Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV
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Über die Art der Landesförderung hinaus regelt das Musikschulgesetz auch die Kriterien zum Tragen<br />
der Bezeichnung Staatlich anerkannte Musikschule im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>. Hierfür müssen nicht<br />
nur alle Fördervoraussetzungen vorliegen, sondern auch das Qualitätssystem Musikschule (QsM) als<br />
ein vom Kultusministerium anerkanntes Qualitätsmanagement durchgeführt werden. Die staatliche<br />
Anerkennung ist nur für vier Jahre gültig und kann durch eine QsM-Rezertifizierung jeweils für weitere<br />
vier Jahre verlängert werden.<br />
Das ständige Ringen um höchste Qualitätsstandards hat dazu geführt, dass in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> entgegen<br />
sämtlicher Prognosen der demografische Wandel an staatlich anerkannten Musikschulen bisher<br />
nicht eintrat. So ist seit 1992 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler von Musikschulen trotz<br />
massiven Schülerrückgangs an allgemein bildenden Schulen bei gegenwärtig knapp 20.500 konstant<br />
geblieben. Auf diese Weise hat sich der Anteil schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler, die Musikschulunterricht<br />
wahrnehmen, von knapp 4% im Jahr 1993 auf 8% im Jahr 2011 verdoppelt. Darüber<br />
hinaus existiert landesweit eine Liste von etwa 2.000 Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen<br />
vergeblich auf einen Unterrichtsplatz an einer staatlich anerkannten Musikschule warten<br />
müssen.<br />
Am Beispiel der Musikschulen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> kann gezeigt werden, dass ein qualitätsorientiertes<br />
und im Landesinteresse stehendes Fachgesetz hilft, die Notwendigkeit von Landesmittelförderung für<br />
Kultur und kulturelle Bildung gesellschaftlich zu legitimieren. Eine Prüfung der Übertragbarkeit dieses<br />
Modells auf andere Bereiche der kulturellen Bildung ist darum zu empfehlen.<br />
Seit 2001 gestaltet der LVdM als Projektträger das zwischen Musikschulen und allgemein bildenden<br />
Schulen stattfindende Kooperationsprogramm Musisch-ästhetische Bildung (MäBi). Ziel dieses Projekts,<br />
das jährlich mit Landesmitteln in Höhe von 193.000 EUR gefördert wird, ist es, Kindern und<br />
Jugendlichen, unabhängig der sozioökonomischen Verhältnisse ihrer jeweiligen Elternhäuser, in der<br />
allgemein bildenden Schule eine kostenfreie Teilhabe an basaler musikpraktischer Bildung zu ermöglichen.<br />
Interschulische Kooperation wird dabei als Brücke verstanden, die die ursächlichen Aufgaben<br />
des Musikunterrichts der allgemein bildenden Schule und der staatlich anerkannten Musikschule<br />
gegenseitig bereichert, ohne sie jedoch zu ersetzen. Schwerpunktmäßig stehen bei MäBi das Vermitteln<br />
elementarer musisch-ästhetischer Fähigkeiten wie etwa das Klassenmusizieren mit Percussion-<br />
Instrumenten im Vordergrund, um so bei Unterrichtsformen mit größeren Gruppen die musikdidaktische<br />
Sinnhaftigkeit nicht zu gefährden. Diese Ausrichtung, dass ergaben zahlreiche Evaluationen<br />
des LVdM, stellt gleichzeitig das Fundament weiterer Profilierungsmaßen dar. MäBi kann als ein über<br />
viele Jahre erfolgreiches und vor allem im Grundschulbereich landesweit gefragtes Kooperationsprojekt<br />
bewertet werden, an dem sich alle staatlich anerkannten Musikschulen beteiligen. 2011 wurden<br />
wöchentlich an 120 allgemein bildenden Schulen ca. 215 MäBi-Projektangebote erteilt, sodass es<br />
möglich ist, etwa 3.200 Kinder und Jugendliche kostenfrei an einer Unterrichtsform staatlich anerkannter<br />
Musikschulen partizipieren zu lassen.<br />
16.2. Musikerziehung außerhalb der öffentlichen Musikschulen<br />
Die Arbeit der Musikschulen ist nach dem Erteilen eines flächendeckenden, alle allgemeinbildenden<br />
Schulen einbeziehenden Musikunterrichts die Grundlage der musikalisch-kulturellen Bildung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
Dieser Unterricht ist aber fakultativ, und letztlich ist es die Entscheidung der Eltern bzw.<br />
des Erwachsenen selbst, ob und welcher Unterricht in Anspruch genommen wird.<br />
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