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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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fordernisse über dem Mindestkapital. Die einzuführenden<br />

Kapitalpuffer, die die Kernkapitalquote<br />

um mindestens 2,5% erhöhen sollen, können<br />

durch die nationale Aufsicht weiter erhöht werden.<br />

Durch die Einführung der Kapitalpuffer soll<br />

verhindert werden, dass Banken im Krisenfall von<br />

Staaten mit zusätzlichem Eigenkapital ausgestattet<br />

werden müssen, mit der Begründung, dass<br />

der Ausfall systemrelevanter Institute einer Kettenreaktion<br />

in der gesamten Finanzbranche auslösen<br />

könnte.<br />

Leverage Ratio/Fremdfinanzierung<br />

Durch die Einführung einer Leverage- Ratio<br />

soll sichergestellt werden, dass sich Kredit -<br />

institute nicht zu stark verschulden. Diese widerspricht<br />

dem bestehenden System der Solvabilität,<br />

da diese nicht auf das Risikoniveau des<br />

Kreditinstitutes abstellt, sondern allein auf Bilanzsumme<br />

und außerbilanzmäßiges Geschäft.<br />

Liquidity coverage Ratio (LCR)<br />

Mit Hilfe dieser Liquiditätskennzahl soll<br />

eine ausreichende Liquidität für den Zeitraum von<br />

einem Monat unter normalen Bedingungen und<br />

unter gestressten Bedingungen sichergestellt<br />

werden. In die Berechnung fließen auch Assets<br />

mit ein, die je nach Möglichkeit der Liquidation<br />

einen Einfluss auf die LCR nehmen.<br />

Net Stable Funding Ratio (NSFR)<br />

Hiermit soll eine langfristige Refinanzierung<br />

von Kreditinstituten sichergestellt werden:<br />

Hierbei werden nicht nur bestehende, abgerufene<br />

Verpflichtungen, sondern auch langfristige, außer -<br />

bilanzielle Verpflichtungen sowie Verpflichtungen<br />

aus Kapitalmarktgeschäften einkalkuliert.<br />

Liquidität<br />

Die beiden neuen Kennzahlen für das<br />

Liqui ditätserfordernis sind unabhängig vom Geschäftsmodell<br />

der einzelnen Bank auf sämtliche<br />

Banken gleichmäßig anzuwenden.<br />

Fremdanteile/Minderheitenanrechte/Minder<br />

heitenanteile<br />

Der Basler Entwurf sieht vor, dass Fremdanteile<br />

(= Anteile Dritter an vollkonsolidierten<br />

Finanz unternehmen einer Kreditinstitutsgruppe)<br />

künftig nicht mehr dem konsolidierten Core Tier<br />

1 Kapital hinzugerechnet werden können, obwohl<br />

die Risikoaktivseite des Tochterunternehmen zu<br />

100% weiterhin konsolidiert werden muss. Das<br />

Nichtanrechen von Fremdanteilen führt zu einer<br />

Schieflage in der konsolidierten Betrachtung –<br />

volle Berücksichtigung von Aktiva, nur teilweise<br />

Berücksichtigung von Passiva. Minderheiten -<br />

anteile in Tochtergesellschaften haben dieselbe<br />

Kapitalqualität wie die Minderheitsanteile und sind<br />

genauso verlusttragend in going concern Situationen<br />

wie diese. Die Anrechnung als Kernkapital<br />

ist kein Ersatz, da der Kapitalmarkt auf Core<br />

Tier 1 Kapital als Bonitätsmaßstab abstellen wird.<br />

Überdies wird die Anrechenbarkeit als „other<br />

tier 1“ zugleich quantitativ begrenzt, sodass zu<br />

befürchten ist, dass - zumindest teilweise – nicht<br />

einmal eine Anrechenbarkeit als „other tier 1“ gegen<br />

sein dürfte.<br />

Offenlegung der Kapitalbestandteile<br />

Die Zusammensetzung der Kapitalbasis<br />

muss zukünftig umfassend im Zuge der Offenlegung<br />

nach Säule 3 dargestellt werden. Gefordert<br />

werden insbesondere eine Überleitung der einzelnen<br />

Kapitalelemente aus den Bilanzposition,<br />

eine Aufstellung der aufsichtsrechtlichen Anpassungen<br />

und die Erläuterung verwendeter Kennzahlen,<br />

die auf Komponenten des regulatorischen<br />

Kapitals Bezug nehmen (z.B. Equity Tier 1-Ratio,<br />

Core Tier 1-Ratio, Tangible Common Equity-<br />

Ratio). Zusätzlich sollen Kreditinstitute verpflichtet<br />

werden, ihre Exposures offenzulegen.<br />

ÖGV-Position<br />

– Genossenschaftliches Geschäftsanteils -<br />

kapital und alle Rücklagen müssen als Tier 1<br />

Kapital anerkannt werden.<br />

– Der Haftsummenzuschlag sollte weiter als<br />

ergänzender Eigenkapitalbestandteil an -<br />

rechenbar bleiben.<br />

– Alle Arten von Partizipationskapital – also sowohl<br />

das „normale“ als auch im Zuge der<br />

Staatshilfe gezeichnete Partizipationskapital –<br />

müssen vom Grandfathering als hartes Kernkapital<br />

erfasst werden<br />

– Stimmrechtslose Vorzugsaktien ohne Laufzeit<br />

sollten als hartes Kernkapital Anerkennung<br />

finden.<br />

– Es muss ein weiteres emitierbares Eigen -<br />

kapital-Instrument geben, um eine angemessene<br />

flexible Steuerung des harten Kern -<br />

kapitals zu gewährleisten.

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