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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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INTERESSENVERTRETUNG<br />

Europäische Interessenvertretung<br />

diesem Bereich Facharbeit und koordiniert<br />

darüber hinaus die Zusammenarbeit der genossenschaftlichen<br />

Verbände der Mitgliedstaaten.<br />

Die Tätigkeit im Groupement erfolgt in verschiedenen<br />

Arbeitsgruppen, in denen der ÖGV<br />

vertreten ist.<br />

A. ARBEITSGRUPPE BANKRECHT<br />

1. Europäische<br />

Finanzarchitektur<br />

Am 22. September <strong>2010</strong> nahm das Europäische<br />

Parlament, nachdem alle Mitgliedstaaten<br />

zugestimmt hatten, die neue, von der Kommission<br />

vorgeschlagene Aufsichtsstruktur an.<br />

Dies wurde vom ECOFIN Rat am 17. November<br />

<strong>2010</strong> bestätigt. Drei europäische Aufsichtsbehörden<br />

und ein Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)<br />

ersetzen ab Januar 2011 die früheren Aufsichtsausschüsse.<br />

Das in dieser Mitteilung vorgeschlagene<br />

Finanzaufsichtssystem beruht nun auf zwei Säulen.<br />

– Einem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken<br />

(ESRB), der die potenziellen Risiken für<br />

die Finanzmarktstabilität, die sich aus makroökonomischen<br />

Entwicklungen und aus Entwicklungen<br />

innerhalb des Finanzsystems insgesamt<br />

ergeben, überwachen und bewerten<br />

soll. Der ESRB wird befugt sein, Warnungen<br />

und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten<br />

(einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden)<br />

und die Europäischen Aufsichtsbehörden<br />

zu richten, die den Vorgaben Folge zu<br />

leisten haben oder begründen müssen,<br />

warum sie untätig bleiben wollen. Am ESRB<br />

beteiligt sind die Präsidenten der EZB, der<br />

nationalen Zentralbanken sowie der europäischen<br />

und der nationalen Aufsichtsbehörden.<br />

Die Schaffung des ESRB steht in Einklang mit<br />

verschiedenen multilateralen und außerhalb<br />

der EU laufenden Initiativen wie der Einsetzung<br />

des Gremiums für Finanzstabilität durch<br />

die G20. Ziele des ESRB wären unter anderem<br />

die Festlegung geeigneter Verfahren, um<br />

Informationen über makroökonomische Risiken<br />

für die Finanzmarktstabilität zu erhalten<br />

und die Ermittlung von Risiken auf Makroebene<br />

innerhalb Europas;<br />

– Und einem Europäischen Finanzaufsichts -<br />

systems (ESFS), das sich aus einem Netz nationaler<br />

Finanzaufsichtsbehörden zusammensetzt,<br />

die mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden<br />

(„European Supervisory<br />

Authorities“/ESA) kooperieren. Letztere werden<br />

durch eine Umbildung der bestehenden<br />

europäischen Aufsichtsausschüsse in eine<br />

Europäische Bankaufsichtsbehörde („European<br />

Banking Authority“/EBA mit Sitz in London),<br />

eine Europäische Aufsichtsbehörde für<br />

das Versicherungswesen und die betriebliche<br />

Altersversorgung („European Insurance and<br />

Occupational Pensions Authority“/EIOPA mit<br />

Sitz in Frankfurt ) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

(„European Securities<br />

and Markets Authority“/ESMA mit Sitz in<br />

Paris) geschaffen, wodurch die Vorteile eines<br />

globalen Rahmens für die Finanzaufsicht mit<br />

dem Sachverstand lokaler für die Beaufsichtigung<br />

auf Mikroebene zuständiger Behörden<br />

verknüpft werden, die den in ihren Ländern<br />

tätigen Instituten am nächsten sind.<br />

Die neuen Behörden wurden mit der Verordnung<br />

(EU) Nr. 1093/<strong>2010</strong>, der Verordnung (EU)<br />

Nr. 1094/<strong>2010</strong> bzw. der Verordnung (EU) Nr.<br />

1095/<strong>2010</strong> errichtet, übernehmen sämtliche Funktionen<br />

dieser oben beschriebenen Ausschüsse<br />

und erhalten darüber hinaus zusätzliche Aufgaben.<br />

Das ESFS wird auf Aufgabenteilung und<br />

gegenseitiger Unterstützung beruhen und neben<br />

der Beaufsichtigung von Einzelunternehmen auf<br />

nationaler Ebene gewisse Aufgaben auf europäischer<br />

Ebene bündeln. Es soll harmonisierte Vorschriften<br />

sowie kohärente Aufsichtspraktiken und<br />

eine kohärente Durchsetzung fördern. Dem Netz<br />

sollen die Prinzipien Partnerschaft, Flexibilität und<br />

Subsidiarität zugrunde liegen. Ferner sollte es das<br />

Vertrauen zwischen den nationalen Aufsichts -<br />

behörden stärken und zu diesem Zweck u.a.<br />

sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden des<br />

Aufnahmemitgliedstaats bei der Festlegung von<br />

Strategien in den Bereichen Finanzmarktstabilität<br />

und Anlegerschutz ein Wort mitzureden haben<br />

und grenzüberschreitenden Risiken so bes-

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