09.12.2012 Aufrufe

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

Bestandsaufnahme - LSV Sachsen-Anhalt eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

611<br />

612<br />

613<br />

614<br />

615<br />

616<br />

617<br />

618<br />

619<br />

620<br />

621<br />

622<br />

623<br />

624<br />

625<br />

626<br />

627<br />

628<br />

629<br />

630<br />

631<br />

632<br />

633<br />

634<br />

635<br />

636<br />

637<br />

638<br />

639<br />

640<br />

641<br />

642<br />

643<br />

644<br />

645<br />

646<br />

647<br />

648<br />

Die Landkreise in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> haben für den Bereich Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege<br />

für das Jahr 2008 einen Zuschussbedarf von rd. 28,2 Mio. EUR und für das Jahr 2009 von<br />

mehr als 30,5 Mio. EUR ausgewiesen. 65<br />

Die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte haben für den Bereich Museen,<br />

Theater, Musikpflege und Musikschulen, sonstige Kulturpflege, Bibliotheken und Heimatpflege<br />

für das Jahr 2008 einen Zuschussbedarf in Höhe von rd. 97,7 Mio. EUR und für das Jahr 2009 von<br />

mehr als 103,7 Mio. EUR ausgewiesen. Daneben beteiligen sich die Sparkassenstiftungen in allen<br />

Landkreisen und kreisfreien Städten sowie weitere private und öffentlich-rechtliche Stiftungen<br />

auf kommunaler Ebene an der Förderung der Kultur.<br />

Rahmenbedingungen der kommunalen Kulturfinanzierung<br />

Der meisten Gemeinden, Städte und Landkreise befinden sich in einer prekären Haushaltssituation<br />

und sehen sich Forderungen der staatlichen Kommunalaufsicht ausgesetzt, ihre Ausgaben<br />

zu reduzieren und ihre kommunalen Haushalte zu konsolidieren. Allein deshalb ist es nicht hinnehmbar,<br />

die kommunalen Gebietskörperschaften noch stärker als bisher für die Finanzierung<br />

kultureller Aufgaben in die Pflicht zu nehmen. Andernfalls bedürfte es einer deutlichen Aufstockung<br />

des kommunalen Finanzausgleichs. Unabhängig hiervon steht das Land in der Pflicht, den<br />

Landkreisen und Städten und Gemeinden eine hinreichende Finanzausstattung zu gewähren,<br />

die nicht nur die pflichtigen Aufgaben abdeckt, sondern darüber hinaus einen gesicherten Spielraum<br />

für kulturelle Aufgaben gewährt, den die Kommunen in eigener Verantwortung gestalten<br />

und entwickeln können.<br />

Kommunale Erwartungen an die Kulturpolitik des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Kommunales Engagement im Bereich der Kultur erfordert verlässliche Rahmenbedingungen. Das<br />

Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> beteiligt sich, wie auch die kommunalen Gebietskörperschaften, bisher in<br />

einer großen Breite an der Förderung der Kultur in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>. Deutliche landespolitische<br />

Entscheidungen sind aber unumgänglich, falls die für die Kulturförderung vom Land eingesetzten<br />

Mittel nicht aufgestockt, möglicherweise sogar reduziert werden sollen. Die Gemeinden,<br />

Städte und Landkreise können einen Rückzug des Landes aus der Kulturförderung nicht kompensieren.<br />

Künftig sollte das Land dort, wo es überregional wirksame Kulturprojekte und Einrichtungen<br />

fördert, die enge Abstimmung mit den Kommunen suchen. Nur so können Widersprüche zu<br />

kommunalen Ziel- und Schwerpunktsetzungen frühzeitig vermieden werden. Land und Kommunen<br />

können die kulturellen Strukturen nur gemeinsam gestalten. Die Bereitschaft der Akteure<br />

in der Kulturlandschaft, sich auch schwierigen und schmerzhaften Umstrukturierungsprozessen<br />

zu stellen, wird nur wachsen, wenn Land und Kommunen „an einem Strang ziehen“.<br />

Kulturelle Angebote müssen für alle Einwohner in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> auch zukünftig erreichbar<br />

sein. Eine räumliche Konzentration der Angebote oder eine Konzentration der Förderpolitik auf<br />

bestimmte „kulturelle Leuchttürme“ würde dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse<br />

widersprechen.<br />

65 Quelle: Für das Finanzausgleichgesetz (FAG) 2012 vom Statistischen Landesamt aufbereitete Jahres-<br />

rechnungen 2008 und 2009.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!