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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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den. Diese konnten – gemeinsam mit den rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen – unter anderem an<br />

zwei überaus gut besuchten Informationstagen<br />

noch vor dem In-Kraft-Treten präsentiert und an<br />

die Mitgliedsbanken weitergegeben werden.<br />

In weiterer Folge wurde seitens der<br />

Rechtsabteilung versucht – aufgrund der relativ<br />

kurzen Vorlaufzeit – möglichst viele Foren und<br />

Veranstaltungen (Innenrevisionstage, ERFA-Kredit)<br />

zur Wiederholung und nochmaligen Präsentation<br />

zu nutzen.<br />

Zudem wurden die Ergebnisse und die<br />

ersten Erfahrungen mit dem Gesetz und den<br />

neuen Lösungen aus der Praxis laufend evaluiert<br />

und konnten auch laufend Verbesserungen erzielt<br />

werden.<br />

Inhaltlich konnte, obwohl nur wenige<br />

Änderungsvorschläge der Kreditwirtschaft in das<br />

Gesetz aufgenommen wurden, erreicht werden,<br />

dass im VKrG eine Klarstellung dahingehend vorgenommen<br />

wurde, dass bei Datenbanken, welche<br />

als bei der Datenschutzkommission durch<br />

Bescheid registrierte Informationsverbund -<br />

systeme betrieben werden, kein unbegründetes<br />

Löschungsrecht nach § 28 Abs 2 DSG zusteht.<br />

Damit konnte eine langjährige Forderung des<br />

ÖGV umgesetzt werden, die zu einer langfristigen<br />

Absicherung der Aussagekraft und Beständigkeit<br />

der KKE und der Warnliste führt.<br />

Entfall der Kreditvertragsgebühr<br />

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes<br />

2011 (BGBl 111/<strong>2010</strong>) sind die Gebührentatbestände<br />

für Darlehens- und Kreditverträge mit<br />

01.01.2011 entfallen. Um die Verlagerung der Gebührenpflicht<br />

auf die Sicherungsurkunden zu vermeiden,<br />

wurde auch die Ausnahmebestimmung<br />

des § 20 Z 5 GebG entsprechend angepasst.<br />

Damit gelangten der langjährige und intensive<br />

Einsatz der Kreditwirtschaft und insbesondere<br />

auch des ÖGV, der konstant die entsprechende<br />

Forderung nach einer Abschaffung der<br />

Kreditvertragsgebühr gestellt hat, zum Durchbruch<br />

und konnte die Diskriminierung österreichischer<br />

Kreditinstitute beseitigt werden.<br />

Auch zivilrechtlich bedeutet dies für<br />

unsere Banken einen wesentlichen Fortschritt,<br />

weil bestehende Lösungen, deren Ausgestaltung<br />

immer auch den gebührenrechtlichen Aspekt berücksichtigen<br />

mussten, nun neu überarbeitet und<br />

adaptiert werden können. Die Rechtsabteilung<br />

des ÖGV wird sämtliche bestehende Modelle hinterfragen,<br />

auf Verbesserungspotenzial unter -<br />

suchen und in den einschlägigen aktivseitigen<br />

Handbüchern und Formularen abbilden, um auch<br />

hier rasch reagieren zu können.<br />

SEPA (Single Euro Payments Area)<br />

Traditionell bestand in jedem Land ein<br />

nationales Zahlungsverkehrssystem, welches<br />

Rechtsnormen, technische und organisatorische<br />

Standards sowie Softwarelösungen umfasste.<br />

Parallel dazu bestanden internationale Zahlungsverkehrssysteme.<br />

Ziel der Europäischen Union<br />

war und ist es, einen einheitlichen europäischen<br />

Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Produkten,<br />

Regeln und Systemen zu schaffen und damit<br />

die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.<br />

Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist durch<br />

die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt<br />

(Payment Services Directive = PSD) gewährleistet.<br />

Diese EU-Richtlinie wurde in Österreich<br />

mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)<br />

umgesetzt.<br />

In Fortsetzung dieser Bestrebungen wurde<br />

im Jahr <strong>2010</strong> insbesondere das Thema der Festsetzung<br />

eines verpflichtenden Enddatums für die<br />

SEPA-Einführung diskutiert. In Zusammenarbeit<br />

mit den Fachabteilungen der VB-<strong>AG</strong> hat die<br />

Rechtsabteilung zu den Themen des Geltungsbereiches,<br />

der Angleichung von Definitionen an<br />

bereits bestehende Regelwerke sowie zum<br />

Thema Nischenprodukte an der Erstellung einer<br />

österreichischen Position mitgewirkt.<br />

Im Bereich des Zahlungsverkehrs wurde<br />

zudem seitens der Rechtsabteilung im Rahmen<br />

der Veranstaltung „Zahlungsverkehr-Erfahrungsaustausch“<br />

am 29.11.<strong>2010</strong> in der VB-<strong>AG</strong> ins -<br />

besondere über folgende Themen referiert:

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