Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV
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Verbesserungen und Einschränkungen<br />
Durch die mehrjährigen Finanzierungsverträge konnte in den vergangenen Jahren eine verbesserte<br />
strategische Planbarkeit in der Erledigung von Stiftungsaufgaben erreicht werden. Leider haben die<br />
bisherigen Finanzierungsverträge eine Kündigungsklausel (Änderungsklausel). Das Land hat hiervon<br />
bereits in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. In Zukunft muss darauf hingewirkt werden, dass die<br />
Stiftungen verlässlich finanziell ausgestattet werden. Entweder in der Fortführung mehrjähriger Finanzierungsverträge,<br />
die nicht einseitig geändert werden können oder als optimale Lösung eine gesetzliche<br />
Regelung.<br />
Die Stiftungen des öffentlichen Rechts übernehmen als mittelbare Landesbehörden für das Land öffentliche<br />
Aufgaben der kulturellen Daseinsvorsorge nach Artikel 36 der Landesverfassung. Ohne Finanzierungsverträge<br />
und Finanzsicherheit hätten einige Stiftungen insbesondere größere Bauprojekte<br />
nicht durchführen können. Damit konnten zugleich auch erhebliche Drittmittel zu Gunsten der<br />
satzungsmäßigen Aufgaben eingeworben werden. Gleichwohl lösen die Finanzierungsverträge nicht<br />
das Grundproblem der Landesstiftungen, denn sie haben zwar dem Grunde nach einen Anspruch auf<br />
Finanzierung aber nicht der Höhe nach. In den letzten Jahren wurde diskutiert eine gesetzliche Regelung<br />
zur Grundfinanzierung der Landesstiftungen auf den Weg zu bringen. Das hätte den Vorteil, die<br />
Grundaufgaben und die Arbeitsfähigkeit der Stiftungen langfristig zu sichern und überflüssige Ressourcen<br />
aus dem laufenden „Existenzkampf“ freizusetzen.<br />
7. Denkmalschutz in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
Im Land gibt es ca. 35.000 Baudenkmale und geschätzte 100.000 Bodendenkmale. Gemessen an der<br />
Bevölkerungszahl weist <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> damit die höchste Denkmaldichte aller Bundesländer auf.<br />
Daneben sind über das gesamte Land verteilt rd. 2.300 Denkmalbereiche, 125 Städte mit historischen<br />
Zentren, 2.013 Kirchen (darunter 7 Dome), 166 Schlösser und Herrenhäuser, 97 Burgen sowie eine<br />
Vielzahl an Parks und Gärten. Viele Denkmale sind von außerordentlicher Qualität und äußerst vielfältig,<br />
u.a. die Dom- und Schlösserlandschaft, die Kulturstraßen und -wege.<br />
Der Schutz, Erhalt und die Pflege der Denkmale liegen im öffentlichen Interesse und sind in der Landesverfassung<br />
als Staatsziel verankert (Art. 36, Abs. 4). Sie sieht vor, im Rahmen des Möglichen, alles<br />
Erforderliche zum Erhalt wertvoller Kulturdenkmale zu tun. Der Verfassungsrang begründet auch die<br />
Existenz eines Denkmalschutzgesetzes (DenkmSchG LSA) und die Einrichtung von Schutz- und Fachbehörden,<br />
die ein dichtes Netz bilden (bspw. untere Denkmalschutzbehörden bei Städten und Gemeinden,<br />
Kirchbauämter und Kulturstiftungen, obere Denkmalschutzbehörde beim Landesverwaltungsamt<br />
und die oberste beim Kultusministerium). Als Fachamt fungiert das Landesamt für Denkmalpflege<br />
und Archäologie <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s (LDA). Wissenschaftlich kooperiert es sehr eng mit dem<br />
Institut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas (IKArE) der Martin-Luther-Universität Halle-<br />
Wittenberg, das zusammen mit der Hochschule <strong>Anhalt</strong> (Standort Dessau) den einzigen Weiterbildungsstudiengang<br />
für Denkmalpflege in Mitteldeutschland unterhält (Masterstudiengang Heritage<br />
Management). In dieser einmaligen Kooperation findet aber nicht nur die Ausbildung des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses statt, sondern LDA und IKArE bilden mit weiteren wichtigen Kulturstiftungen<br />
des Landes, wozu alle UNESCO-Stätten des Landes zählen, auch ein Cultural Heritage Network,<br />
das erfolgreich Forschungsprojekte zur Inventarisierung und Dokumentation von Baudenkmalen,<br />
archäologische Lehr- und Forschungsgrabungen betreibt sowie gemeinsam wissenschaftliche Tagun-<br />
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