JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG
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zwangsweiser Vertragsabschluss erfolgen müssen,<br />
da es durchaus gerechtfertigte Gründe gibt,<br />
aus denen eine Vertragsbeziehung verweigert<br />
wird. Die Schutzbedürftigkeit ist aus unserer Sicht<br />
insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass<br />
keine Monopolstellung eines einzelnen Partners<br />
vorliegt, nicht gegeben. Der Wettbewerb um den<br />
Kunden ist Garant genug, dass Kunden ein an<br />
ihre Bedürfnisse aber auch ihre eigenen Möglichkeiten<br />
angepasstes Konto erwerben können. Daher<br />
ist es nicht sinnvoll, ein zwingendes „Standardprodukt“<br />
vorzuschreiben, da dieses wiederum<br />
die individuellen Bedürfnisse nicht berücksichtigen<br />
würde. Weiters wurde vorgebracht,<br />
dass die Verpflichtung für die Bank, jedem Kunden<br />
(wie derzeit entgegen unserer Meinung gefordert<br />
wird, auch denen, die nicht ansässig sind)<br />
Zugang zu einem Konto zu gewähren, mit Kostenaspekten<br />
ebenso wie mit Risiken (Geldwäscherei<br />
etc.) und dem Prozedere kollidieren kann.<br />
Im Jahr <strong>2010</strong> hat die Europäische Kommission<br />
ein Konsultationsverfahren durchgeführt,<br />
zu dem sich auch der ÖGV via EACB eingebracht<br />
hat. Die Kommission beabsichtigt eine gesetz -<br />
liche Regelung einzuführen, die Vertreter der Kreditwirtschaft<br />
sehen jedoch einheitlich keinen<br />
Regelungsbedarf und würden zur Vermeidung<br />
gesetzlicher Regelungen zur Selbstregulierung<br />
tendieren. Der Vorschlag wird im 2. Quartal 2011<br />
erwartet, jedenfalls aber nachdem der Vorschlag<br />
der Richtlinie für „responsible mortgage lending<br />
and borrowing“ (verantwortungsvolle Kredit -<br />
vergabe, siehe dazu der gesonderte Punkt in dem<br />
Kapitel) gemacht wurde.<br />
4. Alternative Streitbeilegung<br />
Die EU-Kommission hat in der zweiten<br />
Hälfte <strong>2010</strong> das Thema alternative Streitbeilegung<br />
aufgegriffen und sodann eine Konsultation hinsichtlich<br />
der Verwendung und Art von ADR<br />
(= „alternative dispute resolution“)-Methoden als<br />
Mittel zur Lösung von Streitigkeiten zwischen<br />
Konsumenten und Unternehmern gestartet. Nach<br />
Ansicht des Kommissars John Dalli sollen alle<br />
EU-Konsumenten eine einfache, schnelle und<br />
kostengünstige Möglichkeit haben, ihre Differenzen<br />
mit Unternehmen zu klären. Ziel der ver -<br />
öffentlichten Konsultation ist eine Initiative, die<br />
sicherstellt, dass der Konsument mehr Vertrauen<br />
in den Binnenmarkt hat und sich sichererer bei<br />
grenzüberschreitenden Einkäufen fühlt. Zudem<br />
soll die Belas tung der nationalen Gerichte gemindert<br />
werden.<br />
Die Kommission ortet vor allem drei<br />
Hauptprobleme:<br />
– das Fehlen von ADR-Mechanismen in manchen<br />
Sektoren oder manchen Regionen der EU;<br />
– geringe Bekanntheit;<br />
– Abneigung der Unternehmer.<br />
Zu der von der EU-Kommission publizierten<br />
Konsultation hinsichtlich der Verwendung und<br />
Art von ADR-Methoden als Mittel zur Lösung von<br />
Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmern<br />
haben wir klar kommuniziert, dass die<br />
Kreditwirtschaft Österreich bereits ADR Systeme<br />
installiert hat, die die Anforderungen beispielhaft<br />
erfüllen und haben dazu auf die „Gemeinsame<br />
Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft“<br />
hingewiesen (siehe http://www.bankenschlichtung.at/engl.htm).<br />
Zusätzlichen Handlungsbedarf<br />
sehen wir in Österreich nicht, zumal<br />
nationale Gesetze, wie etwa ZaDIG, W<strong>AG</strong> und<br />
VKrG, auch die Verpflichtung über diese Systeme<br />
zu informieren, vorsehen.<br />
Die Konsultation betreffend ADR läuft bis<br />
April 2011 und wird weiter im Rahmen der EACB<br />
und der WKÖ von uns verfolgt und Stellungnahmen<br />
zur Bestärkung unseres Standpunktes eingebracht.<br />
Der EU-Regelungsvorschlag in Form<br />
einer Richtlinie wird im November 2011 erwartet.<br />
5. Verbraucherbarometer<br />
Mit dem Verbraucherbarometer (Consumer<br />
Market Scoreboard) soll erhoben werden,<br />
wie der Binnenmarkt für die Verbraucher im Hinblick<br />
auf Angebot, Preiswettbewerb und Kundenzufriedenheit<br />
funktioniert. Es sollen jene Märkte<br />
ermittelt werden, die für Verbraucher unzulänglich<br />
funktionieren. Die so gewonnenen Erkenntnisse<br />
sind entscheidend für die Erarbeitung politischer<br />
Maßnahmen und liefern wichtige Aufschlüsse<br />
für die allgemeine Überwachung des<br />
Funktionierens des EU-Binnenmarktes durch die<br />
Kommission.<br />
Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />
und die Geschäftsleitung<br />
Europäische<br />
Interessenvertretung<br />
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