JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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mission im April 2011 nach den Meetings der<br />
Task Force übermittelt. Von Mai bis Juli 2011 sind<br />
Verhandlungen mit der Kommission und BEUC<br />
(Europäischer Verbraucherverband) geplant und<br />
am 1. Juli 2011 endet die Frist für die Annahme<br />
des EU Rechtsrahmens, das Ende der 1. Stufe.<br />
Die 2. Stufe ist die Überführung des EU-Rechtsrahmens<br />
in nationale Maßnahmen.<br />
Im Zuge der nationalen Maßnahmen haben<br />
die Experten haben auf Ebene der Verbände<br />
in Zusammenarbeit mit der WKÖ begonnen,<br />
– eine „table fee“ zu erstellen, worin die 10-20<br />
wichtigsten Begriffe in standardisierter Form<br />
festgelegt und bepreist werden, z.B. Preise<br />
für Kontoführung, Überweisungen, Bankomatkarte<br />
etc. und<br />
– ein Glossar auszuarbeiten, welches unter anderem<br />
Definitionen und Erklärungen häufiger<br />
Bankprodukte und -dienstleistungen enthält,<br />
wie beispielsweise Zahlungskonto, IBAN, BIC.<br />
C. ARBEITSGRUPPE<br />
FINANCIAL MARKETS<br />
1. Packaged Retail Investment<br />
Products („PRIPs“)<br />
Als zentrales Thema stand auf dem Arbeitsprogramm<br />
der Arbeitsgruppe „Financial Markets“<br />
<strong>2010</strong> die Mitteilung der EU-Kommission<br />
über „Packaged Retail Investment Products“, die<br />
auf den Schutz des typischen Kleinanlegers zielt,<br />
wobei die Kommission eine Vereinheitlichung<br />
aller Rechtsrahmen in produktübergreifender<br />
Weise anstrebt. Die avisierten Maßnahmen zielen<br />
insbesondere auf ausreichende vorvertrag -<br />
liche Information für den Anleger und insgesamt<br />
lautere Vertriebsverfahren.<br />
Als „Packaged Retail Investment Produkts“<br />
sind insbesondere Investmentfonds, strukturierte<br />
Wertpapiere, fondsgebundene Lebensversicherungen<br />
und strukturierte Termineinlagen<br />
von der EU-Konsultation erfasst.<br />
Zentrale Regelungsanliegen der Mitteilung bilden<br />
– der bei zahlreichen Finanzprodukten derzeit<br />
noch unterschiedlich ausgeprägte Anlegerschutz,<br />
– die Abdämpfung von Wettbewerbsverzerrungen<br />
aufgrund „weniger regulierter“ Finanzprodukte<br />
und<br />
– die weitgehende Ermöglichung des grenzüberschreitenden<br />
Handels.<br />
Der ÖGV hat in diesem Konsultations -<br />
prozess angemerkt, dass ein vereinheitlichter<br />
Rechtsrahmen für Informationspflichten und Vertriebsvorschriften<br />
für verschiedene Kleinanlegerprodukte<br />
nur dann zum effizienten und wirk samen<br />
Anlegerschutz beitragen kann, wenn in den<br />
gesetzlichen Rahmenwerken durch sachliche<br />
Differenzierungen den Unterschiedlichkeiten der<br />
verschiedenen Kleinanlegerprodukte Rechnung<br />
getragen wird. Der ÖGV sieht als weiteres Problem,<br />
inwieweit die avisierte „harmonisierende“<br />
Richtlinie alle Besonderheiten der unterschiedlichsten<br />
Finanzprodukte berücksichtigen will,<br />
während gleichzeitig die Gefahr besteht, dass die<br />
geplanten Harmonisierungsbestrebungen zu -<br />
lasten einer Produktvielfalt gehen. Wiederholt hat<br />
der ÖGV darauf hingewiesen, dass österreichische<br />
Anleger schon jetzt durch eine Vielzahl<br />
von Gesetzen wie z.B. das Investmentfondsgesetz,<br />
das Wertpapieraufsichtsgesetz oder das Kapitalmarktgesetz<br />
geschützt sind, welche auf europäischen<br />
Rechtsvorschriften beruhen.<br />
Aus anderen Mitteilungen der EU-Kommission<br />
geht hervor, dass erste Richtlinienvorschläge<br />
für die PRIPs-Regulierung Anfang 2011<br />
erwartet werden. Bis Ende 2011 sollen die Gesetzgebungsakte<br />
finalisiert werden. Inwieweit<br />
dann eine Implementierungsphase in den Mitgliedsstaaten<br />
gewährt wird, ist derzeit noch nicht<br />
absehbar.<br />
2. Prospektrichtlinie<br />
Seitens der Kommission wurden die<br />
Arbeiten für einen Vorschlag für die Änderung<br />
der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG),<br />
welche innerstaatlich im Kapitalmarktgesetz umgesetzt<br />
ist, weiter fortgesetzt.<br />
Mit der Änderungsrichtlinie werden unter<br />
anderem die Ziele der Vereinfachung und Verbesserung<br />
des Prospektregimes, inbesonders im<br />
Hinblick auf zahlreiche praktische Fragen, die seit<br />
der Erstellung der Prospektrichtlinie aufgetreten