JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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INTERESSENVERTRETUNG<br />
Europäische Interessenvertretung<br />
diesem Bereich Facharbeit und koordiniert<br />
darüber hinaus die Zusammenarbeit der genossenschaftlichen<br />
Verbände der Mitgliedstaaten.<br />
Die Tätigkeit im Groupement erfolgt in verschiedenen<br />
Arbeitsgruppen, in denen der ÖGV<br />
vertreten ist.<br />
A. ARBEITSGRUPPE BANKRECHT<br />
1. Europäische<br />
Finanzarchitektur<br />
Am 22. September <strong>2010</strong> nahm das Europäische<br />
Parlament, nachdem alle Mitgliedstaaten<br />
zugestimmt hatten, die neue, von der Kommission<br />
vorgeschlagene Aufsichtsstruktur an.<br />
Dies wurde vom ECOFIN Rat am 17. November<br />
<strong>2010</strong> bestätigt. Drei europäische Aufsichtsbehörden<br />
und ein Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)<br />
ersetzen ab Januar 2011 die früheren Aufsichtsausschüsse.<br />
Das in dieser Mitteilung vorgeschlagene<br />
Finanzaufsichtssystem beruht nun auf zwei Säulen.<br />
– Einem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken<br />
(ESRB), der die potenziellen Risiken für<br />
die Finanzmarktstabilität, die sich aus makroökonomischen<br />
Entwicklungen und aus Entwicklungen<br />
innerhalb des Finanzsystems insgesamt<br />
ergeben, überwachen und bewerten<br />
soll. Der ESRB wird befugt sein, Warnungen<br />
und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten<br />
(einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden)<br />
und die Europäischen Aufsichtsbehörden<br />
zu richten, die den Vorgaben Folge zu<br />
leisten haben oder begründen müssen,<br />
warum sie untätig bleiben wollen. Am ESRB<br />
beteiligt sind die Präsidenten der EZB, der<br />
nationalen Zentralbanken sowie der europäischen<br />
und der nationalen Aufsichtsbehörden.<br />
Die Schaffung des ESRB steht in Einklang mit<br />
verschiedenen multilateralen und außerhalb<br />
der EU laufenden Initiativen wie der Einsetzung<br />
des Gremiums für Finanzstabilität durch<br />
die G20. Ziele des ESRB wären unter anderem<br />
die Festlegung geeigneter Verfahren, um<br />
Informationen über makroökonomische Risiken<br />
für die Finanzmarktstabilität zu erhalten<br />
und die Ermittlung von Risiken auf Makroebene<br />
innerhalb Europas;<br />
– Und einem Europäischen Finanzaufsichts -<br />
systems (ESFS), das sich aus einem Netz nationaler<br />
Finanzaufsichtsbehörden zusammensetzt,<br />
die mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden<br />
(„European Supervisory<br />
Authorities“/ESA) kooperieren. Letztere werden<br />
durch eine Umbildung der bestehenden<br />
europäischen Aufsichtsausschüsse in eine<br />
Europäische Bankaufsichtsbehörde („European<br />
Banking Authority“/EBA mit Sitz in London),<br />
eine Europäische Aufsichtsbehörde für<br />
das Versicherungswesen und die betriebliche<br />
Altersversorgung („European Insurance and<br />
Occupational Pensions Authority“/EIOPA mit<br />
Sitz in Frankfurt ) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
(„European Securities<br />
and Markets Authority“/ESMA mit Sitz in<br />
Paris) geschaffen, wodurch die Vorteile eines<br />
globalen Rahmens für die Finanzaufsicht mit<br />
dem Sachverstand lokaler für die Beaufsichtigung<br />
auf Mikroebene zuständiger Behörden<br />
verknüpft werden, die den in ihren Ländern<br />
tätigen Instituten am nächsten sind.<br />
Die neuen Behörden wurden mit der Verordnung<br />
(EU) Nr. 1093/<strong>2010</strong>, der Verordnung (EU)<br />
Nr. 1094/<strong>2010</strong> bzw. der Verordnung (EU) Nr.<br />
1095/<strong>2010</strong> errichtet, übernehmen sämtliche Funktionen<br />
dieser oben beschriebenen Ausschüsse<br />
und erhalten darüber hinaus zusätzliche Aufgaben.<br />
Das ESFS wird auf Aufgabenteilung und<br />
gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben<br />
der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf<br />
nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer<br />
Ebene bündeln. Es soll harmonisierte Vorschriften<br />
sowie kohärente Aufsichtspraktiken und<br />
eine kohärente Durchsetzung fördern. Dem Netz<br />
sollen die Prinzipien Partnerschaft, Flexibilität und<br />
Subsidiarität zugrunde liegen. Ferner sollte es das<br />
Vertrauen zwischen den nationalen Aufsichts -<br />
behörden stärken und zu diesem Zweck u.a.<br />
sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden des<br />
Aufnahmemitgliedstaats bei der Festlegung von<br />
Strategien in den Bereichen Finanzmarktstabilität<br />
und Anlegerschutz ein Wort mitzureden haben<br />
und grenzüberschreitenden Risiken so bes-