Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald
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schicken«"*), so ergiebt sich doch aus <strong>der</strong> obigen Zusammenstellung<br />
deutlich, daß seit Barnim X. Roth- Gelb die gewohnheits-<br />
mäßige Hoffarbe des Pommerschen Fürstenhauses war. Nur die<br />
Herzoge Barnim XI. und Vogislaw Xlll. räumten <strong>der</strong> Farben-<br />
Zusammenstellung Roth-Gelb-Blau o<strong>der</strong> Roth-Gelb-Violett gleiche<br />
Rechte ein, und diejenigen Mitglie<strong>der</strong> des herzoglichen Hauses,<br />
welche Bischöfe von Eammin waren, so Johann Friedrich, Casimir,<br />
Franz und Ulrich gebrauchen als bischöflich Camminsche Hof-<br />
farben: Roth o<strong>der</strong> Roth-Weiß. Die Pommersche Hoffarbe<br />
Roth-Gelb ist nicht dem Pommerschen Wappen entnommen.<br />
In dem größeren 9 feldigen Pommerfchen Wappen finden sich<br />
nur in einem Wappenschild, nämlich dem <strong>der</strong> Grafschaft Gutzkow,<br />
die Farben Roth und Gelb als Hauptfarben vor, aber schwerlich<br />
übte das Wappen eines so untergeordneten Theiles des Herzog-<br />
thums einen bestimmenden Einfluß auf die Wahl <strong>der</strong> Hoffarbe<br />
aus. Sie ist ohne Zweifel ganz beliebig gewählt. Dagegen<br />
entspricht die zweite zumeist gebräuchliche Farben-Combination<br />
Roth-Weiß den Farben des Pommerschen Wappens, dem rothen<br />
Greif im weißen Felde. Ebenso corresponoirt die bischöflich Cam-<br />
minsche Hoffarbe Roth - Weiß mit dem bischöflichen Wappen,<br />
einem weißen Kreuz im rothen Felde. Bemerkenswerth ist, daß<br />
die Farben-Zusammenstellung Blau-Weiß niemals vor-<br />
kommt.<br />
Der Gebrauch farbiger Feldzeichen stammt aus dem<br />
dreißigjährigen Kriege, wo man solche zuerst an Scharpen und<br />
Degenquasten als Erkennungszeichen <strong>der</strong> kriegführenden Parteien<br />
anbrachte. Die Kriegsherren schrieben sie bei je<strong>der</strong> neuen Wer-<br />
bung für jeden Feldzug willkührlich gewählt vor. Erst nach dem<br />
*) Original im Pomm. Prov. - Archiv. Dähnert, Sammlung<br />
Pommerscher und Nügischer Landesurkunden. I. S. 437.