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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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Weiters war die VÖR in die Begutachtung<br />

der Novelle zum A-QSG (Abschlussprüfungs-<br />

Qualitätssicherungsgesetz) eingebunden und vertrat<br />

dabei die rechtlichen Interessen aller österreichischen<br />

Revisionsverbände. Gerade in diesem<br />

Zusammenhang zeigt sich die Wichtigkeit<br />

einer eigenen Interessenvertretung, da damit die<br />

Möglichkeit gegeben ist, ein Gegengewicht zu<br />

den Wirtschaftsprüfern und ihrer Interessenvertretung,<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,<br />

zu bilden.<br />

Darüber hinaus sorgt die VÖR durch ihre<br />

Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Österreichischen<br />

Rechnungslegungskomitees (Austrian Financial<br />

Reporting and Auditing Committee – AFRAC) dafür,<br />

dass genossenschaftliche Aspekte bei Fragen<br />

der Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />

entsprechend berücksichtigt werden. Sie erreichen<br />

die VÖR über www.vor.or.at<br />

4. ÖSTERREICHISCHES<br />

RECHNUNGSLEGUNGSKOMITEE<br />

Der 2004 gegründete Verein „Österreichisches<br />

Rechnungslegungskomitee“ (Austrian<br />

Financial Reporting and Auditing Committee –<br />

AFRAC) dient als Fachgremium für das BMJ, das<br />

sich aufgrund der ständig steigenden Anforderungen<br />

sowohl in zeitlicher als auch fachlicher<br />

Hinsicht auf Dauer nicht mehr in der Lage gesehen<br />

hat, ohne fachliche Unterstützung die gestellten<br />

Aufgaben im Bereich Rechnungslegung und<br />

Abschlussprüfung, insbesondere im Hinblick auf<br />

inter nationale Entwicklungen, bewältigen zu können.<br />

Ordentliche Mitglieder sind ua BMJ,<br />

BMfWA, BMF, WKÖ, WT Kammer, Industriellenvereinigung,<br />

FMA, Vereinigung österreichischer<br />

Revisionsverbände, Sparkassen-Prüfungsverband<br />

und der Verband der Versicherungsunternehmen.<br />

Die Kosten des Vereins sind von den Mitgliedern<br />

zu tragen.<br />

Die eigentliche Facharbeit erfolgt im Beirat.<br />

Es handelt sich dabei um ein Fachgremium,<br />

dessen Mitglieder über qualifizierte Kenntnisse in<br />

Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.<br />

Die Mitglieder rekrutieren sich aus dem Kreis<br />

der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen,<br />

universitären Lehre, Wirtschaftstreuhänder, des<br />

Sparkassen-Prüfverbands, der Vereinigung österreichischer<br />

Revisionsverbände, der Investoren,<br />

Finanzanalysten, Versicherungsmathematiker,<br />

Aufsichtsbehörden börsennotierter Unternehmen<br />

und des Verbands der Versicherungsunternehmen.<br />

Seitens des ÖGV gehört Mag. Spohn als<br />

Vertreter der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände<br />

dem Beirat als stellvertretendes<br />

Mitglied an.<br />

Das AFRAC ist in Arbeitsgruppen organisiert,<br />

die sich mit den anstehenden Fachthemen<br />

auseinandersetzen. Neben zahlreichen Themen<br />

zur IFRS-Bilanzierung werden auch Auslegungen<br />

von Fragestellungen aus dem UGB behandelt,<br />

die auch für unsere Mitglieder der Gruppe <strong>Volksbank</strong><br />

sowie Ware und Dienstleistung von großer<br />

Bedeutung sind.<br />

Von besonderer Bedeutung für die Mitglieder<br />

der Gruppe <strong>Volksbank</strong> ist die Stellungnahme<br />

zu Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen<br />

Bilanzierung von Finanzinstrumenten. In dieser<br />

Stellungnahme werden allgemeine Regelungen<br />

für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die<br />

zum Teil auch für Kreditinstitute anzuwenden<br />

sind, festgelegt. Nachdem die Bilanzierung von<br />

Finanzinstrumenten wie Beteiligungen, Investmentfonds,<br />

Optionen und andere Derivate sowie<br />

von Sicherungsbeziehungen (Hedge-Geschäfte)<br />

im UGB nicht geregelt ist, werden die Regeln<br />

dazu behelfsmäßig aus Kommentaren, aber auch<br />

den komplexen Bestimmungen des IFRS/IAS 39<br />

abgeleitet.<br />

Neben vielen anderen Themen wird auch<br />

die Bewertung von Beteiligungen behandelt. Beteiligungen<br />

sind entsprechend dieser Richtlinie<br />

nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung<br />

zu bewerten. Der Ertragswert der Beteiligung<br />

ist aus Sicht des beteiligten Unternehmens (subjektiver<br />

Ertragswert) zu beurteilen. Unter bestimmten<br />

Umständen dürfen daher auch Synergie -<br />

effekte und geplante Strukturveränderungen berücksichtigt<br />

werden. Ebenso wird klargestellt,<br />

dass das Ausschüttungsverhalten des Betei -<br />

ligungsunternehmens zu berücksichtigen ist.<br />

Markt- und Börsenwerte dienen zur Verplausi -<br />

bilisierung des Ertragswerts.

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