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Skriptum 1.10.2013.pdf, pages 1-18

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57unbeachtet gelassen hat. Das fahrlässige Nichtwissen wird alsodem positiven Wissen gleichgestellt, damit nicht der schlampigeVN besser behandelt wird als der sorgfältige.Leistungsfreiheit kann überdies auch bei einer unverschuldetengewillkürten GE bestehen, wenn der VN seine Anzeigepflichtschuldhaft verletzt hat und der Versicherungsfall später als einenMonat nach dem Zeitpunkt eintritt, in welchem die Anzeigedem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer wird alsoso behandelt, als hätte er bei rechtzeitiger Anzeige von seinemKündigungsrecht Gebrauch gemacht (§ 25 Abs 2 VersVG).Dieser zweite Fall der Leistungsfreiheit ist jedoch selten gegeben,weil er ja voraussetzt, dass der VN nachträglich eine unverschuldetegewillkürte GE als solche erkennt und sie dannnicht unverzüglich anzeigt.eee) Rechtsfolgen bei unwillkürlicher GE (§§ 27, 28 VersVG)Bei der unwillkürlichen GE kann eine Verletzung der Gefahrstandspflichtnicht vorliegen, sondern es geht nur um dieVerletzung der Anzeigepflicht.Die Rechtsfolgen der unwillkürlichen GE sind grundsätzlich identischmit jenen der unverschuldeten willkürlichen GE! DieVersVG-Novelle 1994 hat jedoch für die GE durch "allgemein bekannteUmstände" eine Verlängerung des Kündigungsrechts des Versicherersauf ein Jahr (anstelle eines Monats) eingeführt.fff) Unbeachtlichkeit von GE (§ 26, 29 VersVG)ggg) Sonderregeln über GE in der Personenversicherung- Vgl für die Lebensversicherung §§ 164, 164a VersVG

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