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Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

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103eine prämienfreie Versicherung verlangen. In diesem Fall brauchter keine Prämie mehr zu zahlen, hat aber natürlich auch im Versicherungsfallnur einen reduzierten Anspruch. Zur Höhe diesesAnspruches vgl § 173 Abs 2 VersVG ("Zeitwertprinzip"), zur Möglichkeitvon Abzügen durch den Versicherer vgl § 173 Abs 3VersVG.§ 174 neu VersVG sieht allerdings die Möglichkeit vor, dass imVertrag eine "Bagatellegrenze" vereinbart wird, bei deren Unterschreitungkeine Umwandlung verlangt werden kann, sodass es zueinem "Zwangsrückkauf" kommt.C) Selbsttätige Umwandlung (§ 175 VersVG)Wenn der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Folgeprämienzahlungsverzugesnach § 39 VersVG kündigt, so wandeltsich die Versicherung automatisch mit der Kündigung in eine prämienfreieVersicherung um. Auf diese Wirkung muss gemäß § 175Abs 3 VersVG gesondert hingewiesen werden. Auch hier gibt es eine„Bagatellegrenze“.D) Erstattung der Prämienreserve ("Rückkauf") (§ 176 VersVG)1. Wird eine Kapitalversicherung für den Todesfall, die in derArt genommen ist, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versichererszur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist,durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung aufgehoben, oder istder Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei, so hat derVersicherer dennoch den auf die Versicherung entfallenden Rückkaufswertzu erstatten. Ausgenommen ist nur der Fall, dass derVN die Gefahrsperson tötet (§ 176 Abs 2 VersVG).

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