13.07.2015 Aufrufe

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8telt werden (Beispiele: § 3 Abs 1 VersVG scheint zwingend zusein; aus § 35 ergibt sich jedoch, dass es sich um eine dispositiveVorschrift handelt; § 55 VersVG - versicherungsrechtlichesBereicherungsverbot - ist dagegen nach herrschender Meinung (hM)zwingend, obwohl der Wortlaut das nicht zweifellos ausdrückt).IV. Inhalt des VersVGA) Das VersVG regelt nicht den Gesamtbereich des Versicherungsvertragsrechts,sondern nur das Vertragsrecht der "Binnen-Erstversicherung". Gemäß § <strong>18</strong>6 VersVG sind nämlich die Seeversicherungund die Rückversicherung vom Geltungsbereich desVersVG ausgeschlossen. Die Seeversicherung ist im HGB geregelt(§§ 778 ff), die Rückversicherung ist überhaupt nicht gesetzlichgeregelt.B) Auf die Güter-Transportversicherung, die Kreditversicherung,die Kursverlustversicherung und die laufende Versicherung sindgemäß § <strong>18</strong>7 die "Beschränkungen der Vertragsfreiheit" des VersVGnicht anwendbar. Das bedeutet nach hM nicht die völlige Unanwendbarkeitdes VersVG, sondern es müssen immerhin jene zwingendenVorschriften angewendet werden, deren Verletzung auch Sittenwidrigkeitbedeuten würde. Es wäre also zB unzulässig, eineDeckungspflicht des Versicherers auch für den Fall der betrügerischenÜberversicherung zu vereinbaren. Andererseits könntenfür die Verletzung von Obliegenheiten strengere Sanktionen vereinbartwerden als nach § 6 VersVG.V. Aufbau des VersVGA) Das VersVG besteht aus 192 Paragraphen und zerfällt in sechsAbschnitte; die ersten beiden Abschnitte sind noch in Kapitelunterteilt.Der erste Abschnitt (Vorschriften für sämtliche Versicherungs-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!