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Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

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Verbesserungen und Einschränkungen<br />

Durch die mehrjährigen Finanzierungsverträge konnte in den vergangenen Jahren eine verbesserte<br />

strategische Planbarkeit in der Erledigung von Stiftungsaufgaben erreicht werden. Leider haben die<br />

bisherigen Finanzierungsverträge eine Kündigungsklausel (Änderungsklausel). Das Land hat hiervon<br />

bereits in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. In Zukunft muss darauf hingewirkt werden, dass die<br />

Stiftungen verlässlich finanziell ausgestattet werden. Entweder in der Fortführung mehrjähriger Finanzierungsverträge,<br />

die nicht einseitig geändert werden können oder als optimale Lösung eine gesetzliche<br />

Regelung.<br />

Die Stiftungen des öffentlichen Rechts übernehmen als mittelbare Landesbehörden für das Land öffentliche<br />

Aufgaben der kulturellen Daseinsvorsorge nach Artikel 36 der Landesverfassung. Ohne Finanzierungsverträge<br />

und Finanzsicherheit hätten einige Stiftungen insbesondere größere Bauprojekte<br />

nicht durchführen können. Damit konnten zugleich auch erhebliche Drittmittel zu Gunsten der<br />

satzungsmäßigen Aufgaben eingeworben werden. Gleichwohl lösen die Finanzierungsverträge nicht<br />

das Grundproblem der Landesstiftungen, denn sie haben zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf<br />

Finanzierung aber nicht der Höhe nach. In den letzten Jahren wurde diskutiert eine gesetzliche Regelung<br />

zur Grundfinanzierung der Landesstiftungen auf den Weg zu bringen. Das hätte den Vorteil, die<br />

Grundaufgaben und die Arbeitsfähigkeit der Stiftungen langfristig zu sichern und überflüssige Ressourcen<br />

aus dem laufenden „Existenzkampf“ freizusetzen.<br />

7. Denkmalschutz in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Im Land gibt es ca. 35.000 Baudenkmale und geschätzte 100.000 Bodendenkmale. Gemessen an der<br />

Bevölkerungszahl weist <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> damit die höchste Denkmaldichte aller Bundesländer auf.<br />

Daneben sind über das gesamte Land verteilt rd. 2.300 Denkmalbereiche, 125 Städte mit historischen<br />

Zentren, 2.013 Kirchen (darunter 7 Dome), 166 Schlösser und Herrenhäuser, 97 Burgen sowie eine<br />

Vielzahl an Parks und Gärten. Viele Denkmale sind von außerordentlicher Qualität und äußerst vielfältig,<br />

u.a. die Dom- und Schlösserlandschaft, die Kulturstraßen und -wege.<br />

Der Schutz, Erhalt und die Pflege der Denkmale liegen im öffentlichen Interesse und sind in der Landesverfassung<br />

als Staatsziel verankert (Art. 36, Abs. 4). Sie sieht vor, im Rahmen des Möglichen, alles<br />

Erforderliche zum Erhalt wertvoller Kulturdenkmale zu tun. Der Verfassungsrang begründet auch die<br />

Existenz eines Denkmalschutzgesetzes (DenkmSchG LSA) und die Einrichtung von Schutz- und Fachbehörden,<br />

die ein dichtes Netz bilden (bspw. untere Denkmalschutzbehörden bei Städten und Gemeinden,<br />

Kirchbauämter und Kulturstiftungen, obere Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt<br />

und die oberste beim Kultusministerium). Als Fachamt fungiert das Landesamt für Denkmalpflege<br />

und Archäologie <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s (LDA). Wissenschaftlich kooperiert es sehr eng mit dem<br />

Institut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas (IKArE) der Martin-Luther-Universität Halle-<br />

Wittenberg, das zusammen mit der Hochschule <strong>Anhalt</strong> (Standort Dessau) den einzigen Weiterbildungsstudiengang<br />

für Denkmalpflege in Mitteldeutschland unterhält (Masterstudiengang Heritage<br />

Management). In dieser einmaligen Kooperation findet aber nicht nur die Ausbildung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses statt, sondern LDA und IKArE bilden mit weiteren wichtigen Kulturstiftungen<br />

des Landes, wozu alle UNESCO-Stätten des Landes zählen, auch ein Cultural Heritage Network,<br />

das erfolgreich Forschungsprojekte zur Inventarisierung und Dokumentation von Baudenkmalen,<br />

archäologische Lehr- und Forschungsgrabungen betreibt sowie gemeinsam wissenschaftliche Tagun-<br />

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