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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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B. INTERESSENVERTRETUNG<br />

IM RAHMEN DER<br />

RECHTSABTEILUNG<br />

Standard Compliance Code (SCC)<br />

Die Rechtsabteilung war im Vorjahr auch<br />

mit der Änderung des Standard Compliance<br />

Codes befasst. In einer Gesprächsrunde im Frühjahr<br />

hat die FMA die Kreditinstitutsverbände über<br />

jene Punkte informiert, die bei ihrer Prüfungstätigkeit<br />

als häufige Beanstandungen aufgefallen<br />

sind. Diese Punkte haben insbesondere die Überprüfung<br />

der Mitarbeitergeschäfte in den einzelnen<br />

Instituten betroffen. Diese Gesprächsrunde<br />

führte zu einer Präzisierung zweier Module des<br />

SCC, der Richtlinien für Mitarbeitergeschäfte und<br />

des Moduls betreffend Insiderrecht und Marktmanipulation<br />

natürlich. Bei der Abänderung<br />

wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Umsetzung<br />

in Instituten unterschiedlicher Größe erfolgen<br />

können muss.<br />

Änderung der Anlegerentschädigungsricht -<br />

linie<br />

Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Änderung<br />

der Richtlinie über die Anlegerentschädigung<br />

diskutiert, wobei insbesondere die Ausdehnung<br />

der Anlegerentschädigung auf ‰ 50.000,–<br />

und eine teilweise ex ante-Finanzierung vorgesehen<br />

werden sollen. Außerdem sollen die Anlegerentschädigungsfälle<br />

auf den Konkurs des Verwahrers<br />

ausgedehnt werden. All diese Punkte<br />

werden vom ÖGV abgelehnt, da nach der österreichischen<br />

Rechtslage die Absicherung der Anleger<br />

durch die Regelungen des Depotgesetzes<br />

und die insolvenzrechtlichen Bestimmungen ausreichend<br />

gewährleistet ist.<br />

Die Ausdehnung der Ausnahmen von der<br />

Anlegerentschädigung für Insider und professionelle<br />

Kunden gemäß dem W<strong>AG</strong> wird dagegen<br />

vom ÖGV begrüßt.<br />

Die Ergebnisse der noch laufenden<br />

Diskussion des Themas auf europäischer Ebene<br />

bleiben abzuwarten.<br />

Rundschreiben der FMA<br />

<strong>2010</strong> wurden von der FMA diverse Rundschreiben<br />

herausgegeben:<br />

– FMA RS zur Übermittlung von Auftrag -<br />

geberdaten gemäß Verordnung (EG)<br />

1781/2006 über die Übermittlung von Angaben<br />

zum Auftraggeber bei Geldtransfer<br />

(20.5.<strong>2010</strong>)<br />

– FMA RS zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang<br />

mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung<br />

und Verletzung der Offenlegung<br />

von Treuhandschaften (20.5.<strong>2010</strong>)<br />

– FMA RS zu Fragen des Prospektrechtes<br />

vom 2.12.<strong>2010</strong><br />

– FMA RS zum risikobasierten Ansatz zur Prävention<br />

von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

vom 23.12.2009<br />

Wie sonst auch üblich gingen all diesen<br />

Rundschreiben Konsultationen mit den Bankenvertretern<br />

voran, wobei sich der ÖGV in Unterstützung<br />

von Experten und Praktikern aus dem<br />

Sektor intensiv um die Berücksichtigung der Bankeninteressen<br />

einsetzte. Da die Rundschreiben<br />

der FMA oft mit einigermaßen großer zeitlicher<br />

Verzögerung nach Inkrafttreten der entsprechenden<br />

gesetzlichen Regelungen veröffentlicht werden,<br />

ist es von großer Bedeutung, dass bereits<br />

bestehende, in der Praxis bewährte Abwicklungen<br />

und Modelle bei den in Rundschreiben von<br />

der FMA wiedergegebenen Ansichten Berücksichtigung<br />

finden und Regelungen enthalten sind,<br />

die in Einklang mit bisherigen praktischen, insbesondere<br />

auch technisch unterstützten Abwicklungen<br />

stehen. Besonders setzte sich der ÖGV<br />

gegen teilweise überschießende Maßnahmen der<br />

FMA ein, um so eine für die Banken praktikable<br />

Lösung zu erarbeiten.<br />

Transparenzpaket, mit dem u.a. das BWG,<br />

die RAO, die NO, das StGB und die StPO<br />

geändert wurden<br />

Die Ergebnisse der routinemäßigen Prüfung<br />

Österreichs im Hinblick auf die Einhaltung<br />

der FATF-Empfehlungen zeigten, dass in Österreich<br />

ein umfassendes und gut funktionierendes<br />

System zur Bekämpfung von Geldwäsche und<br />

Terrorismus eingeführt wurde. In einigen relevanten<br />

Bereichen, im Wesentlichen Prävention, Aufsicht,<br />

Strafrecht, Ermittlung und internationale Zusammenarbeit<br />

wurden Defizite festgestellt, deren<br />

Beseitigung notwendig ist, um den Wirtschaftsstandort<br />

Österreich vor einem Missbrauch durch<br />

Kriminelle zu schützen. Die FATF wies darauf hin,<br />

dass aufgrund des Angebotes qualitativ hochwertiger<br />

Finanzdienstleistungen, der geographischen<br />

Lage Österreichs und der engen wirtschaft-

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