JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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Weiters war die VÖR in die Begutachtung<br />
der Novelle zum A-QSG (Abschlussprüfungs-<br />
Qualitätssicherungsgesetz) eingebunden und vertrat<br />
dabei die rechtlichen Interessen aller österreichischen<br />
Revisionsverbände. Gerade in diesem<br />
Zusammenhang zeigt sich die Wichtigkeit<br />
einer eigenen Interessenvertretung, da damit die<br />
Möglichkeit gegeben ist, ein Gegengewicht zu<br />
den Wirtschaftsprüfern und ihrer Interessenvertretung,<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,<br />
zu bilden.<br />
Darüber hinaus sorgt die VÖR durch ihre<br />
Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Österreichischen<br />
Rechnungslegungskomitees (Austrian Financial<br />
Reporting and Auditing Committee – AFRAC) dafür,<br />
dass genossenschaftliche Aspekte bei Fragen<br />
der Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />
entsprechend berücksichtigt werden. Sie erreichen<br />
die VÖR über www.vor.or.at<br />
4. ÖSTERREICHISCHES<br />
RECHNUNGSLEGUNGSKOMITEE<br />
Der 2004 gegründete Verein „Österreichisches<br />
Rechnungslegungskomitee“ (Austrian<br />
Financial Reporting and Auditing Committee –<br />
AFRAC) dient als Fachgremium für das BMJ, das<br />
sich aufgrund der ständig steigenden Anforderungen<br />
sowohl in zeitlicher als auch fachlicher<br />
Hinsicht auf Dauer nicht mehr in der Lage gesehen<br />
hat, ohne fachliche Unterstützung die gestellten<br />
Aufgaben im Bereich Rechnungslegung und<br />
Abschlussprüfung, insbesondere im Hinblick auf<br />
inter nationale Entwicklungen, bewältigen zu können.<br />
Ordentliche Mitglieder sind ua BMJ,<br />
BMfWA, BMF, WKÖ, WT Kammer, Industriellenvereinigung,<br />
FMA, Vereinigung österreichischer<br />
Revisionsverbände, Sparkassen-Prüfungsverband<br />
und der Verband der Versicherungsunternehmen.<br />
Die Kosten des Vereins sind von den Mitgliedern<br />
zu tragen.<br />
Die eigentliche Facharbeit erfolgt im Beirat.<br />
Es handelt sich dabei um ein Fachgremium,<br />
dessen Mitglieder über qualifizierte Kenntnisse in<br />
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.<br />
Die Mitglieder rekrutieren sich aus dem Kreis<br />
der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen,<br />
universitären Lehre, Wirtschaftstreuhänder, des<br />
Sparkassen-Prüfverbands, der Vereinigung österreichischer<br />
Revisionsverbände, der Investoren,<br />
Finanzanalysten, Versicherungsmathematiker,<br />
Aufsichtsbehörden börsennotierter Unternehmen<br />
und des Verbands der Versicherungsunternehmen.<br />
Seitens des ÖGV gehört Mag. Spohn als<br />
Vertreter der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände<br />
dem Beirat als stellvertretendes<br />
Mitglied an.<br />
Das AFRAC ist in Arbeitsgruppen organisiert,<br />
die sich mit den anstehenden Fachthemen<br />
auseinandersetzen. Neben zahlreichen Themen<br />
zur IFRS-Bilanzierung werden auch Auslegungen<br />
von Fragestellungen aus dem UGB behandelt,<br />
die auch für unsere Mitglieder der Gruppe <strong>Volksbank</strong><br />
sowie Ware und Dienstleistung von großer<br />
Bedeutung sind.<br />
Von besonderer Bedeutung für die Mitglieder<br />
der Gruppe <strong>Volksbank</strong> ist die Stellungnahme<br />
zu Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen<br />
Bilanzierung von Finanzinstrumenten. In dieser<br />
Stellungnahme werden allgemeine Regelungen<br />
für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die<br />
zum Teil auch für Kreditinstitute anzuwenden<br />
sind, festgelegt. Nachdem die Bilanzierung von<br />
Finanzinstrumenten wie Beteiligungen, Investmentfonds,<br />
Optionen und andere Derivate sowie<br />
von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Geschäfte)<br />
im UGB nicht geregelt ist, werden die Regeln<br />
dazu behelfsmäßig aus Kommentaren, aber auch<br />
den komplexen Bestimmungen des IFRS/IAS 39<br />
abgeleitet.<br />
Neben vielen anderen Themen wird auch<br />
die Bewertung von Beteiligungen behandelt. Beteiligungen<br />
sind entsprechend dieser Richtlinie<br />
nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung<br />
zu bewerten. Der Ertragswert der Beteiligung<br />
ist aus Sicht des beteiligten Unternehmens (subjektiver<br />
Ertragswert) zu beurteilen. Unter bestimmten<br />
Umständen dürfen daher auch Synergie -<br />
effekte und geplante Strukturveränderungen berücksichtigt<br />
werden. Ebenso wird klargestellt,<br />
dass das Ausschüttungsverhalten des Betei -<br />
ligungsunternehmens zu berücksichtigen ist.<br />
Markt- und Börsenwerte dienen zur Verplausi -<br />
bilisierung des Ertragswerts.