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Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

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15dd) Gewinnversicherung (vgl § 53 VersVG; zB Betriebsunterbrechungsversicherung)b) Bei der Passivenversicherung versichert sich der VN gegendie Entstehung von Passiven (also von Verbindlichkeiten).In der Passivenversicherung gibt es kein versichertes Interesse,da durch die Gefahrverwirklichung keine Wertbeziehung zu einembestimmten Gut beeinträchtigt wird. Demnach gibt es auch keinenVersicherungswert. Die natürliche Begrenzung des Schadens durchden Versicherungswert muss daher durch andere Mittel ersetztwerden. Die Versicherungssumme hat daher in der Passivenversicherungeine ganz andere Funktion als in der Aktivenversicherung.In der Aktivenversicherung kann die Versicherungssumme undder Versicherungswert differieren und zu den Erscheinungen derÜber- bzw Unterversicherung führen. In der Passivenversicherungkann es dagegen eine Über- bzw Unterversicherung im technischenSinn mangels Versicherungswerts nicht geben.Innerhalb der Passivenversicherung unterscheidet manaa) Versicherung gegen gesetzliche Schulden (Hauptbeispiel:Haftpflichtversicherung)bb) Versicherung gegen vertragliche Schulden (zB Rückversicherung)cc) Versicherung gegen notwendige Aufwendungen (zB Neuwertversicherungbezüglich der Neuwertdifferenz)dd) Versicherung gegen schädigende Verlustmöglichkeiten (Rechtsschutzversicherung,Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung)

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