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JAHRESBERICHT 2010 - Volksbank AG

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Hinsichtlich der Bewertung von zinssensitiven<br />

Wertpapieren des Anlagevermögens, die<br />

am Ende der Laufzeit getilgt werden, wird in der<br />

Richtlinie festgehalten, dass eine zinsinduzierte<br />

Änderung der Marktpreise zu keiner dauerhaften<br />

Wertminderung und damit zwingend zu einer Abwertung<br />

im Jahresabschluss führt, sofern Behalteabsicht<br />

und Behaltefähigkeit gegeben sind. Bei<br />

einer Bonitätsverschlechterung des Emittenten<br />

stellt das Abrutschen des Ratings in den non investment<br />

grade Bereich aber ein Indiz für das<br />

Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung und<br />

somit für ein Abwertungserfordernis dar.<br />

Als besonderer Anwendungsfall des Bankgeschäfts<br />

iSv § 57 Abs 1 letzter Satz BWG werden<br />

zur Zinssteuerung von Kreditinstituten gemäß<br />

dieser Stellungnahme auch Makro-Hedges<br />

zugelassen, wobei neben dem Vorliegen eines<br />

Absicherungsbedarfs und einer Absicherungsstrategie<br />

auch umfangreiche Anforderungen an<br />

die Risikosysteme und die Dokumentation gestellt<br />

werden. Insbesondere hat regelmäßig ein<br />

prospektiver Effektivitätstest zu erfolgen, mit dem<br />

nachzuweisen ist, dass das Sicherungsgeschäft<br />

weiterhin seine Sicherungswirkung entfaltet.<br />

Weitere Projekte, die bereits seit längerer<br />

Zeit vom AFRAC unterstützt werden, sind Überlegungen<br />

zur Modernisierung der Rechnungslegung<br />

in Österreich sowie zur Einrichtung einer<br />

Enforcement-Stelle für börsenotierte Unternehmen,<br />

die ihren Jahres- bzw. Konzernabschluss<br />

nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />

aufstellen.<br />

Sie erreichen das Austrian Financial<br />

Reporting and Auditing Committee über<br />

www.afrac.at<br />

5. BERUFSGRUNDSÄTZE<br />

FÜR REVISOREN<br />

Die Vereinigung österreichischer Revisionsverbände<br />

hat mit Verordnung Berufsgrundsätze<br />

für eingetragene Verbandsrevisoren erlassen. Die<br />

darin enthaltenen Regelungen beziehen sich ua<br />

auf das standesgemäß Verhalten wie Eigenverantwortung,<br />

Unparteilichkeit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit.<br />

Ein ganz zentraler Punkt ist dabei<br />

die Unabhängigkeit der Revisoren und die Vermei-<br />

dung von Interessenkollisionen. Diese Unabhängigkeit<br />

muss jeder in der Revision eingesetzte Mitarbeiter<br />

jährlich auch gegenüber dem ÖGV schriftlich<br />

bestätigen. Revisoren haben bei Ausübung<br />

ihrer Tätigkeit jede Bindung oder Handlung zu vermeiden,<br />

die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit<br />

und ihre Unabhängigkeit gefährdet oder gefährden<br />

könnten.<br />

Revisoren sind verpflichtet, die vom Revisionsverband<br />

gesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

einzuhalten und an der externen Qualitätsprüfung<br />

mitzuwirken.<br />

Weiters ist in der Verordnung die facheinschlägige<br />

Fortbildungsverpflichtung festgeschrieben,<br />

wonach jeder Revisor verpflichtet ist, sich<br />

jährlich durchschnittlich 40 Stunden fortzubilden,<br />

verteilt auf 3 Jahre jedenfalls 120 Stunden. Einen<br />

Nachweis darüber hat jeder Revisor, der als<br />

Abschlussprüfer iSd A-QSG tätig ist, auch dem<br />

Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfung<br />

bis zum 31. März des Folgejahres zu erbringen.<br />

Damit wird einerseits den Anforderungen der<br />

8. EU-Richtlinie entsprochen, andererseits soll damit<br />

sichergestellt werden, dass die beruflichen<br />

Kenntnisse der Revisoren stets auf dem aktuellen<br />

Stand sind.<br />

Im Hinblick auf die Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie<br />

haben Revisoren geeignete<br />

Maßnahmen zu ergreifen, um Vorgänge, die mit<br />

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in Verbindung<br />

stehen, zu erkennen und zu unterbinden.<br />

In diesem Zusammenhang hat der Revisionsverband<br />

geeignete Informations- und Kontrollsysteme<br />

zu implementieren und für eine laufende Schulung<br />

des Personals zu sorgen.<br />

6. WIRTSCHAFTLICHE RAHMEN -<br />

BEDINGUNGEN FÜR UNSERE<br />

MITGLIEDER<br />

Viele unserer Mitglieder sowohl im Kreditals<br />

auch im Warenbereich waren in den letzten<br />

Jahren erfolgreich am Markt und konnten gute,<br />

oft sogar exzellente Ergebnisse erwirtschaften.<br />

Diese Erfolge waren das Ergebnis harter Arbeit<br />

von Management und Mitarbeitern, intensiver Bemühungen<br />

um den Kunden und seine Bedürfnisse,<br />

aber auch einer wohl überlegten Risiko -<br />

Dienstleistungen für die Gesamtbank<br />

und die Geschäftsleitung<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

für Revisionsverbände und deren<br />

Mitglieder<br />

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