13.07.2015 Aufrufe

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

96II. Pflichthaftpflichtversicherung (§§ 158b bis 158h VersVG)A) Schutz des Dritten1. Der Schutz des Dritten wird in der Pflichthaftpflichtversicherunggegenüber der normalen Haftpflichtversicherung wesentlichverstärkt. Der Schutz der §§ 156, 157 VersVG wirkt janur dann, wenn ein "gesundes" Versicherungsverhältnis gegebenist, also Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem VNvorliegt. Ist dagegen das Versicherungsverhältnis "krank", dannwürde dieser Schutz versagen.2. In der Pflichthaftpflichtversicherung wird daher der Schutzdes Dritten auf Fälle des "kranken Versicherungsverhältnisses"ausgedehnt.a) § 158c Abs 1 VersVG regelt die Fälle, in denen das Versicherungsverhältnisals solches noch besteht, der Versicherer aberintern (dem VN gegenüber) leistungsfrei ist (zB aufgrund einerObliegenheitsverletzung, einer Verletzung der vvAnzPfl, einerVerletzung der Obliegenheiten bei GE, wegen Prämienzahlungsverzugs,solange das Versicherungsverhältnis noch besteht, etc).Für diese Fälle wird angeordnet, dass die Verpflichtung in Ansehungdes Dritten gleichwohl bestehen bleibt. Der Dritte ist alsovoll geschützt.b) Prekärer ist die Situation für den VN, wenn das Versicherungsverhältnisbereits erloschen ist oder überhaupt nie wirksamzustande kam. § 158c Abs 2 VersVG, der diese Konstellation regelt,ordnet an, dass Umstände, die das Nichtbestehen oder dieBeendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge haben (alsozB Rücktritt, Kündigung, Anfechtung, Nichtigkeit etc), in Ansehungdes Dritten erst mit Ablauf eines Monats (in der KFZ-Haftpflichtversicherung: von drei Monaten; vgl § 24 Abs 2 KHVG1994) wirken, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hiefür

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!