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Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

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Kulturlandschaften als wichtigen Bestandteil von Lebensqualität im Kontext der Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes ein, ebenso aber auch für den Naturschutz im engeren Sinne. Bei der Durchführung<br />

von Projekten auf diesem Gebiet, die sowohl mit Landes- als auch EU-Mitteln finanziert werden,<br />

sind aber Probleme der Projektförderung von allgemeiner Geltung sichtbar geworden, die dringend<br />

einer Lösung bedürfen.<br />

So ist im Hinblick auf Projekte mit EU-Förderung, bei denen prinzipiell z.T. längerfristige Vor- und<br />

Zwischenfinanzierungen erheblicher Größenordnung erforderlich sind, die Einrichtung eines Ausgleichsfonds<br />

(beim Kultus- oder beim Finanzministerium) notwendig, mit dessen Hilfe Vereine oder<br />

vergleichbare Projektträger finanzielle Engpässe überwinden können. Auch ist bei solchen Projekten<br />

grundsätzlich zu klären, inwiefern die Bereitstellung anteiliger Eigenmittel aus landesfinanzierten<br />

institutionellen oder Projektförderungen erfolgen kann. Letztlich bedarf es im Hinblick auf (interdisziplinäre)<br />

Projekte „von Landesinteresse“, in die mehrere Ressorts involviert sind, einer besseren<br />

Abstimmung zwischen den betreffenden Ministerien hinsichtlich der Zweckbestimmung bei der Verwendung<br />

von Fördermitteln durch den Projektträger.<br />

16. Musik in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

16.1. Staatlich anerkannte Musikschulen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gibt es 21 Musikschulen, die seit Ende 2010 staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen<br />

sind. 15 von ihnen befinden sich in Trägerschaft von Landkreisen, fünf in städtischer und eine<br />

in Vereinsträgerschaft. Die Kreisgebietsreformen der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die<br />

Anzahl der Musikschulen durch entsprechende Fusionen gesunken ist, was jedoch ohne Einfluss auf<br />

die Anzahl der Unterrichtsstätten blieb. Damit haben die Kreisgebietsreformen zu keiner negativen<br />

Entwicklung im Musikschulbereich geführt. Vielmehr besteht in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein dichtes Netz der<br />

Orte, an denen die Musikschulen tätig sind: So existieren gegenwärtig neben 32 eigenen Musikschulhäusern<br />

insgesamt 246 Unterrichtsorte. Gerade in einem überwiegenden Flächenland wie <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> führt dies dazu, dass die Nutzer im Sinne der Teilhabegerechtigkeit Musikschulunterricht vor<br />

Ort wahrnehmen können, ohne dass längere Fahrten und die damit verbundenen Kosten insbesondere<br />

in dünn besiedelten Landkreisen zu unüberwindbaren Hinderungsgründen werden.<br />

Durch Mittel aus dem Konjunkturpaket II war es möglich, einen über Jahre angelaufenen Investitionsstau<br />

an den Musikschulen aufzulösen und damit die zentrale außerschulische Bedeutung von<br />

Musikschulen als gesetzlich verankerte Bildungseinrichtungen flächendeckend zu unterstreichen.<br />

Von 17 Mio. EUR, die zum überwiegenden Teil vom Bund und in jeweils annähernd gleicher Höhe<br />

vom Land und den entsprechenden Kommunen zur Verfügung gestellt worden sind, konnten insgesamt<br />

16 Musikschulen profitieren. Dadurch sind aus ehemals vielerorts völlig desolaten Unterrichtsstätten<br />

moderne und zukunftsweisende Räumlichkeiten entstanden, die ganz wesentlich zur Stärkung<br />

des Unterrichtsangebots vor Ort beigetragen haben. Die nachfolgend beschriebenen hohen<br />

Qualitätsstandards staatlich anerkannter Musikschulen entsprechen somit auch lang überfälligen und<br />

adäquaten räumlichen Bedingungen.<br />

In <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gilt seit dem 17. Februar 2006 das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von<br />

Musikschulen im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (MSG), ein Fachgesetz, mit dem die Landesförderung und<br />

staatliche Anerkennung von Musikschulen, unabhängig von der Frage, ob sie öffentlich oder privat<br />

getragen werden, geregelt ist. Auf der Basis eines Interkommunalen Leistungsvergleiches, den der<br />

Landesverband der Musikschulen <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V. (LVdM) zwischen 1999 und 2003 an allen Mu-<br />

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