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Baltische Studien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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136<br />

Westphälischen Frieden, wahrend <strong>der</strong> Franzosenkriege, wurden die<br />

einmal gewählten beibehalten; die zufällig zuletzt gewählten<br />

wurden bleibend'-). Häufig entsprachen sie den Wappenfarben,<br />

oft aber auch nicht, dagegen waren sie nicht selten einerlei mit<br />

den Hoffarben, die wie<strong>der</strong>um, wie oben auseinan<strong>der</strong>gesetzt, nur<br />

zum Theil, in Pommern z. B. nicht, mit den Wappenfarben<br />

übereinstimmten, oft auch waren sie unabhängig von den Wappen-<br />

farben und Hoffarben gewählt. Die Brandenburgischen Hof-<br />

farben Schwarz-Weiß wurden erst geraume Zeit nach dem dreißig-<br />

jährigen Kriege in die Feldzeichen aufgenommen; noch 1657<br />

machten sich die Brandenburger durch Strohwische auf den<br />

Hüten an Stelle farbiger Abzeichen kenntlich. Wahrend des<br />

siebenjährigen Krieges führte man aber die schwarz-weißen Schär-<br />

pen und Degenquasten, bei den Kürassieren auch schwarz-weiße<br />

Fe<strong>der</strong>büsche ein, um sie von den ganz gleich gekleideten Rufsischen<br />

Truppen auf diese Weise zu unterscheiden. Auch war schon<br />

!740 das Band des Militair-Verdienstordens nach den Farben<br />

<strong>der</strong> Feldzeichen bestimmt**). Bei <strong>der</strong> Neubildung des Preußi-<br />

schen Heeres im Jahre 1608 erhielten alle Truppcntheile Fe<strong>der</strong>-<br />

büsche und an<strong>der</strong>e Hutverzierungen (Rosen) von schwarz-weißer<br />

Farbe, auch die Ulanen Wimpel von diesen Farben an die<br />

Lanzen***). Daß die schwarz-weiße Farbe ausschließlich als<br />

militärisches Feldzeichen galt, geht auch daraus hervor,<br />

daß die zu den Civil-Uniformen getragenen Degenquasten stets<br />

von an<strong>der</strong>er Farbe waren. So z. V. trugen die Beamten des<br />

Pommerschen Kreditsystems nach <strong>der</strong> (Zabinetsordre vom 25. Febr.<br />

1787 blau-goldene, die Pommerschen Landstände und Landes-<br />

ofsicianten nach den (Zabinetsordres dom 26. März und 21. April<br />

1796 golden-siloerne Ported'öpees, und noch heute müssen zu<br />

*> Grote, Münzstudien. II. S. 758. Grote, Gesch. des Königl.<br />

Preuß. Wappens. S. 172.<br />

**) Grote, Münzstudien. II. S. 759. Grote, Gesch. des Königl.<br />

Preuß. Wappens. S. 172.<br />

***) Gvote, Münzsmdien. II. S. 760. Grote, Gesch. des Königl.<br />

Preuß. Wappens. S. 173. v. Bagensky. Gesch. des 9ten (Colbergschen)<br />

Regiments. S. 71.

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