09.12.2012 Aufrufe

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

168<br />

169<br />

170<br />

171<br />

172<br />

173<br />

174<br />

175<br />

176<br />

177<br />

178<br />

179<br />

180<br />

181<br />

182<br />

183<br />

184<br />

185<br />

186<br />

187<br />

188<br />

189<br />

190<br />

191<br />

192<br />

193<br />

194<br />

195<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

200<br />

201<br />

202<br />

203<br />

204<br />

205<br />

206<br />

207<br />

rung. Darüber hinaus beschäftigen die meisten Einrichtungen noch weitere Honorarkräfte über<br />

Projekte, welche über Projektförderungen und Drittmittelgeber finanziert werden. Diese fanden<br />

bei dieser Übersicht keine Berücksichtigung. Eine Angabe einer Anzahl der Aushilfskräfte, Honorarkräfte<br />

etc. ist nicht möglich, da dies der individuellen Entscheidung der Einrichtung obliegt<br />

und im laufenden Haushaltsjahr gegenüber der Planung variieren kann.<br />

Beschäftigte in den kommunalen öffentlichen Bibliotheken<br />

In den 84 kommunalen öffentlichen Bibliotheken sind 442 Personen auf 334,68 Personalstellen<br />

beschäftigt. Ehrenamtlich arbeiten in diesen Bibliotheken 68 Personen. Darüber hinaus gibt es<br />

Bibliotheken in 137 kleineren Kommunen. Dort sind 119 Personen ehrenamtlich tätig.<br />

Zur personellen Situation der für Kultur Tätigen im Bereich der Kirchen<br />

Im Sinne des Kulturbegriffes der <strong>Bestandsaufnahme</strong> kultureller Infrastruktur im Land <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> sind aus Sicht der evangelischen und katholischen Kirche die Bereiche Kirchenmusik,<br />

kirchliche Denkmalpflege, Kunst- und Kulturgut, Glocken- und Orgelwesen und das Archiv- und<br />

Bibliothekswesen zum kulturellen Engagement der Kirchen zu zählen. Insgesamt sind im kirchlichen<br />

Dienst in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ca. 150 Personen hauptamtlich im kulturellen Bereich tätig. Darunter<br />

sind rund 100 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, sowie mehr als 35 Beschäftigte<br />

der kirchlichen Denkmalpflege. Darüber hinaus gibt es ca. 1000 ehrenamtliche Chorleiter und<br />

Organisten.<br />

Die hauptamtlich Beschäftigten sind grundsätzlich mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen<br />

in unbefristeten Anstellungsverhältnissen tätig. Rechtliche Grundlagen ihrer Beschäftigungsverhältnisse<br />

sind die Kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen. Zentrale arbeitsrechtliche<br />

Fragen werden für sie durch eine aus Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzte<br />

Kommission entschieden (sog. Dritter Weg). Die so gefundenen Vereinbarungen sind tarifvertragliche<br />

Regelungen vergleichbar. Das Vergütungsniveau dieser kirchlich Beschäftigten entspricht<br />

dem Niveau des Öffentlichen Dienstes.<br />

20. Freiberuflich Tätige in künstlerischen und publizistischen Bereichen<br />

Neben Festangestellten, in Projekten Beschäftigte oder auf Honorarbasis arbeitenden Mitarbeiter<br />

suchen professionelle Kreative für die Ausübung ihrer schöpferischen Arbeit den Freiraum,<br />

den die freiberufliche also selbstständig tätige Existenz bietet. Die damit, im kulturellen Bereich<br />

in der Regel verbundene Unsicherheit, sowie ein meist erheblicher Einkommensverlust wird<br />

dabei in Kauf genommen.<br />

Einzig verlässliche Angaben über die Zahl der in <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong> arbeitenden Künstler lassen sich<br />

durch die Angaben der Künstlersozialkasse (KSK) gewinnen. Voraussetzung für die Versicherung<br />

in der Künstlersozialkasse ist der Nachweis über Ausübung der schöpferischen Arbeit als auf<br />

Dauer angelegte, selbständige, künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem<br />

Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass mit dieser Tätigkeit<br />

der Lebensunterhalt verdient und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Ein<br />

Mindesteinkommen von 3.900 Euro gilt als Zugangskriterium. Das Vorhandensein der Voraussetzungen<br />

für die Versicherung sowie die Richtigkeit der Höhe der angegebenen, beitragsbemessenden<br />

Einkommen wird von der Künstlersozialkasse bei den Versicherten überprüft.<br />

68

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!