JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
mit Risiken bei der Kontinuität der Zahlungsdurchführung<br />
verbunden. Ziel der gemeinsamen<br />
Empfehlung war es, dem Kontoinhaber, dem abgebenden<br />
und dem aufnehmenden Kreditinstitut<br />
einen einfachen und klar definierten Prozess für den<br />
Wechsel einer Girokontoverbindung zu bieten.<br />
Gemeinsame Prinzipien zu „Bank Account<br />
Switching“ wurden in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten<br />
am 31.3.<strong>2010</strong> implementiert. Nach Veröffentlichung<br />
des EBIC (= European Banking Industry<br />
Committee) Reports zur Einführung der "EBIC<br />
Common Principles on Bank Account Switching"<br />
wurde weitergehende Präzisierung der unklaren<br />
Prinzipien durch die Europäische Kommission<br />
und BEUC (Europäischer Verbraucherverband)<br />
inklusive Stellungnahmen durch EBIC gefordert,<br />
während parallel dazu die Europäische Kommission<br />
und BEUC eine Überwachung und „mystery<br />
shopping“ auf EU-Ebene initiierten. Der diesbezügliche<br />
EBIC-Report wurde im Jänner 2011 veröffentlicht.<br />
Die weitergehenden Schritte sehen<br />
vor, dass der Kommission bis Juni 2011 ergänzende<br />
Informationen geliefert werden und die Ergebnisse<br />
von „DG SANCO mystery shopping“<br />
Ende 2011 verfügbar sein werden.<br />
Bezugnehmend auf die im Rahmen der<br />
von der EU-Kommission vorgesehenen Evaluierung<br />
der Vereinbarungen zu Kontenmobilität<br />
haben wir auch via WKÖ und EACB festgehalten,<br />
dass bei uns keine Beschwerdefälle vorliegen.<br />
Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass<br />
der Datenaustausch und die entsprechenden<br />
Transaktionen in Österreich grundsätzlich funktionieren.<br />
9. Produktbündelung –<br />
„Tying and bundling“<br />
Die Europäische Kommission hat <strong>2010</strong><br />
eine Konsultation zu „tying and similar commercial<br />
practices“ eingeleitet. Bundling oder Tying<br />
bedeutet die Kopplung zweier Produkte aneinander,<br />
die nur gemeinsam verkauft werden.<br />
Wir haben in der Konsultation Folgendes<br />
klar zum Ausdruck gebracht: Wir verwenden die<br />
tyed agents nicht als Vertriebsinstrument, daher<br />
sind wir von einer etwaigen Regelung zu diesem<br />
Thema nicht betroffen. Die meisten <strong>Volksbank</strong>en<br />
arbeiten mit Vermittlern zusammen, die allerdings<br />
nicht exklusiv unsere Produkte vertreiben bzw.<br />
die nicht exklusiv Kunden an uns vermitteln. Dennoch<br />
sprechen wir uns gegen Neuregelungen in<br />
dem Bereich aus, da die damit einhergehende<br />
Regelungsflut und Rechtsunsicherheit durch<br />
Neuerungen nicht gerechtfertigt ist durch den<br />
Nutzen und Schutzzweck der Neuregelungen.<br />
Die Europäische Kommission überlegt<br />
derzeit verschiedene Lösungsmöglichkeiten und<br />
weitere Schritte. Eine Entscheidung der Vorgehensweise<br />
wird im Frühling 2011 erwartet, der<br />
Zeitplan scheint optimistisch. Im Rahmen der<br />
EACB werden wir uns weiterhin gegen die Einführung<br />
von legislativen Maßnahmen auf EU-<br />
Ebene einsetzen.<br />
10. Verbraucherrechte-<br />
Richtlinie<br />
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie<br />
(= Consumer Rights Directive, CRD) soll die Verbraucherrechte<br />
weitestgehend harmonisieren und<br />
insbesondere bestehende europarechtliche Rege -<br />
lungen für z.B. Fernabsatzgeschäfte ersetzen. Ziel<br />
ist es ein kodifiziertes Werk zu haben, das sämtliche<br />
Verbraucherrechte in sich beinhaltet.<br />
Unser Hauptbestreben in diesem Zusammenhang<br />
ist es gewesen, dass Geschäfte über<br />
Finanzdienstleistungen (financial services)<br />
aufgrund der zum Teil erst kürzlich (Consumer<br />
Credit Directive, CCD) erlassenen Richtlinien in<br />
diesem Bereich vom Anwendungsbereich der<br />
Verbraucherrechte-Richtlinie ausgeschlossen<br />
sind. Bereits im September <strong>2010</strong> haben wir via<br />
EACB diesen Vorschlag an das JURI Komitee<br />
(Rechtsausschuss, Committee on Legal Affairs)<br />
herangetragen. Dem Argument, dass dem<br />
Verbraucherschutz im Geschäftsbereich dieser<br />
Branche durch bereits bestehende gesetzliche<br />
Regelungen hinreichend Rechnung getragen<br />
wird, wurde größtenteils Folge geleistet und ist<br />
der derzeitige Entwurf der Verbraucherrechte-<br />
Richtlinie so konzipiert, dass lediglich der Bereich<br />
betreffend „missbräuchliche Klauseln“ auch auf<br />
Finanzdienstleistungen (financial services) anzuwenden<br />
ist.