br />

Stellt der ÖGV, insbesondere im Rahmen<br />

der gesetzlichen Prüfung oder des Früherkennungssystems<br />

fest, dass Mitglieder durch die Verletzung<br />

gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen,<br />

der Grundsätze ordentlicher Geschäftsführung<br />

(GOG) oder des Bankwesengesetzes<br />

(BWG) Gefahren für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen<br />

schaffen, unterliegen diese Mit -<br />

glieder einer befristeten Einflussnahme der<br />

Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft auf<br />

ihre Geschäftsführung.<br />

<strong>Volksbank</strong>en-Beteiligungs -<br />

gesellschaft mbH – VB-BG<br />

Gegenstand der VB-BG ist die Förderung<br />

von Banken nach dem System Schulze-Delitzsch<br />

durch eine Verbesserung der Kapitalausstattung<br />

in Form von Beteiligungen an diesen Unternehmungen.<br />

Durch diese Gesellschaft können ordentliche<br />

Mitglieder der Gruppe Kredit (<strong>Volksbank</strong>en)<br />

des ÖGV durch Kapitalzuführung bzw. organisatorische,<br />

beratende und personelle Hilfestellungen,<br />

um eine bestandssichernde Rentabilität<br />

und Eigenkapitalstruktur herzustellen, unterstützt<br />

werden.<br />

<strong>Volksbank</strong>enbetreuung –<br />

Managementunterstützung<br />

Der ÖGV hat zur Sicherheit der einzelnen<br />

Mitgliedsbank ein Frühwarnsystem und ein Risikomanagement-System<br />

mit klaren Inhalten entwickelt<br />

und umgesetzt. Auffälligkeiten aus dem<br />

Frühwarnsystem werden unverzüglich der<br />

Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft berichtet,<br />

insbesondere wenn sie zu einer Beanspruchung<br />

der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft<br />

als Einlagensicherung des <strong>Volksbank</strong>ensektors<br />

führen könnten. In besonderen Fällen<br />

sieht die die Satzung der Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft<br />

reg.Gen.m.b.H. Maßnahmen<br />

zur Beseitigung von Risiken, die die Banken<br />

beeinträchtigen können, vor.<br />

Auf Basis der Feststellung der Prüfung und<br />

den Ergebnissen der laufenden Meldungen kann<br />

noch lange bevor eine <strong>Volksbank</strong> in Schieflage<br />

kommt bzw. die Inanspruchnahme der Schulze-<br />

Delitzsch-Haftungsgenossenschaft erforderlich ist,<br />

Beratung und Unterstützung angeboten werden.<br />

Die gesamthafte Betreuung der Solidaritätseinrichtungen<br />

des <strong>Volksbank</strong>enverbundes und<br />

die Identifikation von erforderlichen und die Koordination<br />

von beschlossenen Präventionsmaßnahmen<br />

stellen ein wesentliches Aufgabengebiet<br />

diese Abteilung dar. Neben der Einberufung und<br />

Protokollierung der Sitzungen, Abwicklung des<br />

Schriftverkehrs, Erstellung, Ausfertigung und<br />

Evidenthaltung der Verträge und deren Kontrolle<br />

erfolgt die Führung des Rechnungswesens, die<br />

zeitgerechte und ordnungsgemäße Erstellung der<br />

Jahresabschlüsse.

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