Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV
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rung. Darüber hinaus beschäftigen die meisten Einrichtungen noch weitere Honorarkräfte über<br />
Projekte, welche über Projektförderungen und Drittmittelgeber finanziert werden. Diese fanden<br />
bei dieser Übersicht keine Berücksichtigung. Eine Angabe einer Anzahl der Aushilfskräfte, Honorarkräfte<br />
etc. ist nicht möglich, da dies der individuellen Entscheidung der Einrichtung obliegt<br />
und im laufenden Haushaltsjahr gegenüber der Planung variieren kann.<br />
Beschäftigte in den kommunalen öffentlichen Bibliotheken<br />
In den 84 kommunalen öffentlichen Bibliotheken sind 442 Personen auf 334,68 Personalstellen<br />
beschäftigt. Ehrenamtlich arbeiten in diesen Bibliotheken 68 Personen. Darüber hinaus gibt es<br />
Bibliotheken in 137 kleineren Kommunen. Dort sind 119 Personen ehrenamtlich tätig.<br />
Zur personellen Situation der für Kultur Tätigen im Bereich der Kirchen<br />
Im Sinne des Kulturbegriffes der <strong>Bestandsaufnahme</strong> kultureller Infrastruktur im Land <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> sind aus Sicht der evangelischen und katholischen Kirche die Bereiche Kirchenmusik,<br />
kirchliche Denkmalpflege, Kunst- und Kulturgut, Glocken- und Orgelwesen und das Archiv- und<br />
Bibliothekswesen zum kulturellen Engagement der Kirchen zu zählen. Insgesamt sind im kirchlichen<br />
Dienst in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ca. 150 Personen hauptamtlich im kulturellen Bereich tätig. Darunter<br />
sind rund 100 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, sowie mehr als 35 Beschäftigte<br />
der kirchlichen Denkmalpflege. Darüber hinaus gibt es ca. 1000 ehrenamtliche Chorleiter und<br />
Organisten.<br />
Die hauptamtlich Beschäftigten sind grundsätzlich mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen<br />
in unbefristeten Anstellungsverhältnissen tätig. Rechtliche Grundlagen ihrer Beschäftigungsverhältnisse<br />
sind die Kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen. Zentrale arbeitsrechtliche<br />
Fragen werden für sie durch eine aus Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzte<br />
Kommission entschieden (sog. Dritter Weg). Die so gefundenen Vereinbarungen sind tarifvertragliche<br />
Regelungen vergleichbar. Das Vergütungsniveau dieser kirchlich Beschäftigten entspricht<br />
dem Niveau des Öffentlichen Dienstes.<br />
20. Freiberuflich Tätige in künstlerischen und publizistischen Bereichen<br />
Neben Festangestellten, in Projekten Beschäftigte oder auf Honorarbasis arbeitenden Mitarbeiter<br />
suchen professionelle Kreative für die Ausübung ihrer schöpferischen Arbeit den Freiraum,<br />
den die freiberufliche also selbstständig tätige Existenz bietet. Die damit, im kulturellen Bereich<br />
in der Regel verbundene Unsicherheit, sowie ein meist erheblicher Einkommensverlust wird<br />
dabei in Kauf genommen.<br />
Einzig verlässliche Angaben über die Zahl der in <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong> arbeitenden Künstler lassen sich<br />
durch die Angaben der Künstlersozialkasse (KSK) gewinnen. Voraussetzung für die Versicherung<br />
in der Künstlersozialkasse ist der Nachweis über Ausübung der schöpferischen Arbeit als auf<br />
Dauer angelegte, selbständige, künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem<br />
Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass mit dieser Tätigkeit<br />
der Lebensunterhalt verdient und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Ein<br />
Mindesteinkommen von 3.900 Euro gilt als Zugangskriterium. Das Vorhandensein der Voraussetzungen<br />
für die Versicherung sowie die Richtigkeit der Höhe der angegebenen, beitragsbemessenden<br />
Einkommen wird von der Künstlersozialkasse bei den Versicherten überprüft.<br />
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