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Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

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46Gefahrerhöhung).b) Nach der Dauer des geforderten Verhaltens: Kurzfristige Obliegenheiten- Dauerobliegenheiten.c) Nach dem Zeitpunkt der Erfüllung: Obliegenheiten, die vorVersicherungsfall zu erfüllen sind ("primäre" Obliegenheiten) -Obliegenheiten, die nach Versicherungsfall zu erfüllen sind("sekundäre" Obliegenheiten).d) Nach der Gefahrbezogenheit: Vorbeugende Obliegenheiten -schlichte Obliegenheiten.e) Nach der Art der Auferlegung: Gesetzliche - vertragliche Obliegenheiten.f) Nach den Rechtsfolgen: Obliegenheiten mit Verwirkungsfolgen -Obliegenheiten ohne Verwirkungsfolgen.g) Nach ihrem Zusammenhang mit der Prämienhöhe: Äquivalenz sichernde- nicht äquivalenzsichernde Obliegenheit2. Vertragliche Obliegenheiten (§ 6 VersVG)a) Primäre Obliegenheiten (§ 6 Abs 1, Abs 1a und 2 VersVG)aa) KlarstellungserfordernisWird dem Versicherer vor einem Versicherungsfall eine Obliegenheitsverletzungbekannt, so muss er diese aufgreifen und binnenMonatsfrist kündigen, widrigenfalls er sich nicht nur derKündigungsmöglichkeit, sondern auch der Leistungsfreiheit in einemzukünftigen Versicherungsfall begibt.bb)Verschuldenserfordernis

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