JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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B. INTERESSENVERTRETUNG<br />
IM RAHMEN DER<br />
RECHTSABTEILUNG<br />
Standard Compliance Code (SCC)<br />
Die Rechtsabteilung war im Vorjahr auch<br />
mit der Änderung des Standard Compliance<br />
Codes befasst. In einer Gesprächsrunde im Frühjahr<br />
hat die FMA die Kreditinstitutsverbände über<br />
jene Punkte informiert, die bei ihrer Prüfungstätigkeit<br />
als häufige Beanstandungen aufgefallen<br />
sind. Diese Punkte haben insbesondere die Überprüfung<br />
der Mitarbeitergeschäfte in den einzelnen<br />
Instituten betroffen. Diese Gesprächsrunde<br />
führte zu einer Präzisierung zweier Module des<br />
SCC, der Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte und<br />
des Moduls betreffend Insiderrecht und Marktmanipulation<br />
natürlich. Bei der Abänderung<br />
wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Umsetzung<br />
in Instituten unterschiedlicher Größe erfolgen<br />
können muss.<br />
Änderung der Anlegerentschädigungsricht -<br />
linie<br />
Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Änderung<br />
der Richtlinie über die Anlegerentschädigung<br />
diskutiert, wobei insbesondere die Ausdehnung<br />
der Anlegerentschädigung auf ‰ 50.000,–<br />
und eine teilweise ex ante-Finanzierung vorgesehen<br />
werden sollen. Außerdem sollen die Anlegerentschädigungsfälle<br />
auf den Konkurs des Verwahrers<br />
ausgedehnt werden. All diese Punkte<br />
werden vom ÖGV abgelehnt, da nach der österreichischen<br />
Rechtslage die Absicherung der Anleger<br />
durch die Regelungen des Depotgesetzes<br />
und die insolvenzrechtlichen Bestimmungen ausreichend<br />
gewährleistet ist.<br />
Die Ausdehnung der Ausnahmen von der<br />
Anlegerentschädigung für Insider und professionelle<br />
Kunden gemäß dem W<strong>AG</strong> wird dagegen<br />
vom ÖGV begrüßt.<br />
Die Ergebnisse der noch laufenden<br />
Diskussion des Themas auf europäischer Ebene<br />
bleiben abzuwarten.<br />
Rundschreiben der FMA<br />
<strong>2010</strong> wurden von der FMA diverse Rundschreiben<br />
herausgegeben:<br />
– FMA RS zur Übermittlung von Auftrag -<br />
geberdaten gemäß Verordnung (EG)<br />
1781/2006 über die Übermittlung von Angaben<br />
zum Auftraggeber bei Geldtransfer<br />
(20.5.<strong>2010</strong>)<br />
– FMA RS zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang<br />
mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung<br />
und Verletzung der Offenlegung<br />
von Treuhandschaften (20.5.<strong>2010</strong>)<br />
– FMA RS zu Fragen des Prospektrechtes<br />
vom 2.12.<strong>2010</strong><br />
– FMA RS zum risikobasierten Ansatz zur Prävention<br />
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
vom 23.12.2009<br />
Wie sonst auch üblich gingen all diesen<br />
Rundschreiben Konsultationen mit den Bankenvertretern<br />
voran, wobei sich der ÖGV in Unterstützung<br />
von Experten und Praktikern aus dem<br />
Sektor intensiv um die Berücksichtigung der Bankeninteressen<br />
einsetzte. Da die Rundschreiben<br />
der FMA oft mit einigermaßen großer zeitlicher<br />
Verzögerung nach Inkrafttreten der entsprechenden<br />
gesetzlichen Regelungen veröffentlicht werden,<br />
ist es von großer Bedeutung, dass bereits<br />
bestehende, in der Praxis bewährte Abwicklungen<br />
und Modelle bei den in Rundschreiben von<br />
der FMA wiedergegebenen Ansichten Berücksichtigung<br />
finden und Regelungen enthalten sind,<br />
die in Einklang mit bisherigen praktischen, insbesondere<br />
auch technisch unterstützten Abwicklungen<br />
stehen. Besonders setzte sich der ÖGV<br />
gegen teilweise überschießende Maßnahmen der<br />
FMA ein, um so eine für die Banken praktikable<br />
Lösung zu erarbeiten.<br />
Transparenzpaket, mit dem u.a. das BWG,<br />
die RAO, die NO, das StGB und die StPO<br />
geändert wurden<br />
Die Ergebnisse der routinemäßigen Prüfung<br />
Österreichs im Hinblick auf die Einhaltung<br />
der FATF-Empfehlungen zeigten, dass in Österreich<br />
ein umfassendes und gut funktionierendes<br />
System zur Bekämpfung von Geldwäsche und<br />
Terrorismus eingeführt wurde. In einigen relevanten<br />
Bereichen, im Wesentlichen Prävention, Aufsicht,<br />
Strafrecht, Ermittlung und internationale Zusammenarbeit<br />
wurden Defizite festgestellt, deren<br />
Beseitigung notwendig ist, um den Wirtschaftsstandort<br />
Österreich vor einem Missbrauch durch<br />
Kriminelle zu schützen. Die FATF wies darauf hin,<br />
dass aufgrund des Angebotes qualitativ hochwertiger<br />
Finanzdienstleistungen, der geographischen<br />
Lage Österreichs und der engen wirtschaft-