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Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

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107§ 15 Die Auswirkungen des Beitritts Österreichs zur EU auf dasösterreichische Versicherungsvertragsrecht1. Mit 1.1.1995 ist Österreich Vollmitglied der EuropäischenUnion geworden. Dadurch kam es (neben den politischen Zielen derEU) zur Schaffung eines homogenen Wirtschaftsraumes, in demgleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und nationale Handelshemmnissebeseitigt werden. Dazu kennt der EU-Vertrag insbesonderedie Freiheit des Warenverkehrs, die Freizügigkeit der Personenund Unternehmen (Niederlassungsfreiheit), den freienDienstleistungsverkehr (Dienstleistungsfreiheit) und den freienKapitalverkehr.Für den Bereich des Versicherungswesens sind vor allem die Vorschriftendes EU-Vertrages über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheitvon Bedeutung. Österreich musste eine ganzeReihe von versicherungsrechtlichen Richtlinien umsetzen, die derVerwirklichung dieser Freiheiten dienen, und zwar insbesondere- die 1. Richtlinie Schaden (1973) und 1. Richtlinie Leben(1979) ("1. Richtliniengeneration")- die Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie (1987)- die 2. Richtlinie Schaden (1988) und die 2. Richtlinie Leben(1990) ("2. Richtliniengeneration") und- 5 KFZ-Haftpflichtversicherungs-Richtlinien, die mit derRichtlinie 2009/103/EG aus 2009 zusammengefasst wurden.- die 3. Richtlinie Schaden (1992) und die 3. Richtlinie Leben(1992) ("3. Richtliniengeneration").- die Versicherungsvermittlungs-Richtlinie aus 2002, die derzeitüberarbeitet wird.

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