JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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den. Diese konnten – gemeinsam mit den rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen – unter anderem an<br />
zwei überaus gut besuchten Informationstagen<br />
noch vor dem In-Kraft-Treten präsentiert und an<br />
die Mitgliedsbanken weitergegeben werden.<br />
In weiterer Folge wurde seitens der<br />
Rechtsabteilung versucht – aufgrund der relativ<br />
kurzen Vorlaufzeit – möglichst viele Foren und<br />
Veranstaltungen (Innenrevisionstage, ERFA-Kredit)<br />
zur Wiederholung und nochmaligen Präsentation<br />
zu nutzen.<br />
Zudem wurden die Ergebnisse und die<br />
ersten Erfahrungen mit dem Gesetz und den<br />
neuen Lösungen aus der Praxis laufend evaluiert<br />
und konnten auch laufend Verbesserungen erzielt<br />
werden.<br />
Inhaltlich konnte, obwohl nur wenige<br />
Änderungsvorschläge der Kreditwirtschaft in das<br />
Gesetz aufgenommen wurden, erreicht werden,<br />
dass im VKrG eine Klarstellung dahingehend vorgenommen<br />
wurde, dass bei Datenbanken, welche<br />
als bei der Datenschutzkommission durch<br />
Bescheid registrierte Informationsverbund -<br />
systeme betrieben werden, kein unbegründetes<br />
Löschungsrecht nach § 28 Abs 2 DSG zusteht.<br />
Damit konnte eine langjährige Forderung des<br />
ÖGV umgesetzt werden, die zu einer langfristigen<br />
Absicherung der Aussagekraft und Beständigkeit<br />
der KKE und der Warnliste führt.<br />
Entfall der Kreditvertragsgebühr<br />
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes<br />
2011 (BGBl 111/<strong>2010</strong>) sind die Gebührentatbestände<br />
für Darlehens- und Kreditverträge mit<br />
01.01.2011 entfallen. Um die Verlagerung der Gebührenpflicht<br />
auf die Sicherungsurkunden zu vermeiden,<br />
wurde auch die Ausnahmebestimmung<br />
des § 20 Z 5 GebG entsprechend angepasst.<br />
Damit gelangten der langjährige und intensive<br />
Einsatz der Kreditwirtschaft und insbesondere<br />
auch des ÖGV, der konstant die entsprechende<br />
Forderung nach einer Abschaffung der<br />
Kreditvertragsgebühr gestellt hat, zum Durchbruch<br />
und konnte die Diskriminierung österreichischer<br />
Kreditinstitute beseitigt werden.<br />
Auch zivilrechtlich bedeutet dies für<br />
unsere Banken einen wesentlichen Fortschritt,<br />
weil bestehende Lösungen, deren Ausgestaltung<br />
immer auch den gebührenrechtlichen Aspekt berücksichtigen<br />
mussten, nun neu überarbeitet und<br />
adaptiert werden können. Die Rechtsabteilung<br />
des ÖGV wird sämtliche bestehende Modelle hinterfragen,<br />
auf Verbesserungspotenzial unter -<br />
suchen und in den einschlägigen aktivseitigen<br />
Handbüchern und Formularen abbilden, um auch<br />
hier rasch reagieren zu können.<br />
SEPA (Single Euro Payments Area)<br />
Traditionell bestand in jedem Land ein<br />
nationales Zahlungsverkehrssystem, welches<br />
Rechtsnormen, technische und organisatorische<br />
Standards sowie Softwarelösungen umfasste.<br />
Parallel dazu bestanden internationale Zahlungsverkehrssysteme.<br />
Ziel der Europäischen Union<br />
war und ist es, einen einheitlichen europäischen<br />
Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Produkten,<br />
Regeln und Systemen zu schaffen und damit<br />
die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.<br />
Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist durch<br />
die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt<br />
(Payment Services Directive = PSD) gewährleistet.<br />
Diese EU-Richtlinie wurde in Österreich<br />
mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)<br />
umgesetzt.<br />
In Fortsetzung dieser Bestrebungen wurde<br />
im Jahr <strong>2010</strong> insbesondere das Thema der Festsetzung<br />
eines verpflichtenden Enddatums für die<br />
SEPA-Einführung diskutiert. In Zusammenarbeit<br />
mit den Fachabteilungen der VB-<strong>AG</strong> hat die<br />
Rechtsabteilung zu den Themen des Geltungsbereiches,<br />
der Angleichung von Definitionen an<br />
bereits bestehende Regelwerke sowie zum<br />
Thema Nischenprodukte an der Erstellung einer<br />
österreichischen Position mitgewirkt.<br />
Im Bereich des Zahlungsverkehrs wurde<br />
zudem seitens der Rechtsabteilung im Rahmen<br />
der Veranstaltung „Zahlungsverkehr-Erfahrungsaustausch“<br />
am 29.11.<strong>2010</strong> in der VB-<strong>AG</strong> ins -<br />
besondere über folgende Themen referiert: