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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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zwangsweiser Vertragsabschluss erfolgen müssen,<br />

da es durchaus gerechtfertigte Gründe gibt,<br />

aus denen eine Vertragsbeziehung verweigert<br />

wird. Die Schutzbedürftigkeit ist aus unserer Sicht<br />

insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass<br />

keine Monopolstellung eines einzelnen Partners<br />

vorliegt, nicht gegeben. Der Wettbewerb um den<br />

Kunden ist Garant genug, dass Kunden ein an<br />

ihre Bedürfnisse aber auch ihre eigenen Möglichkeiten<br />

angepasstes Konto erwerben können. Daher<br />

ist es nicht sinnvoll, ein zwingendes „Standardprodukt“<br />

vorzuschreiben, da dieses wiederum<br />

die individuellen Bedürfnisse nicht berücksichtigen<br />

würde. Weiters wurde vorgebracht,<br />

dass die Verpflichtung für die Bank, jedem Kunden<br />

(wie derzeit entgegen unserer Meinung gefordert<br />

wird, auch denen, die nicht ansässig sind)<br />

Zugang zu einem Konto zu gewähren, mit Kostenaspekten<br />

ebenso wie mit Risiken (Geldwäscherei<br />

etc.) und dem Prozedere kollidieren kann.<br />

Im Jahr <strong>2010</strong> hat die Europäische Kommission<br />

ein Konsultationsverfahren durchgeführt,<br />

zu dem sich auch der ÖGV via EACB eingebracht<br />

hat. Die Kommission beabsichtigt eine gesetz -<br />

liche Regelung einzuführen, die Vertreter der Kreditwirtschaft<br />

sehen jedoch einheitlich keinen<br />

Regelungsbedarf und würden zur Vermeidung<br />

gesetzlicher Regelungen zur Selbstregulierung<br />

tendieren. Der Vorschlag wird im 2. Quartal 2011<br />

erwartet, jedenfalls aber nachdem der Vorschlag<br />

der Richtlinie für „responsible mortgage lending<br />

and borrowing“ (verantwortungsvolle Kredit -<br />

vergabe, siehe dazu der gesonderte Punkt in dem<br />

Kapitel) gemacht wurde.<br />

4. Alternative Streitbeilegung<br />

Die EU-Kommission hat in der zweiten<br />

Hälfte <strong>2010</strong> das Thema alternative Streitbeilegung<br />

aufgegriffen und sodann eine Konsultation hinsichtlich<br />

der Verwendung und Art von ADR<br />

(= „alternative dispute resolution“)-Methoden als<br />

Mittel zur Lösung von Streitigkeiten zwischen<br />

Konsumenten und Unternehmern gestartet. Nach<br />

Ansicht des Kommissars John Dalli sollen alle<br />

EU-Konsumenten eine einfache, schnelle und<br />

kostengünstige Möglichkeit haben, ihre Differenzen<br />

mit Unternehmen zu klären. Ziel der ver -<br />

öffentlichten Konsultation ist eine Initiative, die<br />

sicherstellt, dass der Konsument mehr Vertrauen<br />

in den Binnenmarkt hat und sich sichererer bei<br />

grenzüberschreitenden Einkäufen fühlt. Zudem<br />

soll die Belas tung der nationalen Gerichte gemindert<br />

werden.<br />

Die Kommission ortet vor allem drei<br />

Hauptprobleme:<br />

– das Fehlen von ADR-Mechanismen in manchen<br />

Sektoren oder manchen Regionen der EU;<br />

– geringe Bekanntheit;<br />

– Abneigung der Unternehmer.<br />

Zu der von der EU-Kommission publizierten<br />

Konsultation hinsichtlich der Verwendung und<br />

Art von ADR-Methoden als Mittel zur Lösung von<br />

Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmern<br />

haben wir klar kommuniziert, dass die<br />

Kreditwirtschaft Österreich bereits ADR Systeme<br />

installiert hat, die die Anforderungen beispielhaft<br />

erfüllen und haben dazu auf die „Gemeinsame<br />

Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft“<br />

hingewiesen (siehe http://www.bankenschlichtung.at/engl.htm).<br />

Zusätzlichen Handlungsbedarf<br />

sehen wir in Österreich nicht, zumal<br />

nationale Gesetze, wie etwa ZaDIG, W<strong>AG</strong> und<br />

VKrG, auch die Verpflichtung über diese Systeme<br />

zu informieren, vorsehen.<br />

Die Konsultation betreffend ADR läuft bis<br />

April 2011 und wird weiter im Rahmen der EACB<br />

und der WKÖ von uns verfolgt und Stellungnahmen<br />

zur Bestärkung unseres Standpunktes eingebracht.<br />

Der EU-Regelungsvorschlag in Form<br />

einer Richtlinie wird im November 2011 erwartet.<br />

5. Verbraucherbarometer<br />

Mit dem Verbraucherbarometer (Consumer<br />

Market Scoreboard) soll erhoben werden,<br />

wie der Binnenmarkt für die Verbraucher im Hinblick<br />

auf Angebot, Preiswettbewerb und Kundenzufriedenheit<br />

funktioniert. Es sollen jene Märkte<br />

ermittelt werden, die für Verbraucher unzulänglich<br />

funktionieren. Die so gewonnenen Erkenntnisse<br />

sind entscheidend für die Erarbeitung politischer<br />

Maßnahmen und liefern wichtige Aufschlüsse<br />

für die allgemeine Überwachung des<br />

Funktionierens des EU-Binnenmarktes durch die<br />

Kommission.<br />

Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />

und die Geschäftsleitung<br />

Europäische<br />

Interessenvertretung<br />

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