JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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sind, die Erweiterung der Ausnahmen (z.B. Anhebung<br />
der Mindeststückelung von ‰ 50.000,– auf<br />
‰ 100.000,–), Vereinheitlichung der „Zusammenfassung“,<br />
etc.) verfolgt.<br />
Es wurden unter anderem folgende Änderungen<br />
vorgeschlagen:<br />
– Erleichterung des Private Placements<br />
– Neuregelung der „Retail Cascaden“<br />
– Entfall des jährlichen Dokuments gem. § 75a<br />
BörseG<br />
– Primat der elektronischen Prospektveröffentlichung<br />
Der ÖGV hat sich wiederholt gegen die<br />
Festschreibung weiterer Informationspflichten<br />
ausgesprochen und eine sinnvolle Reduktion des<br />
Verwaltungsaufwandes verlangt.<br />
Diese neue Richtlinie <strong>2010</strong>/73/EU betreffend<br />
den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot<br />
von Wertpapieren oder bei deren Zulassung<br />
zum Handel zu veröffentlichen ist, ist am<br />
31.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten.<br />
3. Alternative Investment Funds<br />
Manager (AIFM)<br />
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr<br />
2008 eine Richtlinie zu den Managern alternativer<br />
Investmentfonds (sog. AIFM) vorgeschlagen.<br />
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es,<br />
einen umfassenden regulatorischen Rahmen für<br />
AIFM auf europäischer Ebene zu schaffen und<br />
eine effektive Aufsicht sicherzustellen. Die vorgeschlagene<br />
Richtlinie wird für alle unter den Anwendungsbereich<br />
fallenden AIFM harmonisierte<br />
regulatorische Standards schaffen und die Transparenz<br />
gegenüber den Anlegern und der Aufsicht<br />
für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen<br />
verwalteten Fonds erhöhen. Der Vorschlag<br />
soll Inkonsistenzen bestehender nationaler Regelungen<br />
überwinden und eine Grundlage für die<br />
Entwicklung eines Binnenmarkts für alternative<br />
Investmentfonds schaffen.<br />
Am 2. Dezember <strong>2010</strong> hat die Kommission<br />
eine vorläufige Anfrage an CESR für technischen<br />
Ratschlag zu Durchführungsmaßnahmen<br />
hinsichtlich der zukünftigen AIFM-Richtlinie an<br />
den Ausschuss der Europäischen Wertpapierauf-<br />
sichtsbehörden (CESR) gesandt. Der vorläufige<br />
Charakter dieses Mandats rührte daher, dass die<br />
neue Richtlinie zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />
endgültig verabschiedet war. Wegen der großen<br />
Zahl der Durchführungsmaßnahmen wurde die<br />
vorläufige Anfrage in vier Teile gegliedert: Teil I<br />
deckt allgemeine Bestimmungen, Autorisierung<br />
und Bedingungen des Betriebs ab. Teil II ist<br />
Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der Verwahrstelle<br />
gewidmet. Teil III deckt die Bereiche<br />
Transparenzanforderungen und Leverage ab. Teil<br />
IV deckt Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich<br />
der Aufsicht ab. CESR (nunmehr ESMA) ist aufgefordert,<br />
den technischen Ratschlag bis zum<br />
16. September 2011 zu erstellen.<br />
Die Einbindung des ÖGV in die europäische<br />
Arbeitsgruppe sichert den <strong>Volksbank</strong>en die<br />
Möglichkeit, frühzeitig auf die Gestaltung von<br />
Richtlinienentwürfen einzuwirken.<br />
D. ARBEITSGRUPPE STEUERN<br />
Der ÖGV war im Jahr <strong>2010</strong> in den Arbeitsgruppen<br />
„Taxation“ sowie „Accounting und<br />
Auditing“ durch Mag. Franz Groß vertreten.<br />
Auf dem Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe<br />
„Taxation“ stand im Jahr <strong>2010</strong> die von der<br />
Kommission weiterhin beabsichtige Änderung der<br />
EU-Zinsenrichtlinie. Zwei Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />
vertreten als Experten das EACB in der<br />
EU Arbeitsgruppe, welche mit der Überarbeitung<br />
der Zinsenrichtlinie und der damit verbundenen<br />
Auswirkung befasst ist.<br />
Unsere Hauptkritik richtet sich un ver ändert<br />
auf die Einbeziehung von Dividendenzahlungen,<br />
die Aufspaltung der Erträge bei Gemeinschaftskonten,<br />
die Feststellung des wirtschaftlich<br />
Berechtigten der Zinszahlungen anhand der<br />
3. Geldwäscherichtlinie sowie auf die Anwendung<br />
des so genannten „look through principle“ z.B.<br />
bei Stiftungen, Kapitalgesellschaften und Trusts.<br />
Sowohl in der Diskussion wie auch in den<br />
schriftlichen Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen,<br />
dass die oben angeführten Änderungen<br />
zum Teil überschießend und mit einem enormen<br />
Verwaltungsaufwand bzw. Haftungsrisiko<br />
verbunden sind.<br />
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